LANDESREGIERUNG: 400 „Reichsbürger“ in Rheinland-Pfalz

Heft mit dem Aufdruck «Deutsches Reich Reisepass»

Quelle: dpa

 

Mainz (dpa/lrs) – Nach Einschätzung der Landesregierung gibt es in Rheinland-Pfalz aktuell etwa 400 «Reichsbürger». Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Landtags-Grünen hervor. Weiterhin heißt es darin, es handle sich dabei überwiegend um unorganisierte Einzelpersonen. Organisierte Gruppen seien die Ausnahme. «Nur zum Teil» gebe es Überschneidungen mit dem Rechtsextremismus.

Die «Reichsbürger» erkennen aus unterschiedlichen Motiven die Bundesrepublik als Staat sowie deren Rechtssystem und Staatsorgane nicht an. Seit November 2016 wird die Szene vom Verfassungsschutz beobachtet. Zuvor hatte ein «Reichsbürger» bei einer Razzia in Bayern einen Polizisten erschossen und drei Beamte verletzt.

Pia Schellhammer, innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, wies auf bundesweite Vorfälle mit «Reichsbürgern» in der jüngeren Vergangenheit hin. Diese zeigten, dass auch von radikalisierten Einzeltätern eine konkrete Gefahr ausgehen kann. Wie groß diese Gefahren im Land sind, müsse nun eine noch laufende Analyse des Landesverfassungsschutzes zeigen. Dessen neuer Chef, Elmar May, hatte die Zahl der «Reichsbürger» im März mit etwa 500 Personen beziffert.

Quelle: Welt-online vom 21.04.2017

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Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Noch dümmer, gehts nimmer !
Dann entwaffnet mal EURE Polizei, da sind nur Reichsbürger angestellt und besoldet. Siehe Personalausweis von klein-verrückt Adolf !

Karlchen
6 Jahre zuvor

Menschenrechte Resolution 217 Artikel 2: Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Desweiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3:
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5:
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 7:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.

Artikel 12:
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und Rufes ausgesetzt werden.

Artikel 20:
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 22:
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit.

Artikel 25:
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.

Artikel 28:
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Aus Artikel 2 geht hervor, dass Jeder diese Rechte besitzt. Aus keinem einzigen dieser Artikel geht hervor, dass man in der „Bundesrepublik Deutschland“ wohnen muss, um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können.

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