Budapest/Luxemburg. Das wird die ohnehin strapazierten Beziehungen zwischen Ungarn und der EU nicht gerade entkrampfen: der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt in einem Urteil entschieden, daß das ungarische „Stop-Soros-Gesetz“ gegen EU-Recht verstoße.
Hintergrund des Urteils ist eine Klage der EU-Kommission gegen das Gesetz von 2018. Dieses stellt die Tätigkeit sogenannter „Flüchtlingshilfsorganisationen“ partiell unter Strafe, wenn diese Illegale dabei unterstützen, nach Ungarn zu gelangen. Die geltende Rechtspraxis in Ungarn sieht – unter anderem als Konsequenz aus dem Illegalen-Ansturm von 2015/16 – vor, daß Asylanträge nur von außerhalb des Landes gestellt werden können. Als „Stop-Soros-Gesetz“ sind die ungarischen Regelungen deshalb bekannt, weil die ungarische Regierung den Multimilliardär und Großspekulanten George Soros für einen der maßgeblichen Drahtzieher der Migrationsströme auf dem Balkan hält.
Die EuGH-Richter machten sich nun die Position der EU-Kommission zueigen. Durch die ungarische Regelung würden die im EU-Recht garantierten Rechte derjenigen beschränkt, die Personen unterstützen, die internationalen Schutz suchen, hieß es aus Luxemburg. (mü)
Quelle: zuerst.de vom 17.11.2021
Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert
Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve
Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald
Folgt unserem neuen Kanal Heimische Direktvermarktung: https://t.me/heimischeProdukte