- Die Polizei Berlin hatte die Versammlung im Wesentlichen unter Berufung darauf verboten, dass der Veranstalter den mit der Versammlung einhergehenden Gesundheitsgefahren nicht ausreichend Rechnung trage. (Archivbild) (picture alliance/dpa / Christoph Soeder)
Das Berliner Verwaltungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen Demonstrationsverbote von Gegnern der Corona-Politik zurückgewiesen.
Das teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Darunter falle auch eine „Querdenken“-Versammlung, zu der mehr als 22.000 Teilnehmer angemeldet waren. Ein anderer Eilantrag war von den Initiatoren einer Demonstration unter dem Motto „Friede, Freiheit, Wahrheit“ eingereicht worden. Dazu waren 3.500 Teilnehmer angemeldet. Wie der Sprecher sagte, hat das Gericht die Einschätzung der Polizei zu möglichen Gesundheitsgefahren bestätigt.
Vor zwei Tagen hatte die Berliner Polizei zwölf für das Wochenende geplante Kundgebungen untersagt. Gestern ist eine weitere Demonstration untersagt worden. Die Verbote beträfen Versammlungen, deren Teilnehmer regelmäßig Infektionsschutzmaßnahmen nicht akzeptierten, hieß es.
Quelle: Deutschlandfunk vom 31.07.2021
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Wenn man aufzählt was in der BRiD nicht verboten ist, ist dies die kürzere Liste.
Die Aufzählung passt auf eine Briefmarke.
Mit den Rechten ist es auch so: Du hast ein Recht Deine Pflichten zu erfüllen.
Die FIRMA Gericht verbietet?
Aber Christopher Street Day mit tausenden Schwuchteln und anderen Abnormalen wird genehmigt.
Die sind ja auch Regierungsreform, sonst wäre das auch verboten gewesen, alles was gehorsam ist bekommt jede Genehmigung,