NACH LANDTAGSWAHL SACHSEN – Ausschuss untersucht Kürzung der AfD-Kandidatenliste

 
AfD-Parteichef Jörg Urban

AfD-Parteichef Jörg Urban Foto: RONNY HARTMANN / AFP

Dresden – Der Landtag setzt auf Antrag der AfD einen Untersuchungsausschuss zur Kürzung ihrer Kandidatenliste bei der Landtagswahl ein. Das beschloss das Parlament am Mittwoch auf einer Sondersitzung in Dresden mit den Stimmen der AfD. CDU, SPD und Grüne enthielten sich, die Linke stimmte gegen den Antrag.

Der Untersuchungsausschuss soll nun klären, ob Mitglieder der Staatsregierung die Entscheidung des Landeswahlausschusses beeinflusst haben. Das Gremium hatte wegen formaler Fehler nur 18 der 61 AfD-Listenplätze für die Landtagswahl genehmigt, das Verfassungsgericht ließ später 30 zu.



Parteichef Jörg Urban sieht seine Partei als mögliches Opfer einer Verschwörung – und eine Reihe von offenen Fragen zur gekürzten Kandidatenliste. Die Fraktionen von CDU, Linken, Grüne und SPD warfen den Rechtspopulisten am Mittwoch hingegen Unvermögen vor, eine Kandidatenliste zur Landtagswahl ordnungsgemäß aufzustellen. Mit dem Ausschuss wolle die AfD vom eigenen Versagen ablenken, argumentierten die Vertreter der anderen im Landtag vertretenen Fraktionen.

Zum Vorsitzenden des 18-köpfigen Untersuchungsausschusses wurde der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer bestimmt. Als zweitstärkste Fraktion im Landtag stellt die AfD den Stellvertreter, den Posten übernimmt Carsten Hütter. Der Abstimmung gingen teils emotionale Reden voraus, in denen die Vertreter der anderen Fraktionen deutliche Worte fanden.

Stephan Meyer, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU, bezeichnete das Ansinnen der AfD schlichtweg als „Schwachsinn“. Die AfD inszeniere sich als Opfer. Dabei hätten es selbst Kleinstparteien geschafft, vor der Landtagswahl ordnungsgemäße Landeslisten aufzustellen. Meyer empfahl der AfD einen Blick ins Wahlgesetz. Der Untersuchungsausschuss werde die eigenen Fehler der AfD beleuchten, kündigte er an.

Der Landeswahlausschuss hatte auf seiner Sitzung im Juli 2019 einen Großteil der AfD-Landesliste nicht zugelassen. Unter anderem beanstandete das Gremium, dass die Aufstellung der Kandidaten auf zwei getrennten Parteitagen mit unterschiedlichen Versammlungsleitern – und zudem verschiedenen Wahlverfahren – erfolgte.

AfD-Chef Jörg Urban sieht keine Fehler bei seiner Partei, unterstellte stattdessen erneut, dass die AfD mit einer gekürzten Liste geschwächt werden sollte. Zur Landtagswahl am 1. September dieses Jahres bekam die AfD dann 27,5 Prozent der Zweitstimmen. Unter Einbeziehung der gewonnenen Direktmandate, die nicht über die Liste verteilt werden, würden ihr damit 39 Sitze im Parlament zustehen. Wegen der gekürzten Liste sind es nur 38.

Grünen-Abgeordneter Valentin Lippmann prognostizierte dass die Verschwörungstheorien der AfD eines Tages „wie ein Bumerang“ zurückkämen. Er kritisierte zudem, dass die AfD leichtfertig mit so einem wichtigen Kontrollinstrument wie der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses umgehe. Ein „schändliches Vorgehen“, das den Steuerzahler viel Geld koste.

Laut Verfassung muss der Landtag einen solchen Untersuchungsausschuss einsetzen, wenn ein Fünftel der Mitglieder das befürwortet. Diese Mehrheit hat die AfD mit 38 Mandaten im 119 Sitze umfassenden Landtag.

Linke-Fraktionschef Rico Gebhardt erinnerte an Untersuchungsausschüsse etwa zur Landesbank Sachsen oder zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) – „zum Interesse der Menschen in Sachsen“. Der AfD hingegen ginge es einzig um ihre Landespartei. Die SPD-Fraktion kündigte an, im Ausschuss „eine Beweisaufnahme über den Dilettantismus der AfD und ihre falsche Landesliste“ führen zu wollen.

Quelle: Bild-online vom 30.10.2019 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Was wird denn wohl entschieden…? Na, was wird denn wohl entschieden…? Aaaach ist der Rasen schön grün…Wo laufen Sie denn hin? Der Deipel wird seine Großmutter doch nicht auf das Fegefeuer setzen, auf dem DIE sich jeden Tag Ihr fettes Schnitzel braten. Das geht womöglich aus!
Der Entscheid wir so lauten: Der Antrag zur Prüfung wurde vormittags eingereicht. Nach der Hausordnung ist das nur nachmittags am Gesindeeingang (Dienstboteneingang) möglich. Halten Sie sich an die Hausordnung!
Zz. Der Fürsten gab es solche Begründungen, wenn der Baron die Gerichtsbarkeit im Ort besaß! Wer dann nicht nachgab, den holte die Kirche auf den Holzstapel. Heute verwenden DIE die Nazikeule und den doppelschwänzigen Reichsbürger. Es hat sich nichts geändert, außer die Begriffe und das Ihr einen Fernseher oder Radio im Zimmer stehen habt damit der Pfarrer oder der Gerichtsdiener (in Gottes Wort) nicht mehr bei Euch jeden einzeln anklopfen muß damit bei Euch Diarrhö einsetzt.