Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident #Laschet lehnt die #Grundgesetzänderung zu Finanzhilfen des Bundes für die #Bildungspolitik ab.
Es gebe auch ohne Grundgesetzänderung einen Weg, wie das Geld in den Schulen landen könne, sagte Laschet im Deutschlandfunk. Dafür müsse man nicht den #Föderalismus aus den Angeln heben. Mit der geplanten Verfassungsänderung würde der Bund für alle Zeiten vorgeben, wofür das Geld verwendet werde, und die Länder müssten es auch noch bezahlen.
Unionsfraktionsvorsitzender Brinkhaus für Grundgesetzänderung
Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Brinkhaus, verteidigte die geplante Änderung des Grundgesetzes. Es müsse sichergestellt werden, dass die Mittel tatsächlich entsprechend ihres Zwecks verwendet würden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Das müsse auch nachgewiesen werden.
Der Bund will für den sogenannten Digitalpakt Schule innerhalb von fünf Jahren fünf Milliarden Euro bereitstellen. Der Bundestag hat der dafür erforderlichen Grundgesetzänderung bereits mit Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt. Eine Billigung des Bundesrats steht noch aus.
Weitere Kritik der Bundesländer
In den Bundesländern stößt auch auf Kritik, dass sie für Vorhaben ab 2020 die Hälfte der Kosten selbst stemmen müssten. Für den bereits 2019 angestrebten sogenannten Digitalpakt zur besseren Ausstattung von Schulen mit Tablets und Laptops gilt das noch nicht.
Der Präsident der Kultusministerkonferenz, #Holter, warb dafür, die Vereinbarung schnell auf den Weg zu bringen. Auch Bundesbildungsministerin Karliczek appellierte diesbezüglich an die Länder. In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ bezeichnete sie die Vereinbarung als „sehr gut“.
Quelle: Deutschlandfunk vom 04.12.2018
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