EUROPA – FPÖ schließt Fünf-Jahres-Vertrag mit Partei von Putin

Die FPÖ schließt überraschend ein Abkommen mit der Partei Einiges Russland von Präsident Putin.

Die FPÖ-Spitze am Montag zu Besuch in Moskau. (Foto: dpa)

Die FPÖ-Spitze am Montag zu Besuch in Moskau. (Foto: fpoe)

Die FPÖ hat einen Fünf-Jahres-Vertrag mit der Partei von Wladimir Putin unterzeichnet. Die Presse schreibt: „Die beiden Parteien vereinbaren demnach unter anderem, regelmäßig über aktuelle Fragen zur Situation in Russland und Österreich zu beraten und Erfahrungen in Bereichen wie Parteiaufbau, Jugendpolitik und Gesetzgebung auszutauschen. Unterstützt werden soll zudem die Entwicklung der Zusammenarbeit im Wirtschafts- und Handelsbereich.“

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die österreichischen Regierung nun bei den Russland-Sanktionen unter Druck geraten könnte: Vizekanzler Mitterlehner von der ÖVP sagte der Presse, er sei „immer gegen die Sanktionen“ gewesen. Allerdings hat Österreich der Verlängerung beim EU-Gipfel am Freitag ohne weitere Einwände zugestimmt. Sowohl die SPÖ als auch die ÖVP sind in der Wählergunst so zurückgefallen, dass sie der FPÖ Avancen zu einer Regierungsbeteiligung machen. Mitterlehner kritisierte den Trip der FPÖ-Spitze nach Moskau auch nur halbherzig und kritisierte lediglich, dass die Reise zu einem „unsensiblen Zeitpunkt“ stattgefunden habe.

Die Kronen-Zeitung hat Details zu dem Vertrag:

@HCStracheFP die in Moskau lassen fragen, ob auch ausreichend FPÖ-Tischwimpel im Gepäck sind 1/2

Die FPÖ schildert die Aktion in einer Pressemitteilung:

Vor wenigen Wochen war eine Delegation unter FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache in den USA und hatte ein Treffen mit Michael Flynn und anderen hochrangigen US-Politikern. Im Trump Tower wurde in einer Freundesrunde der Sieg des neuen US-Präsidenten Donald Trump verfolgt.

Heute unterzeichnete eine FPÖ-Delegation unter Obmann HC Strache in Moskau ein Arbeitsübereinkommen mit der Partei Einiges Russland von Präsident Vladimir Putin im Beisein des Vizepräsidenten der Duma, Petr Tolstoy, des Stv. Generalsekretärs Sergey Zheleznyak und anderen russischen Duma-Abgeordneten und Spitzenpolitikern. Begleitet wurde HC Strache von seiner Ehefrau Philippa, Norbert Hofer, Harald Vilimsky, Dr. Johannes Hübner, David Lasar, Mag. Johann Gudenus, Detlev Wimmer und weiteren Exponenten der FPÖ.

Die FPÖ gewinnt international weiter an Einfluss. Ein Schulterschluss zwischen den USA und Russland ist Strache besonders wichtig, „um eine diplomatische Befriedung der Konflikte in Syrien und auf der Krim zu erreichen und die für die Wirtschaft schädlichen und letztendlich nutzlosen Sanktionen zu streichen. Politik hat den Menschen zu dienen und soll nicht geopolitische Machtspiele betreiben. Die FPÖ betätigt sich als neutraler und verlässlicher Vermittler und Partner im Sinne einer Friedensstiftung!“

Im Rahmen des Moskaubesuches der FPÖ-Delegation fand zudem ein Treffen mit dem russischen Oberrabiner Berel Lazar statt.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 19.12.2016

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Karl D.
7 Jahre zuvor

Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber wann darf mein besetztes Deutschland dem folgen oder gar nicht? Ich habe gestern an ein Gericht geschrieben:

Hallo Richterschaft,

am 6.12.2016 schrieb ich Ihnen per Telefax folgende Nachricht und bin bis heute ohne Antwort geblieben: „schon am 29.11.2016 haben wir uns bei Ihnen unterhalten in obiger Angelegenheit und Sie kündigten binnen einer Woche Ihr Urteil an, welches ich aber bis heute nicht in gesetzeskonformer Form erhalten habe, nur eine beglaubigte Ausfertigung ohne jede Unterschrift. Wann lassen Sie es mir rechtskonform zukommen? Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 12 RPflG, 117 VwGO und 37 VwVfG. Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt.

Gemäß der “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt. Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig.

Es darf also aus grundgesetzlichen Gründen nicht danach verfahren werden. Blöderweise ist auch das Grundgesetz (GG) seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig. Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift: Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ ist eine dreiste und infame Lüge, denn NICHTS ist ohne Unterschrift nach BGB gültig, absolut gar nichts gültig!“

In der mir zugestellten Ausfertigung des Urteils fehlt jegliche Unterschrift und es wurde ein Rechtsbehelf genannt, aber ist der gültig ohne Unterschrift? Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Sollte ich Beschwerde bei der Alliierten Kommandantur in Berlin-Dahlem einlegen oder erhalte ich doch noch von Ihnen eine Antwort? Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Sollten weitere Vorträge notwendig oder zweckdienlich erscheinen, bitte ich um richterlichen Hinweis, weil ich juristisch nicht bewandert oder gebildet bin.

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die tatsächlich Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Das ist rechtswidrig. Alle derartigen Urteile bitte jetzt an Sicherheit@Genial.ms schicken!