Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 22.09.2023 (Textausgabe)

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Nachrichten Hamburg - hamburg.de

Wie geheim ist der Prozess gegen Kinderärztin Dorothea Thul am Amtsgericht Bernkastel-Kues?

Bericht des Blogs wim-zeitung.de:

Bereits seit Jahren versuchen Politiker und Vertreter der Justiz eine streitbare Kinderärztin zum Schweigen zu bringen, so ihre Sympathisanten. Das System reagiert bei Vorwürfen von systematischem Kindesmissbrauch durch Vertreter von Politik und Justiz tatsächlich wie ein wildgewordener Schwarm Hornissen. Die Kinderärztin Dorothea Thul aus Hermeskeil fragt am Ende: Wohin wendet man sich bei möglichen Straftaten, die mutmaßlich durch Staatsanwälte oder Richter verübt werden? Die Medizinerin rätselt also seit Jahren, an wen sich ein Bürger wenden soll, wenn bei Straftaten Vertreter der Justiz beteiligt sind, die häufig beim sogenannten Thema Kindesmissbrauch eingeschaltet werden müssen, um Vorwürfen in Behörden nachzugehen? Dorothea Thul sitzt nun seit Mitte April in der JVA Koblenz in Untersuchungshaft. Sie jedenfalls befürchtet, dass man sie mit staatlichen Repressionen zum Schweigen bringen und ihren Telegram-Kanal löschen will.

Die Ärztin sitzt derzeit in der JVA Koblenz in Untersuchungshaft angeblich wegen Fluchtgefahr. Aus was diese angebliche Gefahr resultiert bzw. was der amtliche Grund für die Untersuchungshaft ist, liegt der WIM-Redaktion nicht vor. Der Hauptvorwurf ist, Achtung, Beleidigung. Frau Thul sitzt also seit Monaten und bislang ohne Urteil, und damit unschuldig, im Gefängnis wegen Beleidigung und womöglich ähnlich wenig gewichtigen anderen Vorwürfen.

Am heutigen 22.9.2023 ist der Prozess gegen Dorothea Thul am Amtsgericht Bernkastel-Kues angesetzt. Ich habe dort angerufen und mir den Termin und den Anklagepunkt Beleidigung telefonisch bestätigen lassen. Es ist als einziger Zeuge bzw. “Sachverständiger” ein Gutachter der Psychologie geladen. Mit dem inhaltlichen Kern ihrer angeblichen Beleidigungen wollen die angeblich Geschädigten sich also partout nicht auseinandersetzen. Auch Generalstaatsanwaltschaft und Gericht wollen inhaltlich nicht darauf eingehen, sondern die Ärztin lieber gesundheitlich begutachten, so hat es den Anschein.

Selbst der Mainstream leugnet nicht, dass in der BRD mit die meisten Kinder Eltern entzogen werden. Soll die Kinderärztin, die nach eigenen Angaben Straftaten an Kindern in ihrer Praxis dokumentiert, bei denen mutmaßliche Täter in Behörden der Kinderfürsorge sitzen? Sollte die Kinderärztin nun selbst mit einem fragwürdigen ärztlichen Gutachten aus dem Weg geräumt werden. Ein interesanter Nebeneffekt kann sein, dass sich ein Gutachter mit einer falschen Expertise eine zusätzliche Patientin für seine eigene Klinik verschaffen kann oder einfach nur weitere gerichtliche Gutachter-Aufträge. Man erinnere sich an den unfassbaren Justiz-Skandal bei dem das Opfer Gustl Mollath mit einer Psychiatrisierung übelst angegangen wurde und nur mit viel Glück und Mühe erst nach Jahren wieder in Freiheit kam. Oder handelt es sich doch tatsächlich ab 22.9.2023 in Bernkastel-Kues um ein top-rechtsstaatliches Verfahren, wie die Bevölkerung es erwartet und sich das wünscht?

Nachdem ich von der erneuten Inhaftierung von Dorothea Thul hörte und mich dazu entschlossen hatte, der Sache um ihre Untersuchungshaft nachzugehen, schrieb ich ihr. Ich bat sie, mir darüber zu berichten, welche Anklagepunkte es denn gegen sie gebe. Ich wollte keine Details wissen. Gleichwohl ergehen Urteile des Amtsgerichts immerhin im Namen des Volkes und da würde ich schon gerne im Vorfeld wissen, gegen welche Artikel des Strafgesetzbuches die auf mich rechtsliebend wirkende Ärztin angeblich verstoßen haben soll. Wie schlimm müssen ihre angeblichen Vergehen sein, wenn sie seit Monaten in Untersuchungshaft sitzt? Ich konnte mir kein entsprechend schlimmes Vergehen bei ihr vorstellen. Wie das Gericht darauf kommt, dass eine Untersuchungshaft in ihrem Fall verhältnismäßig sein soll, interessierte mich sehr. Im Vergleich zu Strafprozessen wegen Vergewaltigungsfällen oder Messerangriffen scheint mir Beleidigung durch eine Kinderärztin irgendwie im Missverhältnis zu stehen, und nicht nur mir.

Nur durch den Kontakt zur Ärztin habe ich erfahren, welche Straftaten man ihr allgemein vorwirft. Man hätte meinen sollen, dass der allgemeine Tatvorwurf und der Gerichtstermin in Erfahrung zu bringen, kein schwieriges Unterfangen sein sollte. Sie rief mich aus ihrer Untersuchungshaft an. Die Anzahl der Telefonate, die die Angeklagte führen darf, ist äußerst rar und jeweils auf lediglich 10 Minuten begrenzt. Angeblich solle Fluchtgefahr bei ihr drohen. Ich habe sie so verstanden, es gehe um Beleidigung, wohl von Politikern, und um “Vertraulichkeit des Wortes”, wohl hauptsächlich von Polizisten. Zuerst waren es angeblich 30 derartiger Anklagepunkte. Jetzt angeblich weniger. Was man ihr grob vorwirft, war einfach meine Intention herauszufinden bei der Kontaktaufnahme. Eine Vorladung zu einem Strafprozess dürfte wohl vorrangig den schwerwiegendsten Anklagepunkt vorrangig nennen. Die Vorladung zu ihrer Verhandlung ist “Beleidigung”. Dass es beim Prozess um die Verhandlung wegen Beleidigung handelt, wurde mir auch am Telefon mit dem Amtsgericht bestätigt sowie der Termin.

Vorgeworfen wird der Kinderärztin natürlich nicht, dass sie sich mit Kinderschutzeinrichtungen oder der Justiz anlegt, sondern man spielt möglicherweise über Bande. Sie berichtet vor Jahren über seltsame Verhaltensweisen bei Behörden, in Fällen, bei denen sie geschändete Kinder zu behandeln hatte.

Konkret vorgeworfen werden der Medizinerin stattdessen neben Beleidigung anscheinend größtenteils Verstöße gegen Vertraulichkeit des Wortes. Dieser Straftatbestand ist äußerst beliebt, wenn es gegen Andersdenkende geht. Insgesamt also 30 Anklagepunkte wurden womöglich gesammelt. Die Sammlung von Anklagepunkten gibt es auch nur bei potenziellen politischen Gegnern von derzeit in Verantwortung stehenden Amtsträgern und bei politischen Prozessen bestimmter Art, so berichten einstimmig diejenigen Angeklagten, die versuchen konsequent gegen behördliches Fehlverhalten vorzugehen und dann Schreiben von Staatsanwälten erhalten, die gesetzlich festgehalten Weisungen durch die jeweiligen Justizminister ausführen müssen, in der EU einmalig.

Befremdlich ist, wenn die zuständige Staatsanwaltschaft dem Wort nach womöglich unter den Augen des Amtsgerichts der Beschuldigten dann auch noch vorgibt, Vertretern der Presse Ort und Zeit ihres Strafprozesses vorzuenthalten, wie in diesem Fall geschehen. Was reitet die Generalstaatsanwaltschaft, der Angeklagten in überaus allgemeiner Form und damit absichtsvoll total gefasst bei Telefonaten mit mir aufzutragen: “Es dürfen keine verfahrensbezogenen Gespräche geführt werden”? Ich gehe NICHT davon aus, dass ein Versuch, die Öffentlichkeit auszuschließen oder die Öffentlichkeit des Prozesses zu torpedieren, rechtens ist. Frau Thul wurde damit sogar ausdrücklich verboten mir bzw. der Außenwelt mitzuteilen, welche Anklagepunkte man ihr vorwirft und an welchem Tag der Prozess stattfindet. Ich fühle mich zumindest eingeschüchtert und könnte mir einen ähnlichen Effekt bei der Angeklagten vorstellen. Ob das die Absicht der Justiz ist, diesen Effekt auszulösen, kann ich natürlich nicht sagen. Wie verhält sich der Richter zu derartigen Orders?

Während die Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung mitunter irgendwelche Presseartikel zum entsprechenden Fall veröffentlicht und das Gericht die Pressearbeit womöglich über das Hausrecht im Gerichtsgebäude steuert, das sind zumindest meine Beobachtungen bei derartig gelagerten politischen Prozessen, werden Bürger mit dem Strafgesetzbuch gegängelt, wenn sie über ihren eigenen Strafprozess berichten oder Journalisten oder Medien einschalten wollen. Der Staat hingegen hat angeblich immer recht und veröffentlicht eben Informationen vor einem Prozess. Ein Beispiel unseliger Kooperation zwischen Justiz und Medien konnte ich hier in meinem regionalen Umfeld vor allem in Weinheim bei einem Maskenprozess gegen eine Ärztin zum Jahreswechsel 2022/2023 erleben. Ich denke, so routiniert wie dies in Weinheim ablief, war das kein Einzelfall.

Ich als Journalist, werde mit dem einigermaßen ungenauen, Paragraphen § 353d StGB über verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen in Rechtsunsicherheit gebracht. Was genau darf ich denn jetzt veröffentlichen? Wäre schon die Veröffentlichung des Vorladungsschreibens oder die Veröffentlichung der Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft an Frau Thul, nicht mit mir über den Fall zu sprechen jeweils strafbar? Darf die Öffentlichkeit erfahren, welche Delikte aus dem Strafgesetzbuch man der Kinderärztin vorwirft? Die Generalstaatsanwaltschaft tat fast so, als sei dies verboten. Vielleicht ist das ja alles nur ein Versehen, welches die Generalstaatsanwaltschaft schnell wieder zurücknimmt und gibt mir nun meiner Bitte statt, mit Frau Thul per Skype zu kommunizieren.

Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Erwägungen und Vorgänge spreche ich über den Tatvorwurf, der muss ja wohl hoffentlich der Öffentlichkeit zugänglich sein. Ich jedenfalls bin davon überzeugt. Der Tatvorwurf, der dann auch auf dem Schild vor dem Gerichtssaal hängen wird und bei telefonischer Auskunft über den Prozess gegen Dorothea Thul genannt wird, ist “Beleidigung”. Ich bin der festen Auffassung, dass die Öffentlichkeit zwingend informiert werden muss, wegen welchem Strafgesetz angeklagt wird und an welchem Tag der Prozess stattfindet.

Von großem öffentlichen Interesse ist auch, dass Dorothea Thul nun seit Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Ich habe von der Kinderärztin 2020 zum ersten Mal gehört und konnte mir nicht vorstellen, dass sie irgendein so schlimmes Verbrechen verübt haben soll, dass es sogar monatelange Untersuchungshaft wegen angeblicher Fluchtgefahr rechtfertigt. Meine journalistische Neugier war geweckt, wie ich oben beschrieb. Ich möchte hier noch einmal und wiederholt betonen, es handelt sich lediglich um den Tatvorwurf der Beleidigung. Ich kann mir gut vorstellen, dass es den Verantwortlichen in der Justiz nicht genehm ist, dass diese mögliche eklatante Verletzung der Verhältnismäßigkeit nun an die Öffentlichkeit gelangt.

Die Personen, die vermutlich angeblich beleidigt wurden, dürften außerdem Politiker oder Verantwortliche in Behörden sein, wenn man die Historie der staatlichen Verfolgung der Kinderärztin betrachtet. Abgesehen von den Thesen, die die Kinderärztin über personelle politische Netzwerke äußert, gewagt oder nicht, richtig oder falsch, gibt es von daher tatsächlich nicht die politische Dimension zu leugnen, wenn die angeblich beleidigten Personen womöglich Politiker, Behördenmitarbeiter oder Personen aus der Justiz sind.

Im Februar 2021 schon schrieb ich, dass es ein unzulässiger Zirkelschluss wäre, wenn eine angeblich wahnhafte Störung damit begründet wird, dass die auf diese Weise begutachtete Person angeblich von bestimmten Aussagen nicht abrückt. Derlei Aussagen jedenfalls scheinen in fragwürdigen Gutachten zu stehen, die Richtern als Grundlage oder gar als Vorwand dienen können, unbequeme Personen aus dem Weg zu räumen. Ich tippe auf Folgendes: Es geht bei der angeblichen Beleidigung womöglich immer noch über angeblich falsche Vorwürfe in Sachen Kindesmissbrauch, die Thul in Zeitungsleserbriefen und auf Facebook geäußert haben soll. Und ich fragte damals: Wie kommen Leiter aus einem Gesundheitsamt und Vertreter der Justiz dazu, daraus eine angebliche Unzurechnungsfähigkeit zu fabrizieren?

Quelle: W.I.M. onlinezeitung.de

EuGH-Urteil – Deutschland darf keine Migranten mehr zurückweisen

Triumph für Innenministerin Faeser: Der EuGH hat Zurückweisungen von Migranten an Binnengrenzen der EU verboten. Damit sind Kontrollen sinnlos. Alle Tore stehen offen.

LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Zurückweisungen von Migranten an Binnengrenzen den EU für rechtswidrig erklärt. Damit muß Deutschland jeden illegal eingereisten Ausländer aufnehmen und darf ihn nicht in das EU-Land, aus dem er die Grenze überschritten hat, zurückweisen.

Die Forderungen nach Kontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien sind damit hinfällig. Sie würden nichts mehr bewirken. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte diesen Grenzschutz bisher hartnäckig abgelehnt, während AfD und Union dies forderten.

Migranten dürfen nicht sofort zurückgeschickt werden
In seinem Urteil begründet der EuGH seine Entscheidung damit, daß Rückführungen Anwendung finden, „sobald sich ein Drittstaatsangehöriger im Anschluß an seine illegale Einreise auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“ aufhält. Die Richter folgten damit einer Klage von französischen Asylrechts-Organisationen.

Solche Zurückweisungen seien mit europäischem Recht nicht vereinbar. Dem illegal Eingereisten müsse grundsätzlich eine gewisse Frist für die freiwillige Ausreise gesetzt werden. Die zwangsweise Abschiebung dürfe nur als letztes Mittel eingesetzt werden.

Kontrollen bisher nur an Österreich-Grenze
Der EuGH hat klargestellt, daß an den Binnengrenzen andere Regeln gelten als an den EU-Außengrenzen. Ein Migrant, der die Grenzlinie zum Beispiel nach Deutschland überschreitet, gilt damit als eingereist. Zurückgewiesen werden darf er auch dann nicht, wenn er keinen Asylantrag stellt.

Kontrollen hatte es bisher nur an der Grenze zu Österreich gegeben. Viele Migranten waren daher über die östlichen Nachbarländer ausgewichen und so nach Deutschland eingewandert. Zuletzt hatten die Innenminister von Sachsen und Brandenburg, Armin Schuster und Michael Stübgen (beide CDU), von Faeser gefordert, auch die Grenzen zu Polen und Tschechien zu kontrollieren, um Illegale direkt an den Grenzen zurückweisen zu können. (fh)

Quelle: Junge Freiheit

Das Märchen von der „Asylbremse“: Das Burgenland wird geflutet

Oberpullendorf/Burgenland. Nicht nur in Deutschland, auch im benachbarten Österreich eskaliert die Lage an der Migrationsfront. Im Burgenland erreichten die Aufgriffe Illegaler ein Rekordhoch. Viele Bewohner sind besorgt und wagen sich abends nicht mehr aus dem Haus.

Besonders unerträglich ist die Situation in Oberpullendorf. Dort fluten afro-arabische Migranten die ostösterreichische Grenze regelrecht. Selbst das Massenblatt „Krone“ berichtete dieser Tage von der Situation an der Grenze. In Deutschkreutz sind am Abend mehr Migranten als Ortsbewohner auf den Straßen zu sehen. Täglich kommen hunderte neuer Migranten in den Grenzort. Am ersten September-Dienstag wurden innerhalb von weniger als 24 Stunden exakt 341 Asylanten registriert.

Die in den Medien vielbeschworene ÖVP-„Asylbremse“ erweist sich angesichts der Bilder aus dem Burgenland als realitätsferne Propaganda. Tatsächlich tut die Wiener Bundesregierung nichts, um die verheerende Situation in den Griff zu bekommen. Im Gegenteil: es wurden sogar Grenzposten abgezogen. (tw)

Quelle: zuerst.de

AfD-Anfrage – Dramatischer Anstieg von Straftaten durch Klimaradikale

Straftaten von radikalen Klimaschützern klettern auf ein neues Hoch. Der AfD-Politiker Hess warnt seit Jahren vor steigender Gewaltbereitschaft in der Szene. Die Bundesregierung schweigt.

Das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern (GETZ) hat sich in diesem Jahr bereits mit 163 Aktionen radikalen Klimaschützern beschäftigt. Dies ist ein Anstieg von über 300 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Stichtag 1. August). Zu konkreten Fällen wollte sich die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion nicht äußern und berief sich auf „Belange des Staatswohls“, die einer Veröffentlichung im Wege stünden.

Allerdings bestätigte die Bundesregierung, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet, wie „gewaltorientierte Linksextremisten versuchen, mit Hilfe von Aktionsbündnissen Einfluß auf Akteure der Klimabewegung zu nehmen“. Dabei käme der „Interventionistischen Linken“ (IL) eine „maßgebliche Rolle“ zu. Die IL ist seit Jahren Beobachtungsobjekt zahlreicher Verfassungsschutzbehörden und wird unter anderem für die massiven Krawalle mit hunderten verletzten Polizisten während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg verantwortlich gemacht. Zu den besonders namhaften Gruppierungen „Fridays for Future“ und „Letzte Generation“ äußerte sich die Bundesregierung nicht. Denn durch eine Auskunft könnte die künftige Arbeit der Verfassungsschutzbehörden behindert werden.

Anstieg der Straftaten durch Klimaaktivisten
Zugleich stiegen die politisch motivierten Straftaten im Unterthemenfeld Klima an. Bis zum 1. August hat die Bundesregierung 1.144 Fälle festgestellt. Die am stärksten vertretenen Strafbestände sind Sachbeschädigung mit 372 Delikten, gefolgt von Nötigung/Bedrohung mit 271 Delikten. Zudem listete die Bundesregierung 129 Gewaltdelikte. Davon entfallen 57 auf Körperverletzung und 21 auf Brandstiftung. Von welchen Gruppierungen diese ausgehen, geht aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor.

Bereits im Januar dieses Jahres warnte der AfD-Innenexperte Martin Hess vor einer weiteren Radikalisierung der Klimaschützer. Die „fortwährende Weigerung“ von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Haldenwang, „die offensichtliche Radikalisierung der Klimakleber erkennen zu wollen, ist verantwortungslos, fahrlässig und pflichtvergessen. Die GETZ-Statistik spricht jedoch eine deutliche Sprache“, sagte er der JUNGEN FREIHEIT mit Bezug auf die Zahlen des letzten Jahres.

Wer sich den Fakten dermaßen hartnäckig verweigere, „begünstigt jedoch die mittlerweile völlig hemmungslose Radikalisierung der Klimakleber und macht sich an künftigen Straftaten mitschuldig“. Laut der Bundesregierung zeichnet sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Anstieg der Fallzahlen ab. In der GETZ-Statistik kam es bereits zu einer Verdreifachung der Delikte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Quelle: Junge Freiheit

Selenskijs UN-Rede: Er spricht und sitzt gleichzeitig im Publikum

Am Dienstag haben die ukrainischen Medien die Rede des ukrainischen Präsidenten, Wladimir Selenskij, vor den Vereinten Nationen übertragen. Ein genauer Blick auf die Bilder zeigt, dass die Aufnahmen bearbeitet wurden, um das Publikum größer erscheinen zu lassen, als es tatsächlich war. Deswegen ist der Präsident zweimal innerhalb von wenigen Sekunden zu sehen – gleichzeitig auf dem Podium und im Saal.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 22.09.2023

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Gerhard Umlandt
Gerhard Umlandt
1 Jahr zuvor

Ich danke Ihnen, Herr Frühwald, dass Sie sich der
Frau Dorothea Thul durch die Veröffentlichung
dieses Artikels annehmen.
.
Wundern muss ich mich über den Journalisten
von W.I.M., der keine Ahnung zu haben scheint,
dass die Psychiatrisierung von Systemgegnern
eines der Standardverfahren dieses hochkriminellen
BRD-Systems ist. Leute, die die Wahrheit entdeckt
haben und damit an die Öffentlichkeit gehen, und
gegen die das Verbrechersystem sonst keine
Argumente hat, werden so einfach „WEGGERÄUMT“!
.
Davon unabhängig ist es natürlich ein Verdienst dieses
Journalisten, sich für die Frau Thul zu engagieren.
Denn die scheint ja sonst niemanden zu haben,
der sich um sie kümmert! Auch kein Rechtsanwalt?
.
Dieser Vorgang ist jedenfalls UNGEHEUERLICH!
Eine „Beleidigung“ rechtfertigt keine Untersuchungshaft!
Wie lange befindet die sich da schon? Viele Monate?
Jahre?
Das sind HOCHKRIMINELLE ZUSTÄNDE, wie es sie
früher, aber nicht mal mehr heute(!) in sogenannten
„Bananenrepubliken“ gab, oder unter Pinochet!
.
Der Schlüsselsatz ist folgender:
„Das System reagiert bei Vorwürfen von
systematischem Kindesmissbrauch durch
Vertreter von Politik und Justiz tatsächlich
wie ein wildgewordener Schwarm Hornissen.“
.
GERADE DAS IST DER BEWEIS, dass die
Vorwürfe von Frau Thul STIMMEN, sonst
bräuchte man ja nicht durchdrehen und
könnte es gelassen angehen!
Aber die Täter und KINDERFICKER haben
natürlich ein schlechtes Gewissen!
Nein! Nicht, wenn sie ihre wehrlosen
Opfer missbrauchen, aber dann, wenn sie
ÖFFENTLICH BEKANNT WERDEN!
.
Jeder, der nicht ganz aufs Hirn gefallen ist,
weiss doch ganz genau, was da gespielt wird!
DA SOLL EINE ZEUGIN MUNDTOT GEMACHT
WERDEN! Das ist die „Demokratie“, die uns
von Politikern immer bei Sonntags- oder
Wahlkampfreden um die Ohren gehauen wird.
.
Und da sind wir beim Thema, wie JEDER
dieser Frau Thul beistehen kann!
KEINE PARTEI MEHR WÄHLEN, DIE AUCH
NUR IRGENDWIE SCHULDHAFT MIT DIESEM
SPEZIELLEN SKANDAL ODER AUCH GANZ
ALLGEMEIN MIT KINDERFICKEREI TANGIERT
IST! UND DA DIE JUSTIZ LÄNDERSACHE IST
UND DIE JUSTIZ WEISUNGSGEBUNDEN IST,
sind auf jeden Fall auch die in diesem
Bundesland regierenden Parteien und die
Partei des betreffenden Justizministers
involviert!
.
NIEMANDEN MEHR VON DIESEN
MENSCHENVERACHTENDEN UND
KINDERVERACHTENDEN PARTEIEN
WÄHLEN!
Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein!
Stellen Sie sich mal vor, Sie sind selber so
ein kleines Kind und diesem sadistischem
– ficki-ficki reicht denen ja nicht, es muss ja
immer mit Folter und Quälerei verbunden sein! –
Polit- und Justizabschaum wehrlos ausgeliefert!
WÄHLT KEINE DRECKSPARTEI, DIE AUCH
NUR IRGENDWIE IM GERUCH DER
KINDEFICKEREI STEHT, DIE POLITIKER HAT,
DIE KINDERFICKER SIND, ODER DIE
PÄDOPHILIE ÖFFENTLICH RECHTZUFERTIGEN
VERSUCHEN!
Denkt daran: keiner lebt ewig! Und was kommt dann?
Wo kommt Eure Seele dann hin?
Ich weiss es.
WER KINDERFICKER WÄHLT ODER UNTERSTÜTZT,
MACHT SICH MITSCHULDIG!