Grenzexperte der Polizeigewerkschaft: „Deutsche Grenze offen wie ein Scheunentor“

20. Juni 2017
Grenzexperte der Polizeigewerkschaft: „Deutsche Grenze offen wie ein Scheunentor“
NATIONAL

Düsseldorf. Der Grenzexperte der #Gewerkschaft der Polizei (GdP), #Arnd Krummen, warnt, daß „die deutsche Grenze offen steht wie ein Scheunentor“. Nicht nur für #illegale Einwanderer, sondern auch für #Kriminelle jeglicher Art. „An der Westgrenze in #NRW wird wegen des dramatischen Personalmangels fast überhaupt nicht mehr kontrolliert“, so Krummen. Deshalb könnten „Einbrecher, Diebe und Schmuggler, aber auch Einwanderer ungeklärter Identität ungehindert ins Land kommen“. Darunter könnten sich auch #Terroristen befinden.

Beziffern lässt sich die illegale Einwanderung nicht, da es fast keine Kontrollen gebe. Die eigentlich geplanten 600 Stellen für die Bewachung der rund 500 Kilometer langen Grenze zu #Belgien und den #Niederlanden sind nur etwa zur Hälfte besetzt, die Zahl der Beamten im Einsatz ist sogar noch geringer. Nach Abzug von Verwaltungskräften bleiben 220 Beamte übrig, die auch noch Dutzende Bahnhöfe stichprobenartig zu kontrollieren haben. Doch selbst dazu kommen sie kaum, da die Einsatzkräfte fast vollständig mit Abschiebungen und Rücküberstellungen von Asylbewerbern beschäftigt sind und immer wieder Beamte in andere Teile der Republik abgeordnet werden.

Dabei ist #Nordrhein-Westfalen der Haupttransitraum Deutschlands und seit Jahren bekannt für grenzüberschreitende #Kriminalität. Als die NRW-Polizei im Jahr 2014 binnen zwei Tagen 11.972 Personen an der Grenze zu den Niederlanden überprüfte, wurde bei rund 45 Prozent der Kontrollierten rechtswidriges Verhalten nachgewiesen.

In der #Politik und der #Bundespolizeiführung sieht man dagegen keinen Bedarf, wie ein Sprecher erklärte. (tw)

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

Quelle: zuerst.de vom 20.06.2017

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Karl der Deutsche
6 Jahre zuvor

Ohne Unterschrift ist gar nichts gültig: Ein Dokument muss, um Rechtsgültigkeit zu erlangen, nach BGB §126 unterschrieben sein. Eine Unterschrift in Verbindung mit „i. A.“ (im Auftrag) oder „gez.“ (gezeichnet) sind keine rechtsgültigen Unterschriften.
Nach Aussage der Firma „Bundesgerichtshof“ gibt die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i. A.“ (im Auftrag) zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt des Schreibens keine Verantwortung übernimmt. In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote und somit ist dieses Schreiben unwirksam. Die „Unterzeichnung“ mit „i. A.“ bedeutet also auch, dass es sich nicht um eine klagefähige Form handelt. Gleiches gilt für ähnliche Unterschriftzusätze, wie bspw. „auf Anordnung“.

Dazu gibt es die „BGH“-Beurteilungen V ZR 139/87 vom 05.11.1987 und VI ZB 81/05 vom 19.06.2007. Bestehe Sie auf ein Schreiben in klagefähiger Form!
Der Grund für dieses Handeln der Behördenbediensteten findet seine Ursachen in der weggefallenen „Staatshaftung“ in der „Bundesrepublik Deutschland“: Aufhebung des „Staatshaftungsgesetzes“ (vom 26.6.1981 BGBI Teil I S.554) durch das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ (BVerfG 61, 149). Nun wird also nach § 839 BGB mit gesamten persönlichen Vermögen selbst gehaftet, bzw. nach § 823 BGB.
An dieser Stelle verweisen wir zusätzlich auf § 56/1 des sogenannten „Beamtengesetzes“: „Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“ Daraus leitet sich eindeutig eine persönliche Haftung ab, die sich durchsetzen lassen wird, wenn das Unrecht in diesem Lande vom Recht abgelöst werden wird. Kommen Sie mit einem vermeintlichen „Beamten“ in Kontakt, verlangen Sie in jedem Fall, dass er sich ausweist.

Sowohl Dienstausweis wie auch den Personalausweis ist vorzulegen. Notieren Sie sich den vollständigen Namen für spätere rechtliche Schritte. Wird verweigert, sich Ihnen gegenüber auszuweisen, so stellt dies den Straftatbestand der Amtsanmaßung wie auch der Rechtsbeugung dar. Im Weiteren weisen wir ein Mal mehr darauf hin, dass im hiesigen Lande keine Staatsgerichte existieren, sondern nur Handelsgerichte, denen Sie sich nicht unterordnen müssen.

Nach AHK-Befehl/Gesetz Nr. 35 sind alle Gerichtsstrukturen und Gerichte in der „Bundesrepublik Deutschland“, reine Handelsgerichte nach “Admirality Law”. Das heißt: Erst mit Vertragsabschluß kommt ein Contract (Vertrag) zustande, womit das „Gericht“ als Handelsgericht und Handlungsgericht akzeptiert wird.
Dies kann man nach § 54 BGB jedoch zurückweisen. Machen Sie etwaige „behördliche Personen“ auf die Remonstrationspflicht (BBG §56) aufmerksam, in Verbindung mit der Auskunftspflicht. Der § 15 Gerichtsverfassungsgesetz beinhaltete, dass in Deutschland Staatsgerichte bestehen. Er wurde durch die Alliierten 1949 aufgehoben.
Mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz wurde am 29.11.2007 auch das Vorschaltgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz und somit das ganze Gerichtsverfassungsgesetz aufgehoben. Im Weiteren wurde aufgehoben: Die Strafprozessordnung (StPO), die Zivilprozessordnung (ZPO), OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) wie auch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Sollte eine sogenannte „Behörde“ zum Beispiel auf die AO (Abgabenordnung) verweisen, so fragen Sie freundlich nach, wann diese denn in Kraft getreten sei. Sie ist nie in Kraft getreten und somit ungültig und nichtig, so wie hierzulande so gut wie alles andere auch ungültig und nichtig ist.

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Ich verstehe das Verhalten der Wortmarken überhaupt nicht ! Auch ihre Familien sind von dem Terror der „ZUWANDERER“ betroffen !

Weshalb halten die nicht zum Volk und beseitigen den Asylterror ohne wenn und aber. Ihre Besoldungsstelle kann nicht das ganze Personal raus schmeißen, die sollten sich endlich zusammenschließen und die Anordnungen der REGIERIGEN nicht mehr befolgen.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Birgit, Birgit,
das ist aber nicht sehr fein. Die Sklaven sollen nicht dem Willen der Obervasallen folgen? Nicht mehr blindlings Erfüller derer Volksvernichter sein?
Das ist ja dann Meuterei.
Schön lieb sein, mit den Vasallen heulen, dann klappt es auch mit dem schnelleren Untergang dieser einst so stolzen Nation.
Einem Zuwanderer darf es nicht schlecht gehen!
Einem deutschen Rentner schon!
Nur ein Beispiel von zig anderen.
Wir haben keine Merkelgäste Armut!!! So.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Wennich jetzt GRENZE sage werde ich da eingesperrt?
Deutschland hat Grenzen?
Mir nicht bewußt.
Ich denke es ist alles frei.
Wir sind FREI -wild.
Wir sind FREI für die Abkassierer dieses Gebildes das sich noch nicht Islamisch- veasallen Land nennt
Wir sind FREI -gegeben zur Vernichtung.
Wir sind FREI -von jedem Recht und haben auch kein Recht zu fordern.
Wir sind FREI um schnell zu sterben.
Wir sind FREI haben kein Recht auf unsere Kultur.
WIR haben die Freiheit uns selber zu verachten.
Na wer sagt da noch das wir nicht FREI sind.