Italien: Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete vor Gericht freigesprochen

 

Italien: Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete vor Gericht freigesprochen

Die Anklage gegen die deutsche Kapitänin Carola Rackete wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung nach dem gewaltsamen Andocken des Rettungsschiffs Sea-Watch 3 im italienischen Hafen von Lampedusa wurde am Donnerstag von einem Gericht in der sizilianischen Stadt Agrigento fallen gelassen. Es steht ihr nun frei, in ihr Heimatland Deutschland zurückzukehren.

Mit Erleichterung über das Urteil trat Rackete vor dem Gerichtsgebäude vor die wartenden Medien und forderte die Europäische Kommission auf, die gegenwärtige Migrantenkrise zu lösen. Die Kapitänin sagte:

Wir haben Tausende von Flüchtlingen in einem Land, das sich im Krieg befindet, aus dem sie dringend evakuiert werden sollten, und ich erwarte insbesondere von der Europäischen Kommission, dass sie sich schnell darauf einigen, wie diese Bootsflüchtlinge in Europa verteilt werden.

Rackete, die Kapitänin der Sea-Watch 3, wurde in Italien festgehalten, nachdem sie sich geweigert hatte, einem Verbot des Einlaufens in italienische Hoheitsgewässer nachzukommen.

Das Schiff hatte mehr als 40 Migranten an Bord. Nach wochenlanger Seefahrt beschloss Rackete am 29. Juni, in Lampedusa einen Hafen anzulaufen, und rammte dabei ein Polizeiboot.

Später erklärte ein italienischer Richter, dass Rackete nicht das Gesetz gebrochen, sondern ihre Pflicht zum Schutz des menschlichen Lebens erfüllt habe.

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Annette
Annette
4 Jahre zuvor

Eine Farce ist das.

Wir nähern uns fragwürdigen Zeiten.
Der Bund hat die Zeichen offensichtlich erkannt und denkt an einen 10 Meter breiten, 2,5 Meter tiefen Graben (mit Alligatoren und Piranhas?)

Das nenn ich mal Volksnähe…

Übrigens UvL will die Vereinigten Staaten von Europa.
Ich werde ihr meine Personenstandsänderung und Proklamation meiner Selbstverwaltung von 2008 in überarbeiteter Form zustellen. (Die UN A/Res 56/83 mag zwar nicht beschlossen worden sein, dennoch haben wir die Abwesenheit staatlicher Stellen in der NGO)
Wer mehr weiß, möchte diesbezüglich schreiben.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Die Res. wurde auch zur Aufarbeitung des Jugoslawienkrieges heran gezogen. Damit ist sie in Rechtskraft erwachsen.
P.Frühwald könnte dazu mal was schreiben.

Annette
Annette
4 Jahre zuvor
Reply to  birgit

BITTE, das wäre absolut wichtig für uns alle!

Danke für den Hinweis.

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Die Resolution wurde durchaus beschlossen. Allerdings haben Resolutionen der Vollversammlung keinerlei rechtliche Wirkung. Die Vollversammlung hat hier lediglich einen Entwurf der ILC zustimmend zur Kenntnis genommen.

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  staseve

Überhaupt nichts ist der Fall. Weder der IGH noch irgendein anderes internationales Gericht oder eine Körperschaft hat die Resolution bisher als Rechtsquelle herangezogen.

Die Resolution beschäftigte sich mit einem Entwurf der ILC für eine Konvention zu völkerrechtswidrigem Staatshandeln. Das finden im Prinzip alle gut, aber in geltendes Recht ist es bisher nicht umgesetzt worden. Alle drei Jahre fasst die Vollversammlung eine Resolution, sich in drei Jahren wieder damit zu beschäftigen. Das kann noch lange so gehen.

Gegenwärtig kann man sich weder für den Entwurf der ILC noch für die Resolution von 2001 irgendetwas kaufen. Kann man alles nachlesen beim Bundesverfassungsgericht, 2 BvM 1/03 Rn. 36ff.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Die Resolution vom 28.01.2002 wird sicher auch Trump bestätigen.
Der räumt doch gerade mit dem TIEFEN STAAT auf. Die Res. gilt weltweit und wurde auch von Hawaii zur Anwendung gebracht.
Weest schon ! Damals, als EL BIMBO früh um 2:00 Uhr ( unserer Zeit n-tv ) an’s Rednerpult trat und bekannt gab, der Bundesstaat Hawaii hat die Selbstverwaltung erklärt. Mehr hat er nicht gesagt und weg war ER.

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  kairo

„Es gibt sogar zwei Deutsche Gerichte die diese Resolution zur Anwendung gebracht haben.“

Da hätte ich gerne mal die Aktenzeichen.

„Ausserdem stammt die Resolution vom 28.01.2002 und nicht von 2001.“

Aus dem amtlichen Protokoll: „RESOLUTION 56/83, Verabschiedet auf der 85. Plenarsitzung am 12. Dezember 2001, ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses …“

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Egal – eine Resolution der Vollversammlung hat keinerlei Gesetzeskraft. Falls doch, bitte das Gegenteil belegen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Das soll eine Frau sein? Dieses BMW (Brett mit Warzen) den Anhänger, die „Schwarze Sonne trägt Sie/Er/ unser einer, meiner einer/ unter dem Shirt. Jeden aus der kennenden Szene brächte die „Schwarze Sonne“ schon vor dem Amtsgericht Lebenslänglich ein! Finde den Fehler und kombiniere wo es nach den „Grünen“ nichts zu kombinieren gibt. DIE könnte auch den verbotenen Aufnäher der FDJ tragen, das Thälmann Pionierhalstuch um haben, Storch Steinarsch tragen, es würde nicht entdeckt werden. Kombiniere! Eher würde die nicht stattgefundene Mondlandung zugegeben werden! Am 19. Juli 1969 hat man mir bei der NVA das Radio weggenommen, weil ich Feindsender mit der Mondlandung gehört habe! Menschenschmuggel ist legal? Der wird das Schiff nicht beschlagnahmt!!!

Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Also gibts auch in Italien depperte Richter die dieses Nichts laufen lassen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Dann nehmt das gültige Militärregierungsgesetz Nr. -2- vom 12. September 1944. Das setzt bis heute alle Anwälte, Notare, Staatsanwalt und Richter außer Kraft.
Auszug
Artikel V. § 9. Militärregierungsgesetz Nr. 2.- Deutsche Gerichte niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!
Jeder Urteilsspruch , der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Millitärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahmen zur Durchsetzung eines solchen Urteilsspruches ist ungültig.
Auszug Ende

kairo
kairo
4 Jahre zuvor

„Dann nehmt das gültige Militärregierungsgesetz Nr. -2- vom 12. September 1944. Artikel V. § 9. Militärregierungsgesetz Nr. 2.- Deutsche Gerichte niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden“

Dass in einem Gesetz von 1944 von der Bundesrepublik Deutschland die Rede sein soll, erzeugt Verwunderung.

„Artikel V. § 9. Militärregierungsgesetz Nr. 2.- … Jeder Urteilsspruch , …der ohne Bewilligung der Millitärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, …“

Das ist aus einer völlig anderen Quelle. Sektoren gab es nur in Berlin. Außerdem ging es hier, wie man deutlich sieht, um Eigentumsfragen.

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Thema verfehlt. 1944 gab es noch lange keine Bundesrepublik, und in dieser gab es niemals Sektoren.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

#Das setzt bis heute alle Anwälte, Notare, Staatsanwalt und Richter außer Kraft.#
Es gibt keine Rechtsprechung durch und von und mit verbotenen Juristen.
Wo steht das das MR Nr.-2- aufgehoben wurde?
Im Falschen gibt es nicht richtiges! Schwanger oder nicht schwanger. Ein bisschen schwanger gibt es nicht!

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

„Wo steht das das MR Nr.-2- aufgehoben wurde?“

Zum Beispiel hier:

„Auf eine Vereidigung nach dem vom Kläger angeführten SHAEF-Militärgesetz Nr. 2 kommt es nicht an, weil dieses Gesetz durch das DRiG und die Richtergesetze der Länder Brandenburg und Berlin als leges posteriores überholt ist. Im Übrigen verweist das Gericht wegen der Geltung des GG und der darauf beruhenden Bundes- und Landesgesetze auf die Urteile des Amtsgerichts Duisburg vom 26.01.2006 46 K 361/04, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2006, 3577, des Hessischen Finanzgerichts -FG- vom 22.09.2010 6 K 134/08, juris und des FG Hamburg vom 19.04.2011 3 K 6/11, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 2189 “

Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg 7. Senat, vom 17.01.2013, Az: 7 K 7303/11

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  staseve

„Wenn ein Deutsches Gericht versucht Alliiertes Recht aufzuheben oder der deutsche Gesetzgeber, so ist das Beugung von Völkerrecht und hat nach Internationalem Recht keine Gültigkeit!“

Erstens hat kein deutsches Gericht irgendein Militärregierungsgesetz aufgehoben, sondern der Deutsche Bundestag aufgrund der Ermächtigung durch den Überleitungsvertrag von 1955.

Zweitens handelt es sich nicht um Völkerrecht. Die Richtergesetze der Bundesländer Brandenburg und Berlin gelten in Brandenburg bzw. Berlin, nirgends sonst.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Was ist ein Richtergesetz???
Alle Gesetze die nicht mehr gültig sind müssen vorher aufgehoben werden. Sie müssen gelöscht und das veröffentlicht werden. Siehe im StGB. Wir sind nicht im Circus wo man Kaninchen aus dem Hut zieht und verschwinden lässt! Art. 2.1 und 4.2 des Einigungsvertrags, heute Überleitungsvertrag genannt, sagen uns, daß wir am 17. 07. 90 auf Kriegsrecht zurückgesetzt wurden! Darum mußten 2007 alle eine Firma gründen, von der Stadt bis zu Regierung!

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Was hat die Gründung eines Unternehmens mit Krieg zu tun? Im Übrigen ist eine Firma kein Unternehmen; du bist im Handelsrecht nicht so richtig sattelfest.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Du bist im Handelsrecht auch nicht sattelfest ! Gleich fliegst’e runter, der Gaul buckelt schon.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Warum setzt Ihr Euch mit einem Troll auseinander ???

Die Lennestr., Berlin will doch nur herauskitzeln was wir wissen bzw. noch nicht richtig wissen. Die suchen Fehler und damit Ansatzpunkte.
Sie haben jeden Tag das schöne Denkmal vor Augen. Nun wollen sie sich vermutlich kulturell weiter bilden, was durchaus verständlich ist.

Wie war das ? Wie arbeiten die Dienste ? Vielleicht kann mir da der kairo helfen diese Fragen zu beantworten, denn ich bin vollkommen unbeleckt und tappe im Dunkeln !

Wenn ich mal wieder in Kleinistanbul bin, könnten wir uns da auf einen Kaffee treffen, na wie wär’s kairo ?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Der „kairo“ hört auch auf „Willi“ ,Willi Reichling.
#Im Übrigen ist eine Firma kein Unternehmen# Stimmt!!! Firmen werden von der Firma Finanzamt geplündert. Unternehmen wie Benz, VW, Opel, zahlen keine Steuern…
Lies die DIN 5007-2, wer hier nicht sattelfest ist.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Ach ja, der Willi ! Ein und dasselbe Personal !

Machmal habe ich sogar einen Willi am Telefon. Der will immer Sachen von mir wissen, die ich nicht weiß.
Ich frage mich schon lange, weshalb er ausgerechnet mich fragt, wo ich doch so dumm bin. !

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

DIN 5007 Teil 2: „Ordnen von Schriftzeichenfolgen – Teil 2: Ansetzungsregeln für die alphabetische Ordnung von Namen“

Was sagt uns das?

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Das sagt uns der kairo, in dieser Schreibweise, agiert hier unter dem Synonym Mensch.
Das darf der aber gar nicht, denn er hat den Vertrag ( Personalausweis ) zur Treuhandverwaltung bei sich.

Was wird denn nu mit unserem Kaffeekränzchen ?

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Das steht völkerrechtlich verbindlich in Teil 1 von DIN 5007. Allerdings bevorzuge ich Tee.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Macht nischt ! De Russen trinken auch lieber Tee. Daran bin ich gewöhnt !

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Großartig. Dann treffen wir uns in der Lennéstraße. Vorm Bürgerkrieg um sechs.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Klasse ! Gutes Angebot !
Ich werde da sein !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Letztmalig kleine Nachhilfe! Wenn Dein PC die falsche DIN aufmacht. Die DIN kennt keine juristische Person.
Nun geh zum Wohngeldantrag, dort steht es nach DIN; als Mensch. Weiter im Antrag geht es mit der jur. Person=Täuschung im Rechtsverkehr. StGB § 274 Urkundsunterdrückung. Bis fünf Jahre gibts!
Und fall mir nun nicht von der Muni-kiste…

Ich blättere nicht mehr so weit zurück um mit einen Herausgeber von „Reichsdeppen“ einen depperten Dialog zu führen. Immer schön vorn auf der ersten Seite bleiben.

ABC-Standard nach DIN 5007-2
4 Regeln für die Ansetzung
4.1 Ansetzung von Namen natürlicher Personen
4.1.1 Allgemeines
Die wesentlichen Bestandteile eines Namens sind Familienname, Vorname, Namensvorsätze. Bei Namen von Personen werden die Bestandteile des Familiennamens zuerst und im Anschluss daran die Vornamen als weitere Ordnungswörter angesetzt. Bei größeren Namensverzeichnissen sind weitere Ordnungsmöglichkeiten erforderlich. Dazu eignen sich z. B. Zusätze zum Namen, der Name des Ortes, der Name der Straße und die Hausnummer, Lebensdaten.
Hinweis: Natürliche Person! (Familienname, Vorname)
Die DIN 5007-2 ist bindend!

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

„Die DIN kennt keine juristische Person.“
Natürlich nicht. Das ist kein Gegenstand der Normung, sondern des Rechts.

„Nun geh zum Wohngeldantrag“
Warum? Brauche ich nicht.

„Die DIN 5007-2 ist bindend!“
Ist sie nicht. Normen binden niemanden. Es sind unverbindliche Vereinbarungen, an die man sich freiwillig hält oder auch nicht.

Und einen Zusammenhang mit dem Thema kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

die Wahrheit
die Wahrheit
4 Jahre zuvor

@kairo

höre endlich auf hier halbwahrheiten zu verbreiten. offenbar ist deine bildung aus der BILD. du hast es hier mit menschen zu tun die du nicht verarschen kannst. verkrieche dich lieber im wald und spiele mit den anderen „TROLLEN“. denen kannst du deine märchen präsentieren. oder krieche zu „MUTTI“ unter den rock aber lasse dich nicht von ihrer geliebten frau „FELDWEBEL“ erwischen! vielleicht finanziert sie dir mit dem von ihr unterschlagenen „DDR VERMÖGEN“ deine flucht? du darfst das natürlich auch gerne bei den „GUTMENSCHEN“ probieren aber da mußt du dich erst umfärben denn die haben für die weisen nichts übrig.

die internationalen gesetze haben vorrang vor denen der bunzelrepublik! begreife das endlich! dazu gehören auch die militärgesetze, UN A/Res 56/83, völkerrecht, haager landkriegsordnung, handelsrecht usw….. alle sog. gesetze die die bunzelrepublik seit 07. oktober 1949 erlassen hat sind nichtig! zur ratifizierung der „DDR VERFASSUNG“ waren auch vertreter aus der damaligen bunzelrepublik anwesend. somit wurde schon damals Art. 146 GG erfüllt und die anschliesende gesetzgebung ist verfassungswidrig. berlin ist auch nur auf dem papier die hauptstadt.

der deutsche richterbund hat sich auch unter selbstverwaltung nach UN A/Res 56/83 gestellt. warum wohl? weil die wissen das alles was die bunzelrepublik an sog. gesetzen nutzt nur schall und rauch ist und nur zur plünderung des deutschen volkes dient! die wollen sich aus der verantwortung stehlen, aber das wird nicht funktionieren! aber genau deshalb sind die sog. richter, staatsanwälte etc. auch nicht mehr für „BRD BÜRGER“ zuständig und für menschen schon mal gar nicht!

weitere aufzählungen und erläuterungen erspare ich mir denn mehr als offenkundigkeiten brauchen die volksverräter nicht wissen! ebenso kann ich auch gerne auf eine antwort von dir verzichten, denn für defizitären intellekt bin ich nicht zuständig. rechtschreibfehler darfst du auch gerne behalten!

übrigens der „BÜRGERKRIEG“ ist schon voll im gange allerdings machen die aufgewachten menschen nicht mit! die wahrheit kommt mit großen schritten ans licht und immer mehr wachen aus ihrem tiefschlaf auf.

am deutschen volk wird die welt genesen

in diesem sinne wünsche ich allen erwachten menschen einen schönen tag

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  die Wahrheit

Ach, du hast so eine gewinnende und überzeugende Art.

„die internationalen gesetze haben vorrang vor denen der bunzelrepublik! begreife das endlich! dazu gehören auch die militärgesetze, UN A/Res 56/83, völkerrecht, haager landkriegsordnung, handelsrecht usw …“

Die Militärregierungsgesetze waren kein Völkerrecht und sind längst alle aufgehoben worden. Eine Resolution der UN-Vollversammlung hat überhaupt keine Gesetzeskraft. Die Haager Landkriegsordnung ist durch Ratifikation deutsches Recht geworden, das Handelsrecht ist sowieso einfaches Bundesrecht usw. usw.

„der deutsche richterbund hat sich auch unter selbstverwaltung nach UN A/Res 56/83 gestellt. warum wohl? “

Ja, gute Frage. Der Deutsche Richterbund ist ja bekanntlich ein rein privater Verein. In der genannten Resolution steht nichts von Selbstverwaltung (ein Verein verwaltet sich sowieso selbst) und auch sonst nichts drin, was so einen Laden betrifft. Ein Beleg wäre mir willkommen.

„rechtschreibfehler darfst du auch gerne behalten!“

Aber nein, ich will dir doch nicht das Wenige auch noch nehmen, was du schon so reichlich hast, wenn es schon an der Kenntnis der Gesetze und der Geschichte hapert.

die Wahrheit
die Wahrheit
4 Jahre zuvor
Reply to  kairo

für deine krankheit gibt es keine pillen der pharmaindustrie, da hilft nur noch eine weise jacke!

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  die Wahrheit

Deine Argumentenkiste ist wohl alle. Aber ich muss zugeben, eine weise Jacke ist wirklich eine feine Sache.