Thüringen: Landtag entscheidet über Misstrauensantrag gegen Ramelow

Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen auf einer Pressekonferenz. (dpa-Zentralbild)
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Archivbild) (dpa-Zentralbild)

Thüringens Ministerpräsident Ramelow muss sich heute einem Misstrauensvotum im Landtag stellen. Den Antrag hatte die AfD-Fraktion eingebracht, die mit ihrem Vorsitzenden Höcke einen Gegenkandidaten stellt.

Um den Linken-Politiker Ramelow als Regierungschef abzulösen, müsste Höcke die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten. Dies gilt jedoch als aussichtslos. Die CDU-Fraktion plant, die Abstimmung zu boykottieren und die FDP kündigte ihre geschlossene Ablehnung an. Eine Entscheidung wird am frühen Nachmittag erwartet.

Ramelow führt eine Minderheitsregierung aus Linken, SPD und Grünen an. Er sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, deren Arbeitsfähigkeit werde durch das Misstrauensvotum nicht beeinträchtigt. Eine geplante Auflösung des Landtags und eine Neuwahl am 26. September war zuletzt gescheitert, weil die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit womöglich nur mit den Stimmen der AfD zustande gekommen wäre.

Quelle: Deutschlandfunk vom 23.07.2021

Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 


Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
13 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Ramelklo ab in die Wüste oder auf den Mond.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Alle die Hoffnung haben-Ihr bekommt Eure Fiktion nicht gesiegelt. Das gibt einen § 154a-kein öffentliches Interesse. In ZwXXX gibt es einen SataXXXt der wirft mit dem 154a nur so um sich! Der Wurm im Apfel will mit Sicherheit nichts vom Apfel wissen, Ihm reicht das Fressen zu dem der Wurm eingebracht wurde!

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Na irgendwie reicht das FRESSEN nicht mehr, der SataXXXt hat ganz schön abgenommen. Da REPTOS kein Gewissen haben, kann es nicht an schlaflosen Nächten liegen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Der wird Zucker haben!
18:oo Uhr Nachrichten im MdR über den Ausgang der Abstimmung. Ich habe mich übergeben, ich hätte mich mehrmals übergeben, wenn ich nicht neben den Schalter mich aufgehalten hätte. Abartig verdächtig Kommunisten-Brut faschistisches Rotbraunes Nazi Rattenpack, hätte ich fast geschrieben. Alles was im Text nicht unterstrichen ist, kommt nicht von mir. Ich unterstreiche nochmals, vermutlich Tollwut im Endstadium.

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Welchen §154a meinst du? Den aus der StPO? Da steht nichts von „kein öffentliches Interesse“, und überhaupt hat doch die StPO hier gar nichts zu suchen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Das nennt sich allgemein-liegt nicht im öffentlichen Interesse, es wird nicht verfolgt. Ihren Antrag gebe ich keine Folge.(Hier muß Deine Intelligenz einsetzen. Es ist passiert, die Kommunisten Brut gab keine Folge!) Danke für den Hinweis. War nicht einfach zu finden. Es wurde etwas von Scheidung angeboten. Naja-Ihr fälscht überall rum.
Die DSGVO vom 25.5. 18 nennt sich das Recht auf vergessen-also Deine, meine, Daten sind zu löschen. Darin fälscht Ihr auch rum. „ABER“ verlasse Dich auf mein ##„aber“## wir vergessen nicht!

§ 154a
Beschränkung der Verfolgung
(1) 1Fallen einzelne abtrennbare Teile einer Tat oder einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen, die durch dieselbe Tat begangen worden sind,
1. für die zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung oder
2. neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat,
nicht beträchtlich ins Gewicht, so kann die Verfolgung auf die übrigen Teile der Tat oder die übrigen Gesetzesverletzungen beschränkt werden. 2§ 154 Abs. 1 Nr. 2 gilt entsprechend. 3Die Beschränkung ist aktenkundig zu machen.
(2) Nach Einreichung der Anklageschrift kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft die Beschränkung vornehmen.
(3) 1Das Gericht kann in jeder Lage des Verfahrens ausgeschiedene Teile einer Tat oder Gesetzesverletzungen in das Verfahren wieder einbeziehen. 2Einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einbeziehung ist zu entsprechen. 3Werden ausgeschiedene Teile einer Tat wieder einbezogen, so ist § 265 Abs. 4 entsprechend anzuwenden.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Kann einer erklären warum der Rammel-Kommunisten-sozi mit beiden Händen zur Brille das doppelte Freimaurer Zeichen gibt? Die Brille sitzt und „alles klar“ auf die Entfernung?

gerhard
gerhard
2 Jahre zuvor

Das hat nichts mehr mit Demokratie zu tun …das ist schlichtweg Affentheater.
Warum sich die Thüringer das antun? Aber jedes Rindvieh wählt seine Schlächter selbst.

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Ich dachte immer im Osten sind die Wähler schlauer. Aber anscheinend hab ich mich geirrt.

gerhard
gerhard
2 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Langsam werdens dämlich

Nur um der AfD zu schaden (?) alle Parteien gegen Höcke gestimmt …
Wie sagte mal jemand : Ich kenne keine Parteien…nur Deutsche ! Adolf war’s nicht…

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor

…Die CDU-Fraktion plant, die Abstimmung zu boykottieren…

Ist das zulässig ? Man kann sich ja enthalten oder dagegen stimmen, aber boykottieren ?
Müsste man da die Abstimmung nicht wiederholen ?

birgit
birgit
2 Jahre zuvor

Das ist mal wieder eine Schauspielveranstaltung für mäh,mäh,mäh !
Täuschung im Rechtsverkehr.
Da kommt nichts raus, ALLES bleibt wie es ist.

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

War klar dass nichts herauskommt bei den vielen Deppen die nicht abgestimmt haben.
Alle gegen AfD was anderes haben die nicht im durchlöcherten Hirn.

Rammelklo darf weiterhin sein Unwesen treiben.