Nach Schwertmord: Darf im Schlachthaus Deutschland weiter gefilmt werden?

 

Gewalt (Symblolbild: Shutterstock.com/Von Tero Vesalainen)
Gewalt (Symblolbild: Shutterstock.com/Von Tero Vesalainen)
 

Stuttgart – Nach dem Abschlachten eines Deutsch-Kasachen in Stuttgart-Fasanenhof und der anschließenden Veröffentlichung mehrerer Handyvideos im Netz, prüft die Staatsanwaltschaft Stuttgart jetzt, ob die Anfertigung und vor allem die Verbreitung solcher Aufnahmen strafbar sein könnte. Darüber schreibt die Badische Zeitung und berichtet, dass es bislang noch kein „offizielles Ermittlungsverfahren“ gäbe.

Strafbar ist nach Aussage der Badischen Zeitung, „wenn in einem im Internet verbreiteten Video „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau gestellt“ wird.“ Dieser Zusatz wurde erst 2014 zum Paragraphen 201 a hinzugefügt, um vor allem sogenannte „Gaffer“ abzuschrecken, die immer wieder bei schweren Unfällen mit ihren Handys Aufnahmen machten und diese auf Facebook posteten.

„In den Videos, in denen zu sehen ist, wie der Täter mit seinem Schwert auf das Opfer einhaut, wird aber vor allem die Brutalität des Täters thematisiert, weniger die Hilflosigkeit des Opfers,“ schreibt die Zeitung weiter und ergänzt, dass in dem verbreiteten Video das Opfer gar nicht zu sehen ist, weil es durch ein parkendes Auto verdeckt ist. Auch ausländische Medien wie die österreichische Kronenzeitung hatten die Bluttat auf ihren Onlineplattformen veröffentlicht.

Weiterhin verteidigt der Autor der BZ Christian Rath die Verbreitung des Videos mit dem Argument, dass die Veröffentlichung „in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen“ erfolgte und damit straffrei bleiben müsse. In Feld geführt wird dabei das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Zitat: „Wer das Video aufnimmt und verbreitet, um damit gegen Ausländerkriminalität zu protestieren, nimmt an einer Debatte von großer politischer Relevanz teil.“ Das Bundesverfassungsgericht habe stets die hohe Bedeutung der freien politischen Diskussion für die Demokratie betont, argumentiert Rath weiter. Dabei wären auch drastische Äußerungen und Bilder geschützt. Zitat: „Gerade, weil das Tötungsdelikt von Stuttgart so grausam war, dürfte es ein berechtigtes Interesse sein, diese Grausamkeit zu zeigen.“

Islamkritiker wegen Verlinkung eines Videos abgeurteilt

Sätze, die man kaum glauben kann, denn die Realität sieht ganz anders aus. So wurde erst kürzlich der Islamkritiker Michael Stürzenberger zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er, um auf die Gefährlichkeit von Dschihadisten hinzuweisen, das Köpfungs-Video über die beiden skandinavischen Rucksacktouristinnen verlinkt hatte. Das wurde bewusst widersinnig und juristisch ins Gegenteil verdreht und als „Gewaltdarstellung“ ausgelegt. Während die Bildzeitung für die gleiche Aktion straffrei blieb. Eine Tribunal-Justiz, die angesichts des Abschlachtvideo von Stuttgart nochmals einen bitteren Beigeschmack bekommt. Doch wie die BZ dann weiter unten vermerkt, ist man schon dabei im Falle des Schwertmordes juristische aufzurüsten. Mutmaßlich nach dem Motto: Das Schlachten geht weiter, aber Videos und Bilder sind verboten.

So hat ausgerechnet Baden-Württemberg laut BZ-Artikel einen Gesetzentwurf des Bundesrats initiiert, der die Lücke schließen soll. So soll es nach den Willen der Juristen mit der Doppelmoral zukünftig strafbar sein, „von einer verstorbenen Person eine Bildaufnahme, die diese zur Schau stellt, unbefugt herstellt“. Ein nach allen Seiten auslegbarer Begriff. Was ist Aufklärung und was „Zur Schau Stellung“? Auch in Berlin arbeiten die Zensoren auf Hochtouren. So haben CDU/CSU und SPD sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, „bloßstellende Fotos von Verstorbenen unter Strafe zu stellen.“ Umgesetzt wurde das Gesetz zum Leidwesen von Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) noch nicht. Das könnte sich nach dem Abschlachten des Russlanddeutschen vor laufenden Handykameras bald ändern. Zitat: „Auf Nachfrage der BZ teilte die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) mit, sie arbeite bereits an einem Gesetzentwurf, den sie „in wenigen Wochen“ vorlegen werde. Strafgesetze dürfen allerdings nicht rückwirkend angewandt werden.“

Im Klartext: Im Schlachthaus Deutschland wird kaum etwas zum Schutz der Bürger getan. Wer aber filmt, wie jemand auf offener Straße in Stücke gehackt, erstochen oder vor einfahrende Züge gestoßen wird, bekommt bald die volle Härte der Täterschutz und Merkel-Regime-Justiz zu spüren. (KL)

Quelle: journalistenwatch.com vom 05.08.2019 


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Annette
Annette
4 Jahre zuvor

Wenn die Verbreitung von Informationen mittels Handys mehr Aussagekraft als devote Medienanstalten vermitteln, dann hat die Regierung eigene Pläne mit dem Wahlvolk.

UND DIESE PLÄNE SIND BÖSE

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Es läuft doch bestens! Verbieten und bestrafen-immer drauf auf das liebevoll von Gabriel betitelte Pack. Es finden sich immer Vollstreckungsbekloppte die sich den Arm am Schreibtisch an den Akten festgebunden haben wenn Sie schlafen. Damit es aussieht als melden Sie sich. Schon wird das als Abstimmung –ja- gezählt. „Haut den Pöbel aus Familiensinn immer in die Fresse rin!“
Das Tätervolk mit Generationenschuld hat das Abo auf dieses „Patent“ von Sieger ausgesprochen bekommen. Rechte lässt man sich nicht nehmen! 60% der Videos bei Jou Tube sind sowieso für die dumm Deitschen gesperrt. Schon vergessen???

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Wer hat uns verraten? Die Sozialdemokraten!
Warum trat und tritt Nahles zurück?
Ist das der Grund?
Auszug
Betreff: volksbetrug.net | Die Wahrheit erkennen

Genossen-Mafia: Wie kriminell ist die SPD?
Staatsanwaltschaft ermittelt
von https://www.anonymousnews.ru
Nachdem mehr als 40 Ermittler am 17. Juli diesen Jahres den Verlag des Magazins Öko-Test und dessen Muttergesellschaft DDVG, eine Medienholding, die vollständig im Besitz der SPD ist, durchsucht haben, herrscht in der Berliner Parteizentrale hektisches Treiben, die Parteiführung ist nervös und hochgradig angespannt. Denn ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt scheint jetzt Vorwürfe zu bestätigen, über die anonymousnews.ru bereits 2016 erhob. Es geht um Geldwäsche, Untreue, mafiöse Strukturen und Millionen, die in Briefkastenfirmen der SPD im Ausland versickert sind.
von Dr. habil. Heike Diefenbach
Unsere heutige Geschichte beginnt am 8. April 2016. Damals haben wir nach längerem Studium der unglaublichen Beteiligungsverhältnisse der SPD, die von sich aus schon die Frage aufwerfen, ob die SPD nun Konzern oder Partei ist, die Frage gestellt: „Hat die SPD eine Briefkastenfirma in Hongkong?“.
Der Hintergrund der Frage war die Cavete Global Limited, die im Unternehmensregister in Hongkong eingetragen und im Beteiligungsbericht der SPD aufgetaucht ist. Das Unternehmen wurde am 19. November 2014 in das Unternehmensverzeichnis von Hongkong eingetragen. Dort wird es als “private company limited by shares” geführt, d.h. als Unternehmen, das auf Aktienbesitz basiert, dessen Aktienbesitz aber nicht an Börsen gehandelt wird, weil das Unternehmen kein öffentliches Unternehmen ist.
Was die Cavete Global Limited in Hongkong so treibt, wozu die SPD ein Unternehmen in HonkKong benötigt, und warum gerade Hongkong gewählt wurde, wo Hongkong doch an dritter Stelle der globalen Rangliste der Steuer- und Investitionsoasen inklusiver voller Verschwiegenheit rangiert, das ist eine Frage, die die SPD-Verantwortlichen bislang unbeantwortet gelassen haben, so haben wir damals geschrieben.
Der Beitrag hat Wellen geschlagen. Der Vorwärts hat sich genötigt gesehen, in einem langen Beitrag zu versichern, dass die SPD keine Briefkastenfirma in Hongkong betreibe. Alles gehe mit rechten Dingen zu, so die Behauptung. Und die Erklärung für die Existenz der Cavete Global Limited liest sich wie folgt:
„Warum aber betreibt die SPD über ihre Medienholding überhaupt eine Gesellschaft in Hongkong? Im vergangenen Jahr ging mit der Internetseite okoer.com ein Verbraucherportal für China online, das sich am Vorbild des deutschen „Öko-Test“-Magazins orientiert: Produkte des chinesischen Marktes werden mit Hilfe von „Öko-Test“ in Deutschland unabhängig getestet. Damals berichtete der „Spiegel“ wohlwollend sowohl im Magazin als auch online. okoer.com stößt in China inzwischen auf großes Interesse und hat enorme Wachstumsraten. Zurzeit werden 40 Mitarbeiter beschäftigt. Bis zum Jahresende plant die DDVG den Ausbau des Teams auf bis zu 100 Mitarbeitern. Die DDVG hält die Mehrheit an diesem Verbraucher-Portal.
Um sich in China zu engagieren, war jedoch eine Firma notwendig, die ihren Sitz im Land hat. Hongkong geriet in den Blick, da das Gebiet zwar seit 1997 wieder zu China gehört, jedoch als „Sonderverwaltungszone“ besondere Rechte genießt. Eine mehrheitliche Beteiligung ausländischer Unternehmen an in China tätigen Unternehmen lässt sich in Hongkong wesentlich einfacher umsetzen als im chinesischen Mutterland. Deshalb wurde die „Cavete“ Global Ltd. in der einstigen britischen Kronkolonie angesiedelt.“
Auszug Ende

Auszug
#Zitat: „Wer das Video aufnimmt und verbreitet, um damit gegen Ausländerkriminalität zu protestieren, nimmt an einer Debatte von großer politischer Relevanz teil.“#
#So haben CDU/CSU und SPD sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, „bloßstellende Fotos von Verstorbenen unter Strafe zu stellen.“##Im Klartext: Im Schlachthaus Deutschland wird kaum etwas zum Schutz der Bürger getan. Wer aber filmt, wie jemand auf offener Straße in Stücke gehackt, erstochen oder vor einfahrende Züge gestoßen wird, bekommt bald die volle Härte der Täterschutz und Merkel-Regime-Justiz zu spüren. (KL)#
Auszug Ende

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