- Sie könnten von der Pensionsregelung profitieren: die Ministerinnen Karliczek (l.) und Giffey. (dpa)
Die Linke und die FDP sprechen sich für Änderungen bei den Pensionsansprüchen von ausscheidenden Bundesministerinnen und -ministern aus.
Normalerweise hat ein Minister Anspruch auf Altersbezüge in Höhe von knapp 28 Prozent des Gehalts, wenn er der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört. Mit weiteren Jahren steigt der Pensionsanspruch. Im Falle einer Auflösung des Bundestages werden jedoch schon zwei Jahre als Amtszeit von vier Jahren bewertet.
Linken-Fraktionschef Bartsch sagte dazu der „Süddeutschen Zeitung“, es stehe in keinem Verhältnis zum Durchschnittsrentner, wenn man nach zwei Jahren als Minister mehr als 4.000 Euro Ruhegehalt beziehe.
FDP-Fraktionsvize Dürr regte an, den Anspruch auch dann ins Verhältnis zur Dienstzeit zu setzen, wenn man kürzer als vier Jahre Minister war.
Quelle: Deutschlandfunk vom 11.12.2019
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Die Herren haben Gut Reden. Sie wissen,dass die Anderen sie überstimmen und sie damit Wieder auf dem gleichen Level sind. Meines Erachtens wollen sie sich nur
profilieren.. Ich hätte Respekt vor ihnen wenn sie trotz Überstimmung darauf verzichten
würden bzw.die Mehreinnahmen einem wohltätigem Zweck zuführen würden.
Von so einer Rente träumt jeder normale Arbeiter. Mit was haben diese Sesselfurzer so viel Geld verdient ?
Alles Absahner.
Gar keine Rente zahlen geht auch…ups!