Hartz IV: Sanktionsquote weiterhin bei 3,1 Prozent

Der gestempelte Schriftzug Hartz IV (dpa / Ralf Hirschberger)
Schriftzug „Hartz IV“ zum #Arbeitslosengeld II. (dpa / Ralf Hirschberger)

Die Zahl der Sanktionen gegen #Hartz-IV-Bezieher ist im vergangenen Jahr leicht gestiegen.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lag sie bei knapp 953.000. Das waren rund 13.700 mehr als noch 2016. Die Sanktionsquote blieb unverändert bei 3,1 Prozent. Sie zeigt das Verhältnis von verhängten #Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Scheele, betonte, dass nur ein sehr geringer Teil der Grundsicherungsempfänger bestraft werde – zwei Drittel von ihnen, weil sie einen Termin versäumt hätten.

Sanktionen können außerdem verhängt werden, wenn ein Leistungsbezieher ein Jobangebot oder eine Fortbildung verweigert oder zusätzliches Einkommen verschweigt.

Scheele wandte sich dagegen, vor allem Jugendliche zu hart zu bestrafen, indem etwa die Kosten für die Unterkunft gestrichen würden. Drohende Wohnungslosigkeit helfe bei der Arbeitsvermittlung und auch sonst nicht weiter.

Quelle: Deutschlandfunk vom 11.04.2018

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