Grundgesetztag 2017: Eine Million Stromsperren identisch mit einer Million Menschenrechtsverletzungen

Stuttgart/Berlin (ADN). Tag des Grundgesetzes. Es wurde am Dienstag vor 68 Jahren erlassen, verkündet oder – wie auch immer – der deutschen Öffentlichkeit präsentiert. Sicher ist zumindest, dass über seinen Inhalt zu keinem Zeitpunkt vom Bürger oder seiner Summe – dem Volk – diskutiert und abgestimmt worden ist. Dennoch wurde es tags darauf in Kraft gesetzt. So ist es in seinem Artikel 145 Absatz 2 festgelegt. In dem Dokument selbst ist noch vor der Präambel zu lesen, der Parlamentarische Rat habe „am 23. Mai 1949 in Bonn a. Rh. in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.“  

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat sich anlässlich des Ereignisses für folgende Formulierung entschieden: „Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verkündet und hat sich bis heute als Fundament der deutschen Demokratie bewährt. Die Artikel des Grundgesetzes stehen  über allen anderen deutschen Rechtsnormen. In ihnen sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt.“ Es folgt die Frage, welche Rolle das Grundgesetz heute noch spielt.

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Als eine Art Antwort wird im nächsten Abschnitt auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Bezug genommen, die von den Vereinten Nationen 1948 verabschiedet wurde. Sie bilde bis heute die wichtigste Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes und umfasse ein breites Spektrum an international anerkannten Rechten – einschließlich wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, politischer und ziviler Rechte.

Das hohe Lied auf die Menschenwürde und die Menschenrechte wird denn auch in Artikel 1 des Grundgesetzes gesungen und in Beton gegossen. Was das alles in der Lebenspraxis wirklich Wert ist und zählt, stellt das Fast-Anzeigenblatt „Berliner Woche“ in seiner aktuellen Ausgabe für den Berliner Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf ernüchtert fest. Unter der Überschrift „Rekord bei Stromsperren“ wird mitgeteilt, dass im vergangenen Jahr im Bezirk der Strom von 2.015 Haushalten abgestellt wurde. Das sei eine Steigerung um 16 Prozent verglichen mit dem Vorjahr. Der Stadtteil verzeichne damit hinter dem Bezirk Berlin-Mitte die höchste Zahl an Stromsperren.

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Bundesweit stellt sich diese Art der Menschenrechtsverletzung als Massenphänomen dar. Die Quartals-Zeitschrift „Energiedepesche“ nennt in ihrer jüngsten Ausgabe zum Schwerpunktthema Energiearmut diese Erscheinung eine „tickende Zeitbombe“. Der mehrseitige Beitrag wird mit den Sätzen eingeführt: „Fast eine Million Menschen bekommen in Deutschland den Strom gesperrt, darunter viele Kranke, Hochbetagte und Familien mit Kindern – unübersehbarer Ausdruck von Energiearmut. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehören Heizung und Stromversorgung zu den unveräußerlichen Grundrechten“.

Diese wenigen Zahlen sprechen für sich und erübrigen jeden erläuternden Kommentar zur Wahrung und Einhaltung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland. Die Theorie des Grundgesetzes erweist sich in der Lebenswirklichkeit nicht einmal als Torso, sondern als Halluzination.  ++ (vf/mgn/23.05.17 – 144)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 23.05.2017

 

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Kohse Hartmut
Kohse Hartmut
6 Jahre zuvor

Warum begründet ADN seine Arbeitsfähigkeit auf einen Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland?

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 23.05.2017