Deutsche Mieter raus – Flüchtlinge rein

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23. Oktober 2015 – 17:18

Deutsche Mieter müssen weichen, weil Asylwerber ein winterfestes Quartier benötigen. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Deutsche Mieter müssen weichen, weil Asylwerber ein winterfestes Quartier benötigen.
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de


Unzählige Flüchtlinge, aber keine leerstehenden Wohnungen. Die Herbergssuche für Asylwerber in Deutschland gestaltet sich angesichts des unaufhaltsamen Zustroms immer schwieriger. Erste Städte beschlagnahmen nun Immobilien, um Flüchtlinge wintergerecht unterzubringen. Waren es bislang nur Gewerbeimmobilien, wird in Berlin und Hamburg jetzt laut darüber nachgedacht, Asylsuchende generell in leerstehenden Bauten für eine gewisse Zeit unterzubringen. Die Eigentümer sollen dafür mit ortsüblichen Mieten entschädigt werden.

Grenze des Privateigentums wird überschritten

„Bis vor Kurzem war die Beschlagnahme von Wohnungen noch eine theoretische Diskussion“, sagt Alexander Weich vom bundesweiten Eigentümerverein „Haus & Grund“ gegenüber der Zeit, „jetzt fangen Berlin und Hamburg damit an. Und allein das Wort ist schon eine Überschreitung einer Grenze.“ Es ist die Grenze des Privateigentums, die Hausbesitzer damit verletzt sehen. Aber das Ordnungs- und Polizeirecht der Bundesländer besagt, dass die Behörden eingreifen müssen, wenn die öffentliche Ordnung in Gefahr ist. „Die ‚Einweisung’ ungewollt obdachloser Personen oder Familien in leerstehende Privatwohnungen oder Hotelzimmer gehört zu den polizei- und prozessrechtlichen Standardfällen der juristischen Ausbildung. Bereits jetzt kommt diese im Einzelnen nicht gänzlich gefestigte Rechtsprechung auch in der Praxis regelmäßig zum Tragen“, erklärt Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Halle.

Auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die Beschlagnahme von Wohnungen grundsätzlich für erlaubt: „In besonderen Fällen ist es schon nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen, leerstehende Wohnungen für Flüchtlinge in Anspruch zu nehmen. Die Gesetze der Länder sehen solche sicherheitsrechtlichen Notstandseingriffe vor, um eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abzuwehren, die nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.“

Betroffener: „Ich muss raus, Flüchtlinge ziehen ein“

Dass mit den Mietern nicht zimperlich umgegangen wird, zeigt ein Fall aus Ostelsheim in Baden-Württemberg. Ulli Brehm muss raus aus seinem Haus, das er acht Jahren von der Gemeinde gemietet hatte. Der Grund: Die Gemeinde braucht dringend Wohnraum für Flüchtlinge. Neben unzähligen Kündigungsschreiben wurde ihm sogar eine Räumungsklage angedroht.

„Vor-Ort“-Reporterin Alexandra Gondorf vom SWR hat Brehm besucht:

 

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Auch private Wohnbaugesellschaften nutzen die Gunst der Stunde und sehen lukrative Geschäfte mit Flüchtlingen. Denn zahlt ein Landkreis die Miete für die Asylwerber, wird aus einer „Problemimmobilie“ mit säumigen Mietern schnell eine sichere Einnahmequelle. Einen solchen Fall hat der SWR in Herbrechtingen im Kreis Heidenheim dokumentiert. Dort versucht eine Wohnbaugesellschaft, die Mieter aus einem Mehrfamilienhaus raus zu bekommen. Erst mit gutem Zureden und Alternativangeboten, dann auch mit Kündigungen.

Vor Immobilien-Enteignungen zur Schaffung neuer Asylquartiere warnt auch der Leiter des bundesdeutschen Instituts für Staatspolitik (IfS), Dr. Erik Lehnert, im aktuellen Unzensuriert-TV zum Thema „Die Geschäfte der Asylindustrie“:


Quelle: unzensuriert.at vom 23.10.2015


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