FLÜCHTLINGE – Notstand: Österreich will Asylrecht drastisch einschränken

Die österreichische Regierung setzt ein schärferes Asylgesetz im Eiltempo durch. Mit dem Gesetz kann die Regierung den Notstand erklären. Tritt dieser Fall ein, kann kein Flüchtling mehr einen Asylantrag in Österreich stellen. Die Opposition und weitere Kritiker sprechen von einer „faktischen Abschaffung des Asylrechts“.

Der österreichische Kanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner. (Foto: dpa)

Der österreichische Kanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner. (Foto: dpa)

Der Internationale Strafgerichtshof-Werbung

 Direktbestellen klick aufs Bild


Die österreichische Regierung plant ein neues Asyl-Gesetz, bei dem ein Notstand ausgerufen werden kann, sobald die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit in Gefahr wären. In der Folge würde kein Asylantrag mehr bearbeitet werden. Inhalt und Umsetzung des Gesetzes werden gleichermaßen scharf kritisiert: Der Plan der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sieht vor, das Gesetz im Eilverfahren mit einer verkürzten Begutachtungsfrist durchzubringen. Statt der üblichen sechs Wochen sind zehn Tage eingeplant. Hilfsorganisationen kritisieren das Vorhaben scharf: Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie sprechen von einem „Ausnahmezustand ohne realen Notstand“.

Auch unter Juristen ist der neue Gesetzesentwurf umstritten: Der Menschenrechtsexperte und frühere UNO-Sonderberichterstatter Manfred Nowak kritisiert in der ORF-Nachrichten ZIB2: „Die Gesetzesänderung ist noch keine faktische Abschaffung des Asylrechts. Es ist die Möglichkeit der Bundesregierung mit dem Hauptausschuss eine Notverordnung zu erlassen. Doch wenn der Notstand tatsächlich ausgerufen wird, dann ist das Asylrecht ausgehebelt. Auch Flüchtlinge, die in Österreich um Asyl ansuchen wollen, dürfen – wie alle Fremden – nicht mehr einreisen. Entweder sie werden gleich an der Grenze abgewiesen oder aus dem Land ausgewiesen. Wenn es einen wirklichen Notstand gäbe, dann wäre das Gesetz sinnvoll, aber ich bezweifle den Notstand. So ist das Gesetz reine Panikmache“.

Dem widerspricht der Europarechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck, der an dem Gutachten mitgeschrieben hat, das als Grundlage für das neue Gesetz gilt. Es gehe nicht darum, den Notstand festzustellen, sondern eine bevorstehende oder bereits bestehende Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit: „Das Gesetz ist für den Fall, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet ist“, sagt Obwexer in der ZIB2. Die Gefährdung sei bereits gegeben, obwohl der Staat noch funktioniere: „In wichtigen Bereichen ist Österreich bereits an der Kapazitätsgrenze, etwa im Asylsystem, der Unterbringung, bei der Gesundheitsversorgung und bei Teilen der Bildung und Integration“, so Obwexer.

Nowak widerspricht: „Das ist Panikmache. Hunderttausende sind im vergangenen Jahr durch Österreich gezogen, 90.000 haben schlussendlich Asyl beantragt. Diese Verfahren werden jetzt durchgeführt. Bis jetzt gibt es keine Gefährdung für den Staat“. Das Asylrecht würde zudem nicht kollabieren, wenn jetzt – wie mit Syrien – aufgrund eines Konflikts oder Krieges mit einem erhöhten Aufkommen zu rechnen ist. Für diese Zeit müsse man sich vorbereiten.

Die österreichische Bundesregierung hat für das Jahr 2016 bereits eine Obergrenze von 37.500 Asylanträgen ausgesprochen, die man annehmen könne. Aktuell sind bereits etwas unter 18.000 Anträge eingegangen. Die Zahlen sind stark rückläufig, weniger als 100 Flüchtlinge stellen pro Tag einen Antrag. Die Kritiker bemängeln, dass mit dem Gesetz ein politischer Richtwert rechtlich durchgesetzt werden soll.

Wenn das Gesetz kommt, könne der Hauptausschuss im Nationalrat eine Gefährdung feststellen. Der Europäische Gerichthof (EuGH) müsse anschließend entscheiden, ob das den Tatsachen entspricht, sagt Obwexer. Problematisch wird es, wenn Österreich einen Notstand ausruft, aber der EuGH diesen nicht bestätigt: „Ab dem Moment, wo der EuGH das Urteil spricht, dass kein Notstand vorliegt, darf das Gesetz nicht mehr angewendet werden. Ab dem Urteil müssen auch wieder Asylanträge zulassen werden“, so Obwexer. Die Flüchtlinge, die in der Zwischenzeit rechtswidrig zurückgeschickt werden, könnten dann einen Staatshaftungsanspruch stellen. Obwexer sieht in diesem Fall allerdings nur geringe Chancen auf Erfolg.

Das Gesetz soll nach dem Plan der österreichischen Bundesregierung ab dem 1. Juni 2016 greifen. Sobald die „Sonderbestimmung“ in Kraft ist, dürfen Flüchtlinge das Bundesgebiet nicht mehr betreten beziehungsweise müssen es wieder verlassen. Ausnahmen gibt es nur für Personen, die enge Angehörige in Österreich haben oder denen außerhalb Österreichs Folter und eine unmenschliche Behandlung droht.

Das Gesetz wird die letzte große Amtshandlung von Johanna Mikl-Leitner als Innenministerin sein. Die in der EU angesehene Politikern wechselt inmitten der Flüchtlingskrise aufgrund von Parteiinteressen in die niederösterreichische Landesregierung.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 14.04.2016

     Pusteblumen Wiese Frauen
Premium T-Shirt von Spreadshirt

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments