30.01.2025
CDU-Chef Friedrich Merz
Die Union hat für ihren umstrittenen Fünf-Punkte-Plan zur Verschärfung der Migrationspolitik im Bundestag eine knappe Mehrheit bekommen – mit Stimmen der AfD. Was genau sieht der Plan vor und wie geht es jetzt weiter?
Ein Überblick
Was steht in dem Fünf-Punkte-Plan?
Konkret fordern Merz und die Union in ihrem Plan dauerhafte Grenzkontrollen zu sämtlichen Nachbarländern. Versuche illegaler Einreise sollen „ausnahmslos“ zurückgewiesen werden – das gilt auch für Personen mit Schutzanspruch. Ausreisepflichtige Personen sollen sofort inhaftiert werden, die Zahl der Haftplätze in den Bundesländern soll „signifikant erhöht“ werden. Zudem soll es deutlich mehr Abschiebungen als bisher geben. Auch soll der Bund die Länder beim Vollzug der Ausreisepflicht stärker unterstützen, zudem sollen sogenannte Bundesausreisezentren geschaffen werden. Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sollen in einem „unbefristeten Ausreisearrest“ bleiben, bis sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder abgeschoben werden.
Was bedeutet der nun gefasste Beschluss?
Der Antrag der Union ist – anders als ein Gesetz – rechtlich nicht bindend. Dass er dennoch so viel Aufmerksamkeit erhält, liegt vor allem daran, dass er mit den Stimmen der AfD eine Mehrheit gefunden hat – ein beispielloser Vorgang im Bundestag. Nach Einschätzung von Deutschlandfunk-Hauptstadtkorrespondent Stephan Detjen ein „historisches Ereignis“, das auch die Richtung vorzeichne, in die das Land sich in den kommenden Jahren bewegen werde. So sei es in der Debatte um grundlegende Fragen der politischen Kultur gegangen, vor allem das grundsätzliche Verhältnis zur AfD. Mit dem Erfolg des Antrags habe man auch eine fundamentale Verschiebung von Mehrheitsverhältnissen im Land demonstriert, so Detjen.
Wie geht es jetzt weiter?
Am Freitag wird erneut abgestimmt. Dann stehen im Plenum des Bundestages nicht nur Anträge mit appellativem Charakter zur Abstimmung an, sondern ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Programmatik, der – wenn er auch den Bundesrat passieren sollte – von der Bundesregierung umgesetzt werden müsste. Beispielsweise müsste der aktuell auf 1.000 Personen pro Monat beschränkte Familiennachzug zu Ausländern mit eingeschränktem Schutzstatus bis auf Weiteres beendet werden.
Außerdem sieht das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz vor, dass die Bundespolizei, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsbereich Ausreisepflichtige antrifft, „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ durchführen darf – also zum Beispiel die Menschen in andere Länder zurückschicken. Ob sich dafür eine Mehrheit im Bundesrat fände, ist allerdings fraglich.
Eine Mehrheit im Bundestag ist dagegen wahrscheinlich, nachdem neben der Union nun auch FDP, AfD und BSW Zustimmung signalisiert haben.
Was heißt das für den Wahlkampf?
Klar ist nach Einschätzung von Hauptstadt-Korrespondent Detjen, dass der verbleibende Wahlkampf fundamental von der Abstimmung über den Fünf-Punkte-Plan geprägt sein wird und dieser sich nun vollständig auf das Thema Migration konzentrieren wird. Wie sich die Abstimmung auf die Wähler auswirken werde, sei jedoch nur schwer abzusehen.
Einerseits gebe es Einschätzungen, die von einem positiven Effekt für Union und AfD ausgingen. Andererseits könnte Merz mit seinem Vorstoß für einige Wähler auch zu weit gegangen sein – dann sei eher mit Stimmverlusten für die Union zu rechnen.
Was könnten Auswirkungen auf mögliche Bündnisse nach der Wahl sein?
Detjen zufolge ist nach der Debatte „die Tür für mögliche Kooperation mit den Grünen zugeschlagen.“ Grundsätzlich seien unterschiedliche Szenarien denkbar: Wenn der Plan von Merz aufgehe und Grüne und SPD entscheidend geschwächt würden, könnte man auch eine Zersplitterung des Parlaments erleben – die dann zu sehr schwierigen Mehrparteien-Regierungsbildungen zwinge. Sollte dies scheitern, stünde auch die Frage einer Minderheitsregierung im Raum. Darüber ließe sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nur spekulieren. Tiefe Folgen dürften sich Detjen zufolge auch auf kommunaler- und Landesebene zeigen, etwa was die künftige Zusammenarbeit von Union und AfD angehe.
Quelle: Deutschlandfunk vom 30.01.2025
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Was für ein Kasperle-Theater!
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Bleibt abzuwarten ob das verdummte Volk mitmacht.
Konstant unwissend, aber leicht gegen rächtzzzz aufzuwiegeln…
Wenn „Parteien“, die jedoch nachweislich nur Firmen sind dazu aufrufen, „wählen zu gehen“ dann bilden diese Firmen (die sich selbst Partei nennen) die Straftat: „Bildung einer gewerbsmäßigen kriminellen Vereinigung“
Wenn diese „kriminellen Vereinigungen“ dann den unbeteiligten Menschen deren Freiheit beraubt nennt man das „Freiheitsberaubung / Kidnapping“ meistens im Zusammenhang mit „Lösegelderpressungen“.
Jeder hat die echte Wahl, sich zu diesen Terroristen und Freibeutertum zu bekennen, oder diese „Pseudo – Staatsregierungswahl“ in die Schranken zu weisen, indem man auf internationaler Ebene einen Strafantrag stellt, nachdem man zuvor den Besatzer „USA“ (ab 20.01.2025) Donald Trump die Möglichkeit einräumt, diese Verbrechen sofort zu beenden.
Quelle: KOPIE aus dem Internet
###auf internationaler Ebene einen Strafantrag stellt, ###
Das gilt für Menschen aus Staaten! Nicht für Firmen, oder deren Mitarbeitern!
Glaubt Ihr; auch nur einer von Denen spricht mit dem Kehlkopf? DIE Geräusche die wir hören kommen aus dem Fallrohr nach dem Kehlkopf zur Gülle Grube. Daher alles erstunken und erlogen!