BGH bestätigt Verurteilung von Corona-Richter

Prozess in Erfurt: Corona-Richter aus Weimar zu 2 Jahren Knast ...

Christian Dettmar 

Der Bundesgerichtshof BGH hat über die Revision im Fall Christian Dettmar entschieden und die Verurteilung zu zwei Jahren Haftstrafe auf Bewährung bestätigt.

Damit musste Dettmar mit der endgültigen Entfernung aus dem öffentlichen Dienst und dem Verlust seiner Pensionsansprüche rechnen. Er wird nicht mehr als Richter arbeiten können. –

Der Staat hat sich damit durchgesetzt und einen missliebigen Richter von seinem Richterstuhl entfernt. Das ist in höchstem Maße beunruhigend. Dettmar hatte für bundesweites Aufsehen gesorgt, indem er als einer von wenigen Richtern seine Amtspflicht erfüllte und in einem »Corona–Verfahren« echte Sachverhaltsaufklärung betrieb, damit nicht nur ungeprüft das herrschende Regierungsnarrativ vertrat.

Indem nun vorgeführt wird, wie relativ einfach ein solcher mutiger Richter von seinem Stuhl gestürzt werden kann, nur weil er dem Staat in die Quere kam, wird ein sichtbares Exempel gesetzt, von dem sich die deutsche Justiz auf Jahre, wenn nicht Jahrzehnte nicht erholen dürfte. Angst und Schrecken soll und wird diese höchstrichterliche BGH–Entscheidung unter der Richterschaft verbreiten. Deutschland ist ab heute ein anderes Land – und wohl endgültig kein Rechtsstaat mehr …

Quelle: Alexander Christ auf X

Zum Video auf X

Image

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 21.11.2024

Sie finden staseve auf Telegram unter

https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald

Folgt unserem neuen Kanal Heimische Direktvermarktung und Gesundheit: https://t.me/heimischeProdukte

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Gesundheit, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
14 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
10 Monate zuvor

Alle blasen ins gleiche Horn. Eine Schande ist dieses Urteil. Nun weiss hoffentlich jeder was man von unserer Justiz zu erwarten hat

Tankschiff
Tankschiff
10 Monate zuvor

Das GESETZ sind wir, ihre Altparteien und nun halten sie gefälligst den Ball flach, sonst macht ein SEK einen schicken Hausbesuch. Einen passenden Richter wird sich finden lassen.

So in etwa?

kairo
kairo
10 Monate zuvor

Ein Held wird man nicht dadurch, dass man Sachen an sich zieht, für die man überhaupt nicht zuständig ist und ein solches Verfahren von vornherein so plant, dass es in die eigene ideologische Richtung passt. Richter sollen unparteiisch sein, aber nicht in eigener Sache richten. Das Urteil ist völlig in Ordnung. Solche Figuren will ich nicht auf der Richterbank sehen. Dabei ist es völlig egal, ob das Urteil der Regierung passt oder nicht (passte nicht) oder ob es korrekte sachliche Feststellungen enthält (tat es nicht). Wozu haben wir Verwaltungsgerichte?

birgit
birgit
10 Monate zuvor
Reply to  kairo

Du hast schon mehrmals auf Verwaltungsgerichte verwiesen. Das ist wohl das für Deutsche zuständige Gericht ?
Das Landgericht Erfurt hätte also gegen den Richter keine Klage erheben dürfen ? In dem Durcheinander sehe ich nicht mehr durch !
Das Verwaltungsgericht wäre zuständig gewesen, da der Richter zum Verwaltungsapparat der Treuhand Bundesrepublik gehört ?
Hilf mir mal, sei so gut !

kairo
kairo
10 Monate zuvor
Reply to  birgit

Verwaltungsgerichte … Das ist wohl das für Deutsche zuständige Gericht ?

Nationalität spielt keine Rolle. Aber meines Wissens waren alle Beteiligten Deutsche.

Das Landgericht Erfurt hätte also gegen den Richter keine Klage erheben dürfen ?

Gewiss, das war doch ein Strafverfahren.

Das Verwaltungsgericht wäre zuständig gewesen, da der Richter zum Verwaltungsapparat der Treuhand Bundesrepublik gehört ?

Für Klagen gegen die Schulbehörde wäre das Verwaltungsgericht zuständig gewesen. Rechtsbeugung ist eine Straftat, also Sache der Strafjustiz. Im Übrigen ist die Justiz nicht Teil der Verwaltung.

Det
Det
10 Monate zuvor
Reply to  kairo

Übrigen ist die Justiz nicht Teil der Verwaltung“
In diesem Laden hier gehört die Justiz sehr wohl mit zur Verwaltung, weil alles hier nur Tochterfirmen unter Elternfirmen sind und diese Firmen gehören jemand.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
10 Monate zuvor
Reply to  kairo

@ Birgit immer Deine vorzügliche Höflichkeit! Höflichkeit, liebe Sie, doch weiter kommst Du ohne Sie! Das Schulamt
Bonzen Kommunisten Gesindel hat die Schüler an offene Fenster gesetzt, die saßen in dicken Wintersachen im Klassenzimmer, die Heizung war abgestellt! Die durften sich nicht nach der Schule treffen. Weil ein Volltrottel, geistesgestört zurückgebliebener, seine durch Drogen und Alkohol erzeugten irren Wahnvorstellungen durchgesetzt hat!

Da gab es irgendwelche von einer Kuckucksuhr erfundene Formeln wie viele Personen sich in der Wohnung, oder Geschäften aufhalten durften. Den Dreck eines Irren mit
Angestellten konnte der Wessi nicht einmal mit seinem beliebten Dreisatz erklären!

Hier gehört einer (XXX) in die Wüste gejagt, aber bis dahin im Spießruten Lauf! Für die XXX kann sich jeder den Namen denken!

Mit meiner Geduld ist es zu ende, ich schneide jedem mit einer alten Heckenschere die Haare, da wo der Kopf Falten hat!

birgit
birgit
10 Monate zuvor

Dieses BGH Urteil ist eine ganz große Schande ! Jeder hat das Recht über gesundheitliche Maßnahmen selbst zu entscheiden. Und wer die CORONA-Maßnahmen ablehnte muß deshalb nichtz zwangsläufig ein Verbrecher sein. Der Richter hat nur Kinder vor den gesundheitsschädlichen Masken bewahrt. Er ist ein Held im korrupten System !

kairo
kairo
10 Monate zuvor
Reply to  birgit

Jeder hat das Recht über gesundheitliche Maßnahmen selbst zu entscheiden.

Aber nicht über solche, die für andere gelten. Dieser Richter hat ja die ganze Schule verdonnert.

Der Richter hat nur Kinder vor den gesundheitsschädlichen Masken bewahrt.

Masken schützen. Auf jeden Fall sind sie nicht schädlich.

birgit
birgit
10 Monate zuvor
Reply to  kairo

Das sind Staubschutzmasken ❗️Die dürfen nur 2 Stunden getragen werden und nicht bei 8 Stunden Unterricht. Außerdem kann ich mir da auch ein Fliegengitter vor die Nase hängen. Denn die behaupteten Viren sind so klein das die durch jede Maske passen, falls man die nicht vorhandenen Dinger jemals sichtbar machen kann. Nennen wir es beim Namen, Bakterien lösen Erkältung aus, dies was schon immer so. Einen Bakterienbeweis gibt es, einen Virenbeweis nicht❗️

kairo
kairo
10 Monate zuvor
Reply to  birgit

Das sind Staubschutzmasken Die dürfen nur 2 Stunden getragen werden und nicht bei 8 Stunden Unterricht.

FFP-Masken sind keine Staubschutzmasken. Sie können 8 Stunden lang getragen werden.

Denn die behaupteten Viren sind so klein das die durch jede Maske passen,

Nur fliegen die nicht alleine so durch die Luft, sondern sind an Wassertröpchen gebunden. Und gegen die schützen Masken durchaus.

Nennen wir es beim Namen, Bakterien lösen Erkältung aus, dies was schon immer so.

Zumindest die meisten Erkältungen sind Virusinfektionen. Es mag Ausnahmen geben.

Einen Bakterienbeweis gibt es, einen Virenbeweis nicht

Bedarf keines Kommentars.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
10 Monate zuvor
Reply to  kairo

@ Kairo

Du hast ein Wissen wie der Senf von der Bockwurst, oder der Wurm vom Apfel! Oder der Bücherwurm von der Lesebrille!

Wenn ein Furz durch alle Klamotten geht, hält ein Lappen keinen Virus auf! Bist Du Kandidat als nächster Papst? Die Sonne dreht sich um die Erde!

Alexander Berg - BERG. Blog
10 Monate zuvor

„Deutschland ist ab heute ein anderes Land – und wohl endgültig kein Rechtsstaat mehr…“

Ach…