HERRSCHAFT DES UNRECHTS – Merkels Reich: gelenkte Demokratie oder Demokratur?

Gewiss: So weit wie in Kim Jong Uns Nordkoera sind wir in Deutschland noch lange nicht, aber die Subtilität von Merkels großer Transformation hin zu dikatorischen Verhältnissen ist mehr als besorgniserregend.

Von C. JAHN | Im ersten Teil dieser PI-NEWS-Serie ging es darum, die politischen Systeme von der Demokratie bis zur Diktatur voneinander abzugrenzen. Welchem System nun ist Merkels Reich, unsere totale „Bunte Republik Deutschland“, zuzuordnen?

Unter den vier im ersten Teil beschriebenen politischen Systemen kommen zwei Systeme von vornherein nicht in Betracht: Demokratie im engeren Sinn und Diktatur.

Demokratie, also „Volksherrschaft“, setzt, wie sich erkennen ließ, zwei wesentliche Merkmale voraus: freie Wahlen und freie Meinungsbildung durch ein faires und gleichberechtigtes Meinungsringen, in dem sich letztlich die „beste Meinung“ durchsetzt. Dieses Ringen um die „beste Meinung“ ist der entscheidende Vorteil der Demokratie, der die Demokratie allen anderen Systemen überlegen macht.

Legt man diese Definition von Demokratie zu Grunde, ist Merkels Reich ganz eindeutig keine Demokratie im engeren Sinn. Wir dürfen zwar wählen, allerdings ist der Wettbewerb zwischen den antretenden Kandidaten und Parteien durch subtile staatliche und parallelstaatliche Maßnamen erheblich verzerrt. Kandidaten der AfD haben objektiv nicht die gleichen Chancen, ihre Meinung zu verbreiten wie Kandidaten von Merkels regierender CDU oder der Grünen: AfD-Kandidaten brennt man die Autos nieder, schlägt sie zusammen, reißt ihre Plakate ab und verbannt sie aus dem staatlichen Fernsehen. Ein freier, fairer Wettbewerb zwischen den zur Wahl stehenden Kandidaten und Parteien, wie er charakteristisch für eine echte Demokratie wäre, ist in Merkels Reich ganz eindeutig nicht gegeben.

Auch die Meinungsbildung ist in Merkels buntem Paradies nicht frei und gleichberechtigt: Denken wir allein an die informelle Zensur an den Universitäten, die Selbstzensur der Professoren, wenn sie politische Meinungen vertreten, die der der politischen Führung entgegenstehen. Auch oppositionelle Zeitungen wie die „Junge Freiheit“ werden seit Jahren nur als Bückdichware unter dem Ladentisch verkauft – eine Schande für ein Land, das sich „Demokratie“ nennt und angeblich weltweit für Pressefreiheit einsetzt. Autoritäre Zensurmechanismen wie das von Merkel eingeführte „Netzwerkdurchsuchungsgesetz“ stehen zudem stellvertretend für eine ganze Reihe von formellen und informellen Zensurmethoden, die öffentliche Äußerungen, insbesondere kritische Äußerungen zur ethnischen Siedlungspolitik der Regierung, sanktionieren und sogar unter Strafe stellen. All diese regulierenden Eingriffe der Regierung in die öffentliche Diskussion widersprechen dem demokratischen Grundsatz der freien Meinungsbildung.

Merkels Reich ist also keine wirkliche Demokratie. Aber man wird Merkels Reich auch nicht als Diktatur bezeichnen können – dazu sind die Möglichkeiten des Volkes, an der Entscheidungsfindung mitzuwirken, noch zu groß: Die Regierung kann durchaus abgewählt werden, und der Bundestag hat tatsächlich noch Macht gegenüber der Regierung, auch wenn er diese Macht immer seltener wahrnimmt. Die verschiedenen Einschränkungen der freien Meinungsäußerung gehen in Merkels Reich auch noch nicht so weit, dass jede Kritik an der Regierung oder – beispielsweise – Merkels ethnischer Siedlungspolitik vollständig unterbunden ist. Wer Merkels Staat also als „Diktatur“ bezeichnet, schießt über das Ziel hinaus.

Wie aber steht es mit den beiden im ersten Teil dieser PI-NEWS-Serie besprochenen Zwischenformen zwischen Demokratie und Diktatur, der noch halbwegs gemäßigten „gelenkten Demokratie“ sowie der bereits deutlich autoritäreren Demokratur?

Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Systemen ist unscharf. Vergleichen wir allerdings die Zustände in Merkels Reich in den Jahren 2010 und 2020 miteinander, zeigt sich sehr deutlich, dass sich Merkels Staat in den vergangenen zehn Jahren stark in Richtung Demokratur entwickelt und von demokratischen Idealen, selbst den abgeschwächt demokratischen Idealen einer „gelenkten Demokratie“, stetig weiter entfernt hat.

Ganz sicher war die öffentliche Debatte in Deutschland schon 2010 stark „gelenkt“: bestimmte Meinungen wurden im Staatsfernsehen nicht abgebildet, bestimmte Zustände wurden verheimlicht oder gezielt manipulativ schöngeredet. Aber 2010 sah man sich beispielsweise als Kritiker der ethnischen Siedlungspolitik – dem wichtigsten Anliegen und zugleich besonders wunden Punkt der Regierung – noch nicht vergleichbar hohen strafrechtlichen Risiken („Volksverhetzung“, „Hassrede“ etc.) ausgesetzt wie heute. Auch das ganze äußere Auftreten des Staates, der sich aktuell immer häufiger einer autoritären Sprache bedient, stramm „Haltung“ fordert, Kritik als „Hetze“ bezeichnet und in totalitärer Tradition sogar zunehmend direkt in die Sprache eingreift („gerechte Sprache“) zeigt über die Jahre ganz deutlich eine Entwicklung weg von demokratischen Idealen der freien, fairen und gleichberechtigten Meinungsbildung von unten nach oben, hin zu staatlichen Vorgaben und Diktaten von oben nach unten.

Die Möglichkeiten politischer Einflussnahme durch das Volk über freie, faire und gleichberechtigte Wahlen haben unter Merkel in den letzten zehn Jahren ebenfalls abgenommen. Zum einen steht die Demokratie in Deutschland wie in ganz EU-Europa von Seiten der EU-Kommission massiv unter Duck, deren demokratisch nicht legitimierte, diktatorische Dekrete („Richtlinien“) die Gesetzgebungsrechte aller nationalen Parlamente in EU-Europa ohnehin immer weiter einschränken. Der Trend in ganz EU-Europa ist klar: Es wird zwar gewählt, aber die Parlamente haben immer weniger zu sagen.

Zum anderen wird der Opposition speziell in Merkelland die Arbeit immer stärker erschwert, indem ein politisches Engagement auf Seiten der Opposition mit immer höheren Hürden für die Beteiligten versehen wird: Schon eine bloße Parteimitgliedschaft in der oppositionellen AfD ist aufgrund der beständigen staatlichen Agitation verbunden mit einem hohen gesellschaftlichen und beruflichen Risiko. Besonders demokratieschädigend wirkt in diesem Zusammenhang auch der unter Merkel vorgenommene Ausbau der neokommunistischen „Antifa“ zu einer Art parallelstaatlicher Schlägerbande, die, über verschiedene Netzwerke mit Staatsgeld aus Merkels Ministerien versorgt, gezielt gewalttätig gegen die Opposition vorgeht und – da die Täter nicht gesucht und gefunden werden – in der Regel straffrei bleibt. Allein die Existenz solcher weitgehend straffrei agierender politischer Schlägertruppen im Land ist unvereinbar mit demokratischen Idealen einer freien und friedlichen Debattenkultur.

Merkels Reich ist also ohne Frage eine stark gelenkte Demokratie. Es ist sicher auch keine Übertreibung der Sachlage, wenn man Merkels einsame Entscheidung von 2015, Millionen von jugendlichen Vagabunden aus dem Ausland ohne jegliches Mandat des Bundestages und unstrittig entgegen der damaligen Rechtslage („Herrschaft des Unrechts“) nach Deutschland einreisen zu lassen, als Entscheidung mit zumindest stark diktatorischen Zügen bezeichnet. Wir erleben somit bereits seit 2015 einen ganz unübersehbaren Flirt der obersten Staatsführung mit eindeutig diktatorischen Entscheidungswegen, die über das übliche Maß an diktierender Machtausübung von oben nach unten in einer gelenkten Demokratie hinausgehen.

Aus Sicht des Autors vollzog Merkel zudem in diesem Jahr einen weiteren, ganz bedeutenden Schritt in Richtung einer unverhohlenen Demokratur. Die Absetzung des demokratisch vom Parlament gewählten Thüringer FDP-Ministerpräsidenten allein durch Merkels Führerbefehl war eine epochale demokratische Bankrotterklärung. Mit dieser Absetzung endete im Grunde die Phase einer gelenkten Demokratie in Deutschland, in der sich die Willensbildung trotz aller staatlichen Eingriffe in das freie Meinungsringen noch überwiegend von unten nach oben vollzieht. Mit der anschließenden „Wahl“ eines SED-Ministerpräsidenten trotz fehlender Parlamentsmehrheit – nichts als lächerliches, getürktes Wahltheater also – hat sich die Nachkriegsdemokratie in Deutschland ihr eigenes Grab geschaufelt. An diesem Tag fiel mit einem Mal ein grelles Schlaglicht auf die hässliche Wirklichkeit hinter der angeblich demokratischen Fassade: Letztlich entschieden wird in Merkels Reich nicht an der Wahlurne, nicht in den frei gewählten Parlamenten, sondern im Führerhauptquartier. Seit jenem Tag leben wir ganz eindeutig in einer Demokratur.

Quelle: pi-news.net vom 11.07.2020 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Auszug
#Aber man wird Merkels Reich auch nicht als Diktatur bezeichnen können – dazu sind die Möglichkeiten des Volkes, an der Entscheidungsfindung mitzuwirken, noch zu groß:#
Auszug Ende
n der BRiD gibt es nicht die geringste Möglichkeit an Entscheidungen teilzunehmen! Von einer „Tante“ zu erwarten das die sich an den Eid hält ist doch Selbstbetrug, wie zu glauben das die Katze die Leberwurst auf dem Tisch bewacht wenn Sie allein im Zimmer ist! In der Irrenanstalt BRiDGmbH haben die Patienten die Gummizelle verlassen und den Speisesaal besetzt! Umsonst gab es doch vor vielen Jahren nicht die Umfrage am Telefon: Die nun ehemaligen DDR Bürger behaupten, Sie hätten weniger Rechte in der BRD als in der ehemaligen DDR. Sagt mir ein Recht was das Weichziel nach NATOT Sprache noch hat! Was will man zu Irren schreiben die Barfuß über glühende Kohle schreiten und behaupten, der See ist aber schön zugefroren.

Alexander Berg
3 Jahre zuvor

Gestern war alles besser… 😀

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

URL: http://www.welt.de/welt_print/article779393/Ein_Staat_ohne_Legitimation.html
ESSAY Ein Staat ohne Legitimation Nach einem halben Jahrhundert europäischer Integration hat Deutschland gänzlich andere politische Strukturen, als sie das Grundgesetz verfasst hat. Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben. Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes, welche die Integration in die Europäische Union nach dessen Artikel 23 Absatz 1 respektieren muss, sind entwertet. In einer solchen Union darf Deutschland nach seiner Verfassung nicht Mitglied sein.
27. März 2007, 00:00 Uhr
Demokratie ist die politische Form der allgemeinen Freiheit. Die Gesetze müssen der Wille aller Bürger sein. Wenn sie nicht das Volk unmittelbar durch Abstimmungen beschließt, müssen sie im Parlament (eingebettet in den öffentlichen Diskurs) beraten und beschlossen werden. Die meisten Rechtssätze, die in Deutschland gelten, sind aber von den exekutiven Organen der Union als Richtlinien und Verordnungen beschlossen worden, insbesondere im Wirtschaftsrecht. Das Europäische Parlament hat nur begrenzten Einfluss auf diese Rechtsetzung, vor allem aber ist es kein wirkliches Parlament, das die demokratische Legitimation auch nur stärken könnte. Das Stimmgewicht seiner Wähler weicht krass voneinander ab. Die Rechtsetzung der Union kann nicht von den nationalen Parlamenten verantwortet werden, um dem demokratischen Prinzip zu genügen; denn deren Abgeordnete können die Unionspolitik schlechterdings nicht voraussehen. Das demokratische Defizit der Rechtsetzung der Union ist nicht behebbar. Die Union hat, wie alle zentralistischen Bürokratien, ihre Befugnisse auf alle wirtschaftlich wichtigen Bereiche ausgedehnt, vielfach entgegen dem Text der Verträge. Das ist vor allem das Werk der Kommission und des Europäischen Gerichtshofs, welche die Verträge nicht etwa eng, wie es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, handhaben, sondern denkbar weit, oft ohne Rücksicht auf den Wortlaut, aber im Interesse der Integration. Verschiedentlich haben die Mitgliedsstaaten, die „Herren der Verträge“, Texte nachgereicht, um den „gemeinschaftlichen Besitzstand“ zu festigen. Die Judikatur der unmittelbaren Anwendbarkeit der Grund- oder Marktfreiheiten hat die an sich völkerrechtlichen Pflichten der Mitgliedsstaaten zu subjektiven Rechten der Unternehmen gewandelt, gewissermaßen zu Grundrechten. Das hat die Gemeinschaft der Sache nach schon 1963 zum Staat gemacht, ein Staat freilich ohne legitimierendes Staatsvolk. Die Mitgliedsstaaten haben sich gegen diesen Umsturz nicht gewehrt, auch nicht deren Gerichte. Seither ist der mächtigste politische Akteur der Europäische Gerichtshof. Sein Leitbegriff ist das Gemeinschaftsinteresse. Die Mitgliedsstaaten können ihre Interessen nur behaupten, wenn der Gerichtshof diese als zwingend anerkennt. Das tut er fast nie. Diese Judikatur hat die weitreichende Deregulierung erzwungen, auch der Daseinsvorsorge (Energie usw.). Der Wettbewerb soll Effizienz und Wohlstand steigern, wird aber von der Kommission ohne rechtsstaatsgemäßen Maßstab, meist im Kapitalinteresse administriert. Marktmächtige Oligopole sollen weltweit wettbewerbsfähig sein. Das Sozialprinzip hat keine Entfaltungschance mehr. Die Gerechtigkeit soll ausgerechnet der Markt herstellen – ohne soziale Ordnung ein globales Ausbeutungsszenario. Das Herkunftslandprinzip, vom Gerichtshof entgegen dem Vertrag entwickelt, ist ein wesentlicher Hebel der Entdemokratisierung und Entmachtung der Völker. Die Gesetze aller Mitgliedsstaaten entfalten in allen Mitgliedsstaaten Geltung und Wirkung, im Lebensmittelrecht, im Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht usw. Die Völker können ihre Politik nicht mehr durchsetzen, vielmehr müssen sie ihre Standards nach unten anpassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Die Handhabung der Niederlassungsfreiheit etwa macht es möglich, der deutschen Unternehmensmitbestimmung auszuweichen. Der Gerichtshof hat die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft dekretiert, Abkommen mit dritten Staaten über den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu schließen. Nach dem Vertrag sollte die Gemeinschaft lediglich „einheitliche Grundsätze“ der „gemeinsamen Handelspolitik“ gestalten. Die Folgen sind verheerend. Handelspolitik kann nicht allein dem Freihandel oder allein der Protektion verpflichtet
Seite 1 von 2WELT ONLINE – Ein Staat ohne Legitimation – Nachrichten welt_print
23.04.2007http://www.welt.de/welt_print/article779393/Ein_Staat_ohne_Legitimation.html?print …

sein. Sie muss der Lage einer Volkswirtschaft gerecht werden. Die Zuständigkeitspolitik der Union macht die Völker gegenüber der Globalisierung wehrlos. Hinzu kommt die grenzenlose Kapitalverkehrsfreiheit, welche seit 1994 gilt. Sie ermöglicht im Verbund mit den Verträgen der Welthandelsordnung den rücksichtslosen Standortwechsel der Unternehmen in Billiglohnregionen und damit den Verlust von Arbeitsplätzen und des erwirtschafteten Kapitals, das woanders investiert wird. Die wettbewerbsverzerrende Währungsunion nimmt zudem den Euroländern die Hoheit über die Auf- oder Abwertung ihres Geldes, durch welche sie sich leistungsgerecht am Binnen- und am Weltmarkt behaupten könnten. Im Übrigen leistet Deutschland erheblichen finanziellen Transfer in die Euroinflationsländer, denen wiederum durch die notwendig undifferenzierte Währungspolitik der Europäischen Zentralbank die Wettbewerbsfähigkeit verloren geht. Die Gewaltenteilung, welche gegen die übermäßige Machtentfaltung der Exekutive gerichtet ist, ist im Unionsstaat nicht verfasst, wenngleich der Vielheit der Mitgliedsstaaten gewisse machthemmende Wirkungen nicht abgesprochen werden können. Die eigentliche Macht haben außer den Staats- und Regierungschefs die Kommission und der Gerichtshof, beide ohne demokratische Legitimation. Im Gerichtshof judizieren Richter, von denen allenfalls einer eine mehr als schmale Legitimation aus seinem Land hat. Diese mächtigen und hoch bezahlten Richter werden ausgerechnet im Einvernehmen der Regierungen ernannt, auch nur für sechs Jahre, aber mit der Möglichkeit der Wiederernennung. Das schafft keine Unabhängigkeit. Einen größeren Tort kann man dem Rechtsstaat kaum antun, zumal diese Richter alle rechtlichen Grundsatzfragen für etwa 500 Millionen Menschen entscheiden. Der Grundrechteschutz leidet schwere Not, seitdem die Gemeinschaftsordnung unser Leben weitestgehend bestimmt. Seit seinem Bestehen hat der Gerichtshof, der, gedrängt vom Bundesverfassungsgericht, die Grundrechteverantwortung an sich gezogen hat, nicht ein einziges Mal einen Rechtssatz der Gemeinschaft als grundrechtswidrig erkannt. Der Verfassungsvertrag, der in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert ist, den die Bundeskanzlerin als Ratspräsidentin aber wieder beleben will, hat den Wechsel der Union von der völkerrechtlichen Organisation, dem Staatenverbund, zum Bundesstaat mit fast allen existenziellen Staatsbefugnissen auch textlich vollzogen. Er benutzt die Sprache des Staatsrechts, nicht mehr die des Völkerrechts. Freilich wird die demokratische Legitimation, die nur ein existenzieller Staat, nämlich ein Staatsvolk, einer solchen Staatsgewalt geben könnte, nicht gestärkt, weil es das Volk „Europas“ nicht gibt. Ohne Referenden aller beteiligten Völker kann ein europäisches Volk nicht entstehen. Diese Referenden aber fürchtet die „Elite“ der Parteipolitiker, welche die Union führt, mehr denn je. Der Vertrag hat die Kompetenz-Kompetenzen der Union noch über die geltenden Generalklauseln hinaus ausgeweitet. Die Staats- und Regierungschefs können gar im vereinfachten Änderungsverfahren durch Europäischen Beschluss die Verfassung der „internen Politikbereiche“ ganz oder zum Teil ändern, ohne dass der Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssten. Betroffen wären die gesamte Wirtschafts-, Währungs und Sozialpolitik, aber auch der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Das ist der Versuch eines neuen Ermächtigungsgesetzes. Dass der Vertrag „in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr“, aber auch, um „einen Aufruhr oder einen Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“, die Todesstrafe wieder ermöglicht, ist kaum bekannt. Sonst hätten unsere Abgeordneten sicher nicht mit Begeisterung zugestimmt. Wer das Recht verteidigen will, muss aus der Union ausscheiden. Das gäbe die Chance, durch neue Vereinbarungen eine Rechtsgemeinschaft zu begründen, ein europäisches Europa. Der Autor ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Nürnberg-Erlangen

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