Das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten hat in Schleswig-Holstein Bestand.
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig lehnte den Eilantrag einer Familie aus Nordrhein-Westfalen ab, die von heute an Urlaub auf Sylt machen wollte. Zur Begründung hieß es, das Interesse der Bevölkerung am Schutz vor dem Coronavirus sei höher zu bewerten als das Interesse der Familie an einer touristischen Reise.
In Baden-Württemberg und Niedersachsen hatten Gerichte gestern anders entschieden und das Verbot für rechtswidrig erklärt. FDP und Linke begrüßten die Entscheidung. Der gesundheitspolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Kessler, sagte im Deutschlandfunk, durch derart unsinnige Verbote verliere die Bevölkerung auch das Verständnis für sinnvolle Maßnahmen. FDP-Chef Lindner forderte auf Twitter, die Landesregierungen sollten das Beherbungsverbot überall aufheben.
Quelle: Deutschlandfunk vom 16.10.2020
Jeder der etwas von abartigen verkommenen Dreckes Kommunismus weiß, der erkennt was uns „blüht“ wer aus seinem Orts Kz raus will muß Anträge stellen die die Stasi bearbeitet!