GRUNDGESETZREFORM – Linke will „Deutsche“ durch „alle Menschen“ ersetzen

 

Vor dem deutschen Grundgesetz sind alle Menschen gleich - aber bei einigen Grundrechten gibt es Unterschiede zwischen Deutschen und allen Menschen. 
Vor dem deutschen Grundgesetz sind alle Menschen gleich – aber bei einigen Grundrechten gibt es Unterschiede zwischen Deutschen und allen Menschen.
 Monika Skolimowska
 

Berlin. 70 Jahre ist es her, dass die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedeten. Dieses Jubiläum nimmt die Linke im Bundestag zum Anlass, um unter dem Motto „Grundrechte für alle“ einen Gesetzesentwurf vorzulegen, in dem sie Umformulierungen im Grundgesetz fordern. Vier Artikel sollen nicht mehr nur für „Deutsche“ gelten, sondern für „Menschen“.

Konkret geht es um die Artikel 8, 9, 11 und 12 der deutschen Verfassung: Versammlungsfreiheit, das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden, sich frei zu bewegen und die eigene Arbeit selbst zu wählen. All diese Rechte gesteht das Grundgesetz – anders als andere Grundrechte wie etwa die Meinungsfreiheit – exklusiv nur Deutschen zu.

Die Linke kritisiert das in ihrem Antrag. Ungerecht sei etwa, dass wegen der EU-Gesetze auch die so genannten „Deutschen-Grundrechte“ zwar für alle EU-Ausländer gelten, nicht aber für Geflüchtete, die in Deutschland leben, aber die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzen. Deshalb plädiert die #Linke für die Formulierung „alle Menschen“ in den vier Artikeln.

Amthor: Linke sind nicht zu Patriotismus und Stolz auf ihr Land fähig

Für den CDU-Abgeordneten Philipp Amthor aus Vorpommern und verfassungspolitischer Sprecher der Unionsfraktion zeigt der Gesetzesentwurf das „gespaltene Verhältnis der Linken zu unserem Land”. Die Väter und Mütter des Grundgesetz hätten die Deutschen-Grundrechte und die Jedermann-Grundrechte „mit Bedacht gestaltet”. Dass das Konzept Sinn ergebe, zeige etwa ein Blick auf das Freizügigkeitsgrundrecht aus Art. 11 GG: „Dieses Grundrecht gewährt Deutschen die Freizügigkeit innerhalb unseres Landes, lässt aber etwa für Asylanten dennoch notwendige Einschränkungen zu – zum Beispiel Wohnsitzauflagen im Interesse von Steuerung und Ordnung.”

Amthor kommt zu dem Schluss: „Die ideologische und deutschenskeptische Gedankenführung der Linkem ist traurig. Es ist schon sehr bitter, dass linke Politiker scheinbar nicht zu Patriotismus und zu Stolz auf ihr Land fähig sind. Für Deutschsein braucht man sich nicht zu schämen.”

Ausdehnung der Berufsfreiheit mit Risiken behaftet?

Andere Kritiker der Linken-Initiative fürchten besonders die Änderung bei der Formulierung des Artikels zur Berufsfreiheit. In dem hieße es dann: „Alle Menschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Dies könnte ihrer Meinung nach zu einer verstärkten Migration nach Deutschland führen. Die Linke hält dem entgegen, dass es sich bei der gewünschten Umformulierung um die reine Entscheidungsfreiheit handle, Berufe an- oder abzulehnen, und dieses Grundrecht in Deutschland bereits für alle Menschen gewahrt werden sollte.

Der Sprecher für Verfassungspolitik der Linken, Niema Movassat, sagte dem Nordkurier dazu auf Anfrage: „Artikel 2, Absatz 1 bedeutet leider nicht immer ausreichenden, gleichen Grundrechtsschutz für alle Menschen, die in Deutschland leben.“ Ein Beispiel für den geringeren Schutzstatus sei die Berufsfreiheit: Erst wenn kein Deutscher die Arbeit machen wolle, dürfe diese Arbeit auch an Nichtdeutsche vermittelt werden. Für ihn und seine Fraktion ein Unding. Ein weiteres Beispiel sei außerdem der Artikel 11: „Demnach können alle Deutsche grundsätzlich ihren Wohnsitz ändern. Asylsuchende müssen an einem Ort bleiben,“ erläutert Movassat das Anliegen des Antrags.

 

Für die Linke auch ein Zeichen gegen rassistische Hetze

Die Linke will mit der geforderten Grundgesetzänderung ein Zeichen setzen. In dem Antrag heißt es: „Die längst anstehende Gleichstellung von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund gerade jetzt und auf höchster Ebene, nämlich im Grundgesetz, wäre ein deutliches Zeichen gegen rassistische Hetze […].“ Durch die sprachliche Renovierung eines fast 70 Jahre alten Dokumentes würde die Gleichheit der Menschen vor dem Grundgesetz, der UN-Menschenrechts-Charta oder den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention nochmals bestärkt werden.

Das Wort „#Deutscher“ soll nach Ansicht der Linken übrigens nicht komplett aus den Grundrechten gestrichen werden. In Artikel 16, Absatz 2 soll weiterhin stehen, dass „kein Deutscher an das Ausland ausgeliefert werden“ dürfe.

Quelle: Nordkurier vom 12.12.2018


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Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Wer wählt eigentlich noch die Linke ? Geistesgestörte ?

Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Totaler Realitätsverlust ! Auch die werden sich abschaffen.

Alexander Berg
5 Jahre zuvor

„Deutsche“ sind keine Menschen. Das stimmt schon. „Deutsche“ ist die Bezeichnung einer Kategorie für Personen.