Berlin. Jeder Jura-Student kennt ihn: Den „Palandt“, ein Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, erschienen in inzwischen 76. Auflagen. Benannt ist er nach Otto Palandt, Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes während des Dritten Reiches. Das ist einigen gutmenschlichen Gralshütern ein Dorn im Auge: #Janwillem van de Loo, Jura-Promovend an der Uni Bremen, hat in der „Juristenzeitung“ eine Initiative auf den Weg gebracht, das Standardwerk umzubenennen. Unterstützung fand er dabei in dem von #Heiko Maas (#SPD) geführten Justizministerium: „Wir halten es für gut, daß Studierende eine Debatte angestoßen haben.“
Ein glühender #Nazi sei kein guter Namenspatron für einen wichtigen Gesetzeskommentar, heißt es. Der Verlag C.H.Beck, der auch andere juristische Werke veröffentlicht, findet die Initiative zwar „legitim“, aber habe sich nach „erneuerter reiflicher Prüfung“ dagegen entschieden, da der Palandt unabhängig von seinem verstorbenen Namensgeber ein „Eigenleben entwickelt“ habe. (tw)
Quelle: zuerst.de vom 20.09.2017