Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster haben Kläger aus dem Jemen einen Teilerfolg mit einer Klage zu US-Drohneneinsätzen in ihrem Heimatland erzielt.
Das Gericht entschied, die Bundesrepublik Deutschland müsse prüfen, ob die Nutzung der US-Airbase im rheinland-pfälzischen Ramstein für Drohneneinsätze im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht stattfinde. Abgewiesen wurde die Forderung der Kläger, die Nutzung von Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze zu unterbinden.
Das Gericht wies zudem die Klage eines Somaliers ab, die sich auf einen US-Drohnenangriff im Jahr 2012 bezog. Der Mann hatte argumentiert, der Angriff, bei dem sein Vater getötet worden sei, sei nur unter Beteiligung des US-Militärs in Ramstein möglich gewesen. Dafür fand das Gericht nach eigenen Angaben jedoch keinen Beleg. Die Klage sei deshalb unzulässig und unbegründet.
Quelle: Deutschlandfunk vom 19.03.2019
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Glaubten die Klägre wirklich ein Gericht gibt ihnen gegen die Amis Recht ?
Die BRiD soll eine GmbH dazu bringen sich an das Völkerrecht zu halten. Die USA die 300 völkerrechtswidrige Kriege geführt hat????
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic.
Umzingelt von den Kollegen
Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannnix…
Und das schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu
als Erklärnix,weil das Bringtnix
Ich bin am lachen und schließe mich dem Bringtnix an !
Da draußen herrscht Habgier und Krieg, also Tür zu.
Die Verblödung wird es schon schaffen.