13.03.2025
Blick in das Plenum des Bundestags
Der Bundestag berät heute in einer Sondersitzung über das von Union und SPD geplante milliardenschwere Finanzpaket.
Die Parteien wollen die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse reformieren, um deutlich höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen. Geplant ist außerdem ein schuldenfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur. Für die Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Union und SPD sind deshalb auf Stimmen von Grünen oder FDP angewiesen. Diese haben jeweils eigene Gesetzentwürfe eingebracht. Die Abstimmung über die Vorhaben ist für kommenden Dienstag angesetzt.
AfD und Linke haben gegen die Einberufung des alten Bundestages Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie sehen die Rechte der neu gewählten Abgeordneten verletzt. In der Zusammensetzung des künftigen Bundestags wäre eine Zweidrittel-Mehrheit nur mit Zustimmung von Linken oder AfD möglich.
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 13.03.2025
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Es gibt Gemälde über ein Viech das Segelschiffe mit vielen Armen angreift und auf den Grund zieht.- So ein Viech gibt es auch an Land, daß einen Bundestag zusammen zieht den es nicht mehr gibt! Der Kanzler und weitere ungebildete Minister wurden entlassen, der Bunten Tag aufgelöst und dann erscheint diese Ein Zahn Krake! Wer sich als entlassener wieder rein setzt ist ein Volks und schwerster Hochverräter!
Eine Sauerei was da jetzt stattfindet. Wählerwille interessiert diese Marionetten nicht. Hauptsache Pöstchen gesichert.
Der amerkanische Außenminister James Baker strich 1990 den Art 23 GG, der den Geltungsbereich des GG definierte. Dann war der Artikel für ca. 2 Jahre vakant. Bis er textlich neu gestaltet wurde, was eigentlich verboten ist. Sämtliche „Hoheitsrechte“ wurden an die EU übertragen; der Buntestag hat da nicht einmal mehr ein Mitspracherecht. Eurasien. Vom Ural bis zum Atlantik.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 23
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html
Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur ist ein Fake !
Hat diese Bande erst mal Geld in den Wichsgriffeln, wird es ausgegeben für Kriegsführung, Geschenke für Nichtsnutze und zur Rosettenvergoldung ihrer zugewanderten Lieblinge. Für die Deutschen bleibt da nichts übrig.
Außerdem sollten die erst mal offen legen wohin unser enormes Steueraufkommen verschwunden ist ! Wir zahlen weltweit die höchste Steuer und unser Land ist kaputtgespart.Bahn und Brücken im Arsch, Nebenstraßen nur noch Huckelwiese u.s.w.
Aber beim Jugensport einsparen wollen ? Haben die noch alle Tassen im Schrank Die Kinder sollen sich bewegen und weg von den Computerspielen.
In deren GG wird.Steuer vorausgesetzt, ist aber kein Gesetz in dieser Firma. Gilt also nur für Sachen. Wie bei Gericht, es wird verhandelt in der Sache ! Vornamen werden vermieden, die wissen auch warum !
Es ist also von der Vermutung aus zu gehen, da hat eine kriminelle Vereinigung in die Taschen der Menschen gegriffen.
###Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur ist ein Fake !###
Wenn das Geld nicht für den Zweck eingesetzt wurde ist das Was? Betrug! Betrug mit nicht nur einem Betrüger! Bandentum mit wiederholender und steigender krimineller Energie! Vorteilsnahme-Verwahrbruch!!!
Nötigung durch vortäuschen einer Notsituation!
Ab die Post! In gestreiften Zwirn!