Warschau bleibt hart: „Flüchtlings“quoten sind schlimmer als EU-Sanktionen

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Blücher
Motiv Befreiungskampf Generalfeldmarschall Blücher

23. Mai 2017
Warschau bleibt hart: „Flüchtlings“quoten sind schlimmer als EU-Sanktionen

Warschau. Neben Ungarn bleibt auch Polen hartnäckig bei seiner Weigerung, im Zuge europäischer Umverteilungsprogramme „Flüchtlinge“ aufzunehmen. Im Zweifelsfall würde das Land dafür sogar EU-Sanktionen in Kauf nehmen. Wie der polnische Innenminister Mariusz Blaszczak von der regierenden Partei für Recht und Gerechtigkeit (PiS) jetzt im polnischen Sender „Radio 1“ klarstellte, seien die Migrantenquoten der EU ganz sicher schlimmer als jedwede Bestrafung durch Brüssel.

Der Innenminister warnte vielmehr vor den möglichen Gefahren der derzeitigen europäischen Einwanderungs- und Asylpolitik: „Erinnern wir uns daran, was in Westeuropa passiert ist. Erinnern wir uns an die Terroranschläge, die sich in den größeren Staaten der Europäischen Union ereignet haben. Erinnern wir uns daran, daß sie (die Länder Westeuropas) mit verhältnismäßig kleinen moslemischen Gemeinschaften angefangen haben, die inzwischen sehr groß geworden sind.“

Auch die polnische Ministerpräsidentin Beata Szydlo (PiS) stellte umgehend klar: „Es ist ausgeschlossen, daß Polen derzeit Flüchtlinge aufnimmt, und wir werden ganz sicher keine verpflichtenden Quoten akzeptieren, die Polen oder irgendeinem anderen Mitgliedstaat aufgebürdet werden.“

Die EU-Innenminister hatten am Höhepunkt der Asylkrise, im September 2015, die Umverteilung von 120.000 Asylwerbern beschlossen. Allerdings wurden laut Bericht der EU-Kommission davon bisher erst 18.418 auf andere EU-Staaten umverteilt. (mü)

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

Quelle: zuerst.de vom 23.05.2017

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Heidi
Heidi
6 Jahre zuvor

Polen und Ungarn sollen hart bleiben, denn was diese, von Merkel auferzwungene, Flüchtlingspolitik anrichtet, sehen wir tagtäglich im Leben. Vergewaltigungen, Morde, Angriffe, Diebstahl, von deutschen Gerichten alimentierte Beschimpfungen, wie Köterrasse und so weiter, muss man sich nicht antun. Polens und Ungarns Regierungen schützen ihr Volk und nicht die Invasoren. Denken wir an die deutschen Flüchtlinge während und nach dem Krieg und schauen uns an, wie die leben mussten, oder auch die Flüchtlinge aus der ehemaligen DDR, dann wird einem schlecht. Die mussten sehen, wie sie klar kamen. Da war niemand, der ihnen ein rundum Sorglospaket geschenkt hat, so wie bei diesen hauptsächlich jungen Männer, die die Feigheit in Person sind, weil sie Frauen und Kinder ihrem Schicksal im Kriegsgebiet überlassen haben und hier, auf unsere Kosten, ein angenehmes Leben führen. Das aber langt denen nicht, denn die Forderungen werden immer unverschämter und die Bedrohungen, falls man ihre Wünsche nicht erfüllt, auch. Hut ab vor der polnischen und ungarischen Regierung, die sich für ihre Bevölkerung einsetzen und dafür sorgen, dass sie keinen Schaden nimmt.

Karl in Oslo
6 Jahre zuvor
Reply to  Heidi

Heidi hat vollkommen Recht, oder wer ist warum anderer Meinung? Alliierte Gesetze, die bei der Übernahme dieses Hoheitsgebietes verkündet wurden:

1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die USA beschlagnahmt.

2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de Jure noch de Facto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 ein Unternehmen, siehe auch http://www.Upik.de

3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.

4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 kann jeder der in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über so genannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.

5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.

6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6, 7 und 8 eine illegale Zwangsmaßnahme dar.

7. Die Betroffenen wurden mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung von den Verwaltungsbehörden der so genannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.

8. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6, die §§ BGB 823 Schadensersatzpflicht- und 839 Amtspflichtverletzung vorliegt.
Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zu zahlen. Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen.
Artikel V. § 9. Militärregierungsgesetz Nr. 2.- Deutsche Gerichte:
„Niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!“ Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher – also vor Beginn der Tätigkeit – für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.
Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 volle Rechtskraft besitzen.

Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland der Verwalter im Auftrag der Alliierten, weil Deutschland als Ganzes besetzt wurde. Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet, sich als DEUTSCHLAND zu bezeichnen! DEUTSCHLAND ist gemäß alliierten Besatzungsgesetz und der UNO-Festlegung ausschließlich das Deutsche Reich oder Deutschland als Ganzes und keinesfalls die Bundesrepublik Deutschland!

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Recht so, ihr Polen.
Bleibt standhaft und wehrt euch gegen die EU- Diktatur und gegen die Einführung des Islams in euer Land.
Haut dem Dreckspack kräftig auf die Finger.
Keine Muslime in Polen Aufnehmen!!!
Sie bedeuten euren Tod.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Polen schützt wenigstens seine Bevölkerung. Weiter so. Lasst diese Invasoren nicht in eurer Land.

Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Dem schliesse ich mich an. Wir sollen viel arbeiten, damit andere gar nichts tun! Asylrecht im Geltungsbereich vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

Wo gilt oben genanntes Grundgesetz? Ich kann in dem ganzen Gesetz keinen Geltungsbereich finden, und du? https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland zeigt die Wahrheit, bitte besuchen! Wer ist anderer Meinung?

Heidi
Heidi
6 Jahre zuvor

Die Länder, die ihre Bürger schützen, werden von der EU-Mafia, allen voran Merkel und ihre Entourage, erpresst. Wie recht sie mit ihrer Weigerung, die „Zugereisten“ aufzunehmen, haben, sieht man heute wieder in London. In England, Frankreich, Deutschland, Belgien und anderen Ländern gibt es Terroranschläge, bei denen nicht. Wie lange wird es dauern, bis diesen Unfähigen, deren oberstes Ziel es ist, Deutschland zu zerstören, das Handwerk gelegt wird? Lieberberg hat so was von Recht mit seiner Rede, über die sich die Berufsempörten wieder aufregen. Der Afghane, der abgeschoben werden sollte, darf drohen „in einem Monat komme ich wieder und dann töte ich Deutsche“. Ihm wird mehr geglaubt, als der Polizei. Rock am Ring muss unterbrochen und das Gelände geräumt werden, weil diese „wertvoller als Gold Bereicherungen“ schon bei den Sicherheitsdiensten eingeschleust worden sind. Gestern hat ein Sportschütze bei Facebook berichtet, dass eine Gruppe dieser Bereicherer mit ihrem Betreuer auf der Anlage aufgetaucht sind und der Betreuer meinte, es wäre gut, wenn sie schießen könnten und die später eine Waffe hätten, um sich gegen die Rechten zu verteidigen. Es ist nicht zu fassen, wie blöd manchen unserer Landsleute sind. Ich habe das Gefühl, dass deshalb in den Verträgen von Lissabon die Todesstrafe wieder hoffähig gemacht wurden, denn über kurz oder lang wird es einen Aufstand geben und die haben vorgebaut, weil sie die Hose bis zum Rand voll haben. Sie sollten nicht vergessen, dass die Todesstrafe dann auch gegen sie angewandt werden könnte, wenn Leute an die Macht kommen, die wir alle nicht wollen.
Mein Beileid gilt den Verletzen und den Angehörigen der Toten von London.

Karl in Oslo
6 Jahre zuvor
Reply to  Heidi

Auch ich sprechen den Angehörigen der Terroropfer mein aufrichtiges Beileid aus, aber waren die Opfer wirklich notwendig?

Und was meinst du dazu? Wer hat das verdient? Wir sollen viel arbeiten, damit andere gar nichts tun! Asylrecht im Geltungsbereich vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Es wird vermutet, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht andere Tatsachen vorträgt. Wo aber gilt das? Ich kann in dem ganzen Gesetz keinen Geltungsbereich finden, und du? https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland zeigt die Wahrheit, bitte besuchen! Wer ist anderer Meinung?