HANDEL – Wallonen lehnen CETA ab: Belgien darf nicht zustimmen

Die Unterzeichnung von CETA ist in Gefahr: Die Wallonen wollen Belgien untersagen, für das Abkommen zu stimmen. Auch aus anderen Staaten gibt es noch Widerstand.

Belgiens Premier Charles Michel mit EU-Präsident Donald Tusk. (Foto: dpa)

Belgiens Premier Charles Michel mit EU-Präsident Donald Tusk. (Foto: dpa)

Gegen das geplante europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta regt sich Widerstand in der belgischen Region Wallonien. Die Abgeordneten würden wahrscheinlich gegen die Vereinbarungen stimmen, sagte der Präsident des Regionalparlamentes, André Antoine, der Nachrichtenagentur Reuters. In den Verhandlungen seien für Belgien keine besseren Bedingungen herausgeholt worden. Er gehe davon aus, dass auch die Deutschsprachige Gemeinschaft im Osten des Landes gegen Ceta stimme.

Die EU-Handelsminister wollen das Abkommen eigentlich bei einem Treffen in einer Woche billigen, brauchen dafür aber eine einstimmige Entscheidung. Die belgische Föderalregierung befürwortet die Handelserleichterungen. Sie ist aber auf die Zustimmung von Flamen, Wallonen und Deutschen angewiesen. Belgische Kritiker fürchten unter anderem Nachteile für Bauern durch billige Fleischimporte. Befürworter hoffen dagegen auf mehr Wirtschaftswachstum und Jobs.


Nicht nur aus Belgien kommt Widerstand gegen Ceta. Auch der österreichische Kanzler Christian Kern zögert noch, und die slowenische Regierung hat Bedenken angemeldet. Ungarn könnte doch das Parlament darüber abstimmen lassen, während Rumänien für eine Zustimmung auf Erleichterungen für seine Bürger bei Reisen nach Kanada drängt.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über mehrere Eilanträge gegen eine vorläufige Anwendung des geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta. Fast 200.000 klagende Bürger sowie Politiker der Linken sehen in dem Abkommen eine Gefahr für die Demokratie, da Wirtschaftsinteressen von Unternehmen etwa durch Sonderklagerechte höher bewertet werden könnten als etwa geltende deutsche Umwelt- oder Arbeitsschutzregelungen. Das Gericht will wegen der Eilbedürftigkeit seine Entscheidung bereits am Donnerstag verkünden.

Ceta soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den EU-Staaten und Kanada erleichtern und etwa Zölle und andere Handelshemmnisse abbauen. Die EU-Kommission hatte Ende September zugesichert, Ceta durch eine Zusatzvereinbarung zu erweitern. Am 18. Oktober sollen alle EU-Mitgliedstaaten den Text auf einem Ratstreffen annehmen. Ceta soll dann am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 12.10.2016

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