BGH hebt Freisprüche im Strafverfahren um „herrenlose Häuser“ teilweise auf

Leipzig (ADN). Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat am Mittwoch in Leipzig nach mündlicher Verhandlung die vom Landgericht Leipzig ausgesprochenen Freisprüche gegenüber Angestellten des Rechtsamtes der Stadtverwaltung Leipzig sowie einer Leipziger Rechtsanwältin teilweise aufgehoben.

In dem Strafverfahren, dass sich mit mehreren Fällen unrechtmäßiger Veräußerung privater Grundstücke und Gebäude – sogenannter herrenloser Häuser – durch die städtische Administration  Leipzig befasste, waren vor einigen Monaten sämtliche vier Angeklagten vom Vorwurf der Untreue und des Betrugs enlastet worden. Der fünfte in Leipzig ansässige BGH-Strafsenat hat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft hin und aufgrund des Vortrags von Generalbundesanwalt Stefan Schmandt das Urteil in einem Tatkomplex die drei Mitarbeiter des Rechtsamtes aufgehoben und die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen.

„Betreffend diese Fälle hielten die Freisprüche rechtlicher Überprüfung nicht stand, weil das Landgericht nicht alle für einen Vorsatz der Angeklagten maßgeblichen Umstände in seine Würdigung einbezogen hat“, informiert der fünfköpfige Senat in einer Pressemitteilung. Nach den Worten des Senatsvorsitzenden Prof. Dr. Günther Sander „ist die Beweisführung des Landgerichts defizitär“ gewesen.

Er regte nach der Verkündung der Entscheidung an, dass sich die beteiligten Parteien anlässlich des am selben Tag sich zum 27mal jährenden Falls der Berliner Mauer und der daraus entstandenen schwierigen und komplexen Rechtsproblematik außergerichtlich verständigen sollten. ++ (ju/mgn/09.11.16 – 306)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 09.11.2016

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