Deutschland – Bundesregierung: Menschenrechte ja, aber bitte nicht verbindlich

 

Bundesregierung: Menschenrechte ja, aber bitte nicht verbindlich
Über 30 Jahre später wirkt sich der Industrieunfall im indischen Bhopa auf das Leben vor Ort aus – es ist einer der prominentesten Fälle in denen Profit vor Leben und Gesundheit ging.

In Genf fanden in diesem Monat Verhandlungen über den Entwurf eines UN-Abkommens für „Wirtschaft und Menschenrechte“ statt. Bei diesem Anlass, den Menschenrechtler als hart erkämpfte Chance erachten, ließ die Bundesregierung sich durch eine Praktikantin vertreten.

Leise ist es geworden um das umstrittene Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP), das zahlreiche Demonstranten auf die Straße trieb, weil es, wie auch andere Freihandelsabkommen, die Geschäftsinteressen großer Konzerne vor die Gesundheit und das Recht beispielsweise deutscher Bürger gestellt hätte. Arbeitnehmerrechte, Verbraucherschutz und Datenschutz wären dadurch beeinträchtigt worden, ganz zu schweigen vom Mangel an Transparenz und demokratischen Mitsprachemöglichkeiten.

In vielen Regionen der Welt ist es jedoch Alltag, dass durch wirtschaftliche Aktivitäten ausländischer Unternehmen die Lebensgrundlagen und die Gesundheit ganzer Gemeinden zerstört, die Umwelt vergiftet oder Zivilisten getötet werden, während die verantwortlichen Unternehmen nicht dafür haften müssen.

 

Ein bekanntes Beispiel ist Bhopal, wo sich im Jahr 1984 die schlimmste Industriekatastrophe der Welt ereignete, als Gas aus einer Pestizidfabrik des US-amerikanischen multinationalen Unternehmens Union Carbide austrat. Rund 20.000 Menschen kostete dies das Leben und mehrere Hunderttausend trugen schwerste Schäden davon, viele Betroffene leiden bis heute unter den Folgen direkter Vergiftungen. Viele von denen, die dem Gas ausgesetzt waren, haben körperlich und geistig behinderte Kinder zur Welt gebracht. Union Carbide, das später vom US-Konzern Dow Chemical übernommen wurde, das wiederum seit 2017 in DowDuPont übergegangen ist. Das mit krebserregenden Chemikalien vergiftete Industriegelände wurde nicht dekontaminiert, die Inder forderten – vergeblich – die Auslieferung des Vorsitzenden des Chemieunternehmens.

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Aber auch deutsche Unternehmen hinterlassen in Regionen, in denen meist aus wirtschaftlichen und machtpolitischen Gründen geringere Menschenrechtsstandards vorherrschen, unschöne Spuren.

Zum Beispiel in Pakistan, wo im Jahr 2013 die Textilfabrik Ali Enterprises abbrannte und 300 Menschen starben, weil sie nicht aus der Produktionsstätte kamen – deren Waren zu 70 Prozent der deutsche Textil-Discounter KiK abnimmt, der Kleidung, aber auch Haushaltsbedarfswaren zu Niedrigstpreisen verkauft. Dadurch erwirtschaftete der Handelskonzern im Jahr 2017 einen Umsatz von zwei Milliarden Euro. Mit dem Tod der Arbeiter musste sich KiK aufgrund des derzeitigen Rechtsvakuums nicht weiter beschäftigen.

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Lokale Politiker rechtfertigen die Präsenz solcher Unternehmen mit der Notwendigkeit wirtschaftlicher Entwicklung und dem Totschlagargument „Arbeitsplätze“, wobei gerade in Entwicklungsländern häufig extrem niedrige Löhne gezahlt werden. Aber auch in Deutschland gehören ausgerechnet Profiteure solcher Geschäftsmodelle, wie der Gründer von KiK, zu den energischsten Verfechtern von Niedriglöhnen.

Lokale Regierungen sind nicht selten finanziell und politisch weniger einflussreich als die dort tätigen transnationalen Unternehmen, sodass diese Staaten kaum in der Lage sind, die Rechte ihrer Bürger durchsetzen. Laut dem aktuell geplanten UN-Abkommen soll die Verantwortlichkeit für Verstöße nicht allein bei den lokalen Regierungen liegen.

Seit Anbeginn der Globalisierung gibt es Missstände und Schieflagen, auf die immer wieder Bürgerinitiativen und lokale, aber auch internationale Kirchen- und Nichtregierungsorganisationen aufmerksam machen. Doch seit dem in den 1990er-Jahren am massiven Lobbyismus gescheiterten Versuch, auf UN-Ebene (im Center on Transnational Corporations, deutsch: Zentrum für transnationale Unternehmen) verbindliche Vorgaben zum Schutz der Öffentlichkeit vor solchen Missständen durchzusetzen, gibt es hauptsächlich freiwillige Richtlinien, nach denen Unternehmen sich richten sollen. Zwar können auch auf freiwilligem Wege Standards eingeführt werden, die einige Prozesse verbessern und lokale Gemeinden schützen, doch beruhen sie allein auf dem Wohlwollen der auf Profit statt das Gemeinwohl orientierten Unternehmen. Zudem werden solche Vorgaben von keiner unabhängigen Instanz überprüft und entsprechend unregelmäßig durchgesetzt. Das prangern auch jene Unternehmen an, die mit gutem Beispiel vorangehen und moderne Technologien und faire Prozesse einführen, während ihre Wettbewerber daran sparen, zumal keine Planungssicherheit durch einen gesetzlichen Rahmen gegeben ist.

Die aktuelle historische Chance, diese Schieflage zu korrigieren, lassen sich jedoch ausgerechnet jene Staaten entgehen, die gerne und lautstark andere zur Einhaltung von Menschenrechten ermahnen.

Im Jahr 2014 wurde im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine Resolution verabschiedet, wonach eine Arbeitsgruppe ein internationales rechtsverbindliches Instrument zur Regulierung transnationaler Unternehmen (TNCs) im Bereich der Menschenrechte entwickeln sollte. Dem Entwurf zufolge sind die Unterzeichnerstaaten für Einhaltung und Durchsetzung der Rechte verantwortlich. Im Oktober fand in Genf die fünfte Verhandlungsrunde für das „UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten“ statt – laut Menschenrechtlern eine enorme Chance.

Bereits vor einigen Monaten wurde der Entwurf zusammengestellt, der auf ein „völkerrechtlich verbindliches Instrument“ abzielt und sich teils auf bereits bestehende, vereinbarte Vorgaben und ratifizierte Abkommen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Erklärung des Rechts auf Entwicklung, die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker und andere stützt.

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Rechte von Menschen, die von wirtschaftlichen Aktivitäten betroffen sind, besser geschützt werden und ihnen im Falle von Verstößen Zugang zu Rechtssystem geboten wird, und zwar anhand eines“völkerrechtlich verbindlichen Instruments“ zur menschenrechtlichen Regulierung wirtschaftlicher Aktivitäten.

Die Bundesregierung jedoch hat sich offenbar gar nicht von der Initiative tangiert gesehen und sich in Genf offenbar durch eine Praktikantin vertreten lassen, heißt es im Freitag unter Berufung auf Beobachter. Dabei sind deutsche Unternehmen keineswegs durch die Bank so sauber und freiwillig an den Rechten lokaler Bevölkerungen orientiert, dass ein Korrektiv nicht notwendig wäre.

Das südafrikanische „Massaker von Marikana“ und die Gewinne deutscher Unternehmen

Am Anfang des Vertragsprozesses im Jahr 2014 stand eine Resolution, die Südafrika initiiert hatte, ein Land, in dem „Unternehmen die Menschenrechte mit Füßen“ treten, wie es im Freitag heißt – auch deutsche.

Ein Beispiel ist der deutsche Chemiekonzern BASF, der jährlich Platin im Wert von 600 Millionen Euro aus den Minen im südafrikanischen Marikana bezieht. Dort kam es 2012 nach einem Streik der Minenarbeiter zu einem Massaker an Arbeitern; am Ende waren 34 von ihnen tot. An den Arbeits- und Lebensumständen der Beschäftigten hat sich indes nicht viel geändert, sie leben immer noch ohne Strom und Wasser in Wellblechhütten.

Doch bereits in diesem Stadium zeigte die Bundesregierung anscheinend ihre wahre Werteorientierung und stimmte gegen die Resolution, ebenso wie Frankreich, Japan, Südkorea und die USA.

Stattdessen verweist sie auf den „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“, in dessen Rahmen die Bundesregierung die Unternehmen bittet, „ihrer Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der Menschenrechte nachzukommen“.

Diese freiwilligen Vorgaben haben karitative Organisationen wie Miseror, der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) und Germanwatch bereits früher als ineffektiv und nicht zielführend beschrieben. Vielmehr war für sie der Ruf nach dem UN-Abkommen mit der Hoffnung verbunden, dass

sich die Bundesregierung vom gescheiterten Leitbild der reinen Freiwilligkeit verabschiedet und deutsche Unternehmen gesetzlich verpflichtet, bei ihren Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen im Ausland ihre menschenrechtliche Verantwortung wahrzunehmen.

Und daher seien verbindliche Regeln unabdingbar, so Dorothy Guerrero, Leiterin des Referats Politik bei Global Justice Now, einer Organisation, die sich mit Entwicklungsländern, Freihandel und globaler Gerechtigkeit befasst:

Wir haben bereits gesehen, wie unwirksam die bestehenden freiwilligen Mechanismen sind. Letzten Endes können die Konzerne weiterhin tun, was immer sie wollen, oder nur das, was sie akzeptieren, und nur sie selbst überwachen ihre eigenen Aktivitäten,“ so Guerrero zu RT Deutsch.

Im Gegensatz dazu wäre der von der UNO derzeit verhandelte Vertrag verbindlich und böte die Möglichkeit, große Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten nach internationalem Recht zur Rechenschaft zu ziehen. Indem sich das Abkommen auf die Lieferketten transnationaler Konzerne erstreckt, könnten ihrer Einschätzung nach 450 Millionen Arbeitnehmer davon profitieren.

Quelle: Russia Today (RT) vom 29.10.2019 


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ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Nur Profit zählt. Alles andere ist diesen Konzernen egal. Menschenleben zählen nicht. Aber solange wir die Klamotten von Kik kaufen sind wir mitte drin in dem schäbigen Geschäft.