Schikanen gegen die AfD: Kartellparteien wollen neue Bundestags-Hausordnung

25. Dezember 2024

Schikanen gegen die AfD: Kartellparteien wollen neue Bundestags-Hausordnung

National
Foto: Symbolbild

Berlin. Politisch ist der AfD nicht mehr beizukommen – jetzt sollen Hausordnungstricks helfen, der ungeliebten Oppositionspartei im Bundestag das Leben schwerzumachen. Gerade noch rechtzeitig vor der Neuwahl des Bundestages wollen die Kartellparteien dort eine Neufassung der Hausordnung auf den Weg bringen, die vor allem für Mitarbeiter der AfD-Fraktion massive Einschränkungen mit sich bringen sollen.

Im Kern stehen dabei schärfere Sicherheitskontrollen. AfD-Mitarbeitern sollen künftig leichter die Bezahlung und der Zugang zu Bundestagsgebäuden verweigert werden können, wenn sie den erforderlichen „Zuverlässigkeits“-Kriterien nicht genügen. Diese können im Bundestag relativ leicht geändert werden – es reicht eine Abstimmung im Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Änderungen der Hausordnung müssen nicht im Plenum abgestimmt werden.

Der zentrale Hebel soll nach Vorstellung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ein erweiterter „Risiko“-Begriff bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZuV) sein, die jeder Mitarbeiter bestehen muß, um einen Hausausweis für den Bundestag zu bekommen. Bisher hieß es dort: „Die Zuverlässigkeitsüberprüfung verfolgt den Zweck, Gefahren für die Sicherheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie aller im Deutschen Bundestag Anwesenden abzuwehren und die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Gremien aufrechtzuerhalten.“ Künftig soll dieser Passus nun lauten: „Die Zuverlässigkeitsüberprüfung verfolgt den Zweck, Risiken für die Sicherheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie aller im Deutschen Bundestag Anwesenden abzuwehren und die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Gremien aufrechtzuerhalten.“ Kritiker wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner warnen vor der Einführung eines vagen „Risiko“-Begriffes, dessen Auslegung der Willkür Tür und Tor öffnen würde.

Eine weitere Schikane besteht darin, daß künftig der Verfassungsschutz (VS) routinemäßig Daten beisteuern soll, um die „Zuverlässigkeit“ des Parteipersonals zu beurteilen. Doch dieser ist eine politische Gesinnungsbehörde, deren Einstufungen nichts mit objektiven Tatsachen zu tun haben. In Paragraph 5 der künftigen Bundestags-Hausordnung wird die „Zuverlässigkeit“ von Bundestagsmitarbeitern unter anderem daran geknüpft, daß sie in den letzten fünf (!) Jahren keine Bestrebungen unterstützt haben, die „aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder c) eine solche Vereinigung unterstützt haben“. Der Verfassungsschutz liefert solche Zertifizierungen bekanntlich am laufenden Band – in erster Linie aber zur Diffamierung der politisch unerwünschten Opposition.

Bediensteten von Abgeordneten, die den neuen „Zuverlässigkeits“-Kriterien nicht genügen, kann in Zukunft der Zutritt zum Bundestag untersagt, beschränkt oder nur unter Auflagen gestattet werden. Die AfD kritisiert an der künftigen Hausordnung denn auch, daß diese erhebliche Interpretationsspielräume lasse und damit zur Diskriminierung einlade. Letztlich liefen die geplanten Verschärfungen auf ein faktisches Berufsverbot für AfD-Mitarbeiter hinaus, heißt es in einer Stellungnahme der AfD-Fraktion. Genau das ist beabsichtigt. (rk)

Bildquelle: AfD

Quelle: zuerst.de vom 25.12.2024

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Ulrike
Ulrike
9 Monate zuvor

Was sind das für elende Kreaturen die das machen wollen. Schämt euch. Weil ihr anders nicht mehr gewählt werdet greift ihr zu solchen verbrecherischen Methoden.

Tankschiff
Tankschiff
9 Monate zuvor
Reply to  Ulrike

Schämern? Die lachen sich scheckig !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
9 Monate zuvor

###Eine weitere Schikane besteht darin, daß künftig der
Verfassungsschutz (VS) routinemäßig Daten beisteuern soll, um die
„Zuverlässigkeit“ des Parteipersonals zu beurteilen. Doch dieser ist eine
politische Gesinnungsbehörde, deren Einstufungen nichts mit objektiven
Tatsachen zu tun haben. In Paragraph 5 der künftigen Bundestags-Hausordnung wird die „Zuverlässigkeit“ von Bundestagsmitarbeitern unter anderem daran geknüpft, daß sie in den letzten fünf (!) Jahren keine Bestrebungen unterstützt haben, die „aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche
Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder c) eine solche Vereinigung unterstützt haben“. Der Verfassungsschutz liefert solche Zertifizierungen bekanntlich am laufenden Band – in erster Linie aber zur Diffamierung der politisch unerwünschten Opposition.###

Ich dachte! Wer so etwas ausheckt ist z.Z. im Kriegseinsatz 
in XXX und über, hat keine Zeit als  Jules Verne, Karl Marx oder lieber Herr Stalin aufzutreten.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
9 Monate zuvor

P. S. Aus der Serie „Eine schrecklich nette Familie!“

Tankschiff
Tankschiff
9 Monate zuvor

Widerlich

Det
Det
9 Monate zuvor

Dabei hat der ganze Bundestag überhaupt nichts in Berlin zu suchen !!!
Berlin ist immer noch nach dem Besatzungsrecht die „Besondere Zone“! und Sitz der „sogenannten Regierung“ ist immer noch Bonn. Scheint aber der AfD auch nicht zu interessieren!

Alexander Berg - BERG. Blog

§37 PartG: „§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.“
Dazu §54 BGB, Satz 2: „Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten* gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.
*der Wähler. Denke man dabei grundsätzlich an „Verantwortung“ und die Abgabe dieser bei einer Wahl… durch den „Wähler“ selbst.

„Der von dem Bundeskanzler und seinen Ministern zu leistende Amtseid, Artikel 64 in Verbindung mit Artikel 56 des Grundgesetzes ist ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren. Er wird von der Strafvorschrift des § 154 des Strafgesetzbuches nicht erfasst.“ Staatsanwaltschaft Bonn, 2000

„Man kann sich nicht darauf verlassen, dass das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen gilt. Und wir müssen damit rechnen, daß das in verschiedenen Weisen sich wiederholen kann.“ „Bundeskanzlerin“ A. Merkel, 2008

„Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Artikel 38, Abs. 1, Satz 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Es liegt am Bürger selbst! Jedoch: Die gewohnte Vorstellung, man müsse ja nur „seine gerechten Autoritäten“ wählen, ist nur der Versuch, die eigene Verantwortung/Stimme abgeben zu wollen, sich auf diese Weise selbst zu entmachten.

birgit
birgit
8 Monate zuvor

Der Staat ist ein Räuber und die Gesellschaft die Beute. Deshalb verhalten sich die Sesselfurzer so. Denn sie werden aus der Beute bezahlt❗️

Ulrike
Ulrike
8 Monate zuvor
Reply to  birgit

Und die Sesselfurzer werden königlich bezahlt. Machen sich ja selber ihre Diäten.
In der freien Wirtschaft wären diese Nichtskönner längst entlassen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
8 Monate zuvor
Reply to  birgit

Das waren noch Zeiten als in der Ritter Sport in den Haselnüssen Maden gefunden wurden und der Fisch auch einen Wurm hatte. Im Fischladen der Fisch! Nicht in der Schokolade Fisch, die gibt es nicht! Kann noch werden das Fisch Schokolade unter den Schuppen klemmen hat!