Nazikeule gegen Regierungskritiker

30.01.2016
Torben Grombery

Nicht nur von der Berliner Regierungsbank aus wurden in den letzten Monaten und Jahren viele Persönlichkeiten wie Thilo Sarrazin und Nicolaus Fest mit der Nazikeule stigmatisiert und in die Nähe von geistigen Brandstiftern gerückt. Hinzugesellen darf sich jetzt auch einer der angesehensten Juristen Deutschlands.

Getrieben von sinkenden Umfragewerten vor drei wichtigen Landtagswahlen sowie mangels Argumenten haben diverse Mitglieder der Bundesregierung und deren vorangeschickten Vasallen seit einiger Zeit jegliches Maß in der politischen Auseinandersetzung verloren.

Auf der öffentlichen Bühne für diesen widerwärtigen Umgang mit Kritikern und politischen Gegnern, den Talkshows in den von Zwangsgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern, haben Diffamierungen, Anschuldigungen und Beschimpfungen längst den Platz eines von sachlichen Argumenten getragenen politischen Diskurses eingenommen.

In diesem hässlichen Umfeld hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der sich in der Flüchtlingsdebatte mehr und mehr als strammer Linksideologe outet, jetzt eine weitere Grenzlinie überschritten.

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In einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat der studierte Volljurist Maas schwere Geschütze gegen »namhafte Juristen« aufgefahren, die der Bundesregierung in der Flüchtlingspolitik einen »ständigen Rechtsbruch« vorwerfen.

Zuletzt hatte das der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Udo Di Fabio, in einem Gutachten getan, welches das politische Berlin erschütterte. Di Fabio, der als einer der angesehensten Juristen Deutschlands gilt, hatte in dem Gutachten festgestellt, dass die Weigerung der Bundesregierung, die deutschen Grenzen zu sichern, einen Bruch des Grundgesetzes darstelle.

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In dem Gutachten heißt es unter anderem:

»Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.«

In Auftrag gegeben hatte das Gutachten der Freistaat Bayern, also die CSU, um zu klären, ob Merkels Handeln in der Flüchtlingskrise noch auf dem Boden des Rechts steht.

In dem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung erlaubt der SPD-Bundesjustizminister zwar noch, dass über die Flüchtlingspolitik gestritten werden dürfe, jedoch verlangt Maas mehr »Augenmaß« in der Debatte und warnt künftige Kritiker unverhohlen mit dem Satz:

»Auch ein juristischer Diskurs kann entgleiten und zur geistigen Brandstiftung beitragen.«

Der Vorwurf des Rechtsbruchs sei »sachlich falsch« und leite »Wasser auf die Mühlen von PEGIDA und Verschwörungstheoretikern im Internet«.

Weiterhin wünscht der Bundesminister nicht, dass »immer häufiger Legitimität und Legalität bundespolitischer Entscheidungen infrage gestellt werden«. Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung sei rechtlich legitimiert, denn es habe seit Ende 2013 mehr als 40 Bundestagsdebatten gegeben.



Mit diesem Totschlagargument sollen in altbewährter Manier sachliche Argumente und deren honorige Überbringer in die übliche Ecke manövriert werden – das Ziel ist klar. Die Nazikeule hat allerdings längst an Schlagkraft verloren und schwingt immer häufiger sogar zurück.

Dem Bundesminister der Justiz und Volljuristen Heiko Maas (SPD) sollte bei jedweder Gelegenheit mit auf dem Weg gegeben werden, dass die Flüchtlingspolitik der Regierung endlich eine basisdemokratische Legitimation benötigt: die Volksabstimmung!

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Quelle: Kopp-online vom 31.01.2016

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