Der Angriff auf den Besitz der Deutschen – Bremen erlaubt Immobilien-Beschlagnahmung – Flüchtlingskrise – „Sind in einer Notsituation“ – Eindeutiger Verstoß gegen Völkerrecht

 

Donnerstag, 15.10.2015, 20:24

Flüchtlinge, Immobilien, Beschlagnahmung

dpa/Boris Roessler Auf einem Feldbett schläft ein Flüchtling.


 

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Bremen erlaubt angesichts der Flüchtlingskrise die Beschlagnahmung von leerstehenden Immobilien. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die neuen Gesetze.

Leerstehende Immobilien in Bremen können künftig auch gegen den Willen der Eigentümer für Flüchtlinge genutzt werden. Der Landtag hat dazu am Donnerstag mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der Linken ein Gesetz beschlossen. Es soll noch im Oktober in Kraft treten. Damit ist Bremen nach Hamburg das zweite Bundesland, in dem die Beschlagnahmung von Immobilien für Flüchtlinge möglich ist.


Das Gesetz gilt für ungenutzte Gebäude und Grundstücke ab 300 Quadratmetern, die Besitzer erhalten eine Entschädigung. Wie auch in Hamburg ist die Maßnahme laut Gesetzestext nicht auf Gewerbeimmobilien beschränkt. Regierungspolitiker in beiden Ländern haben allerdings betont, dass gewerbliche Immobilien im Fokus stehen. Das Gesetz ist bis März 2017 befristet.

„Wir wollen den Zugriff auf Gewerbeimmobilien“

„Wir sind in einer Notsituation“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) mit Verweis auf die überfüllten Flüchtlingsunterkünfte. Bremen müsse alle Möglichkeiten nutzen, um Menschen vor der Obdachlosigkeit zu bewahren. Zudem sei es nötig, dass Sporthallen, die derzeit von Asylsuchenden bewohnt würden, bald wieder von den Vereinsmitgliedern genutzt werden können.

„Wir wollen den Zugriff auf Gewerbeimmobilien“, sagte sie, betonte aber: „Der Bremer Weg heißt verhandeln.“ Die Hoffnung sei, dass Vermieter ungenutzter Gebäude ihre Räume freiwillig zur Verfügung stellten.


Grundrecht auf Eigentum nicht mehr wert als Grundrecht auf Asyl

Die CDU-Fraktion äußerte verfassungsrechtliche Bedenken und sprach von einem schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht. Es gebe zahlreiche große Gebäude in öffentlicher Hand, sagte der Innenexperte der Fraktion, Wilhelm Hinners. Der Senat müsse zunächst die eigenen Immobilien prüfen und belegen, dass sie nicht für Flüchtlinge nutzbar seien. Ähnliche Kritik kam auch von der FDP.

Der SPD-Fraktionschef in der Bürgerschaft, Björn Tschöpe, betonte, das Parlament habe die Verantwortung alles zu tun, um die Notlage der Flüchtlinge zu verbessern. „Ich weiß nicht, ob das Gesetz in allen Einzelheiten vor Gericht halten wird“, sagte er. Er sehe aber keine Alternative dazu. Das Grundrecht auf Eigentum sei nicht mehr wert als das Grundrecht auf Asyl.

Vermieter sollten sich freuen

Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Gesetze in Hamburg und Bremen. „Wir halten es für richtig, dass als letztes Mittel eine Beschlagnahmung möglich ist“, sagte Pressesprecher Ulrich Ropertz. Wenn sich Eigentümer leerstehender Gebäude standhaft weigerten, den Raum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, müsse der Staat eine Möglichkeit haben.


Dass die Gesetze nicht ausdrücklich auf Gewerbeimmobilien beschränkt sind, hält Ropertz für richtig. Es sei unverständlich, wenn Wohnungen lange leer stünden während dringend Platz für Flüchtlinge gesucht werde. Vermieter sollten sich freuen, wenn sie für ihren Wohnraum gutes Geld bekämen.

Kredit für Selbständige

Quelle: Focus-online vom 15.10.2015

Anmerkung der Redaktion staseve: Der Vorgang in Bremen verstößt genauso wie der Vorgang in Hamburg gegen geltendes Völkerrecht! Nach dem Shaef-Gesetz Nr. 4 Ziff. 4 setzen die Alliierten voraus das jeder Deutsche Bewohner die Rechtslage kennt. Das gilt auch für die, die Deutschen verwaltenden Politiker!

 

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Auszug:

Militärregierung – Deutschland
Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers
Gesetz Nr. 4
Amtsblatt der Militärregierung – Deutschland

Um der Bevölkerung des besetzten Gebietes Deutschlands die Maßnahmen bekannt zu
geben, die von dem Oberstkommandierenden der Alliierten Streitkräfte
und der Militärregierung Deutschland getroffen werden, wird folgendes verordnet:
Artikel l Herausgabe von Amtsblättern
1. Eine Veröffentlichung unter dem Namen „MILITARY GOVERNMENT
GAZETTEGERMANY“ (Amtsblatt der Militärregierung-Deutschland) wird von Zeit zu Zeit in jedem Gebiete Deutschlands erscheinen, das von Armeegruppen unter dem Kommando des Obersten Befehlshabers der Alliierten Streitkräfte besetzt ist. Darin werden von Zeit zu Zeit alle Proklamationen, Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen und alle anderen an die
Bevölkerung des besetzten deutschen Gebietes von der Militärregierung erlassenen Bestimmungen veröffentlicht werden. Jedes derartige Amtsblatt
wird in seinen Zusatz-Titel angegeben, auf welches Gebiet es sich bezieht.

4. Es besteht die unwiderlegbare Rechtsvermutung, daß alle Personen im besetzten Gebiet Deutschlands oder einem der politischen Bezirke, für das ein Amtsblatt der Militärregierung gilt, Kenntnis von den in den Amtsblättern enthaltenen Veröffentlichungen haben.

Seit dem 8. Mai 1945 gibt es in Deutschland kein Eigentum, sondern nur Besitz, da die Alliierten das Gebiet im Rahmen des nießbrauchs verwalten (Artikel 55 Haager Landkriegsordnung). Und die Verwaltungseinheiten der Alliierten (genannt: Bundesländer) haben Völkerrecht und Alliiertes Recht korrekt umzusetzen!

In der Haager Landkriegsordnung heisst es im Artikel 46 + 47:

Artikel 46

Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum (Anmerkung der Redaktion: Stand 08.05.1945) darf nicht eingezogen werden.

Artikel 47

Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.

Da die Alliierten Gesetze als höherrangiges Recht immer noch Gültigkeit haben und das Völkerrecht ebenso verstößt der Bremer Senat als Verwaltungseinheit der Alliierten gegen geltendes Völkerrecht!

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Ulrike
Ulrike
8 Jahre zuvor

Wann fängt der deutsche Michel endlich an sich zu wehren? Das kann doch nicht angehen. Wer wurde von unseren Politiker gefragt ob wir die vielen Asylanten überhaupt wollen. Sicherlich sind 2/3 der Deutschen dagegen.