Deutschland: Angebliche Wiedervereinigung = Scheinhochzeit zweier Leichen (BRD und DDR)

 

Angebliche Wiedervereinigung = Scheinhochzeit zweier Leichen (BRD und DDR)

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Was war die Freude damals groß, als die Mauer fiel und die Wiedervereinigung Deutschlands stattfand.

An dieser Stelle muss kurz etwas korrigiert werden: Es fiel zwar die Mauer! Eine Wiedervereinigung Deutschlands (BRD und DDR) fand allerdings nie statt.

Das ist eine ungeheure Behauptung? Mag sein. Dennoch entspricht die „ungeheure Behauptung“ der Realität, denn die Sache ist nämlich die:

Was ist Deutschland? Wir erinnern uns an SHAEF-Gesetz Nr. 52 Art. VII (e):

 

Angebliche Wiedervereinigung = Scheinhochzeit zweier Leichen (BRD und DDR).....

 

Das heißt frei übersetzt:

 

Angebliche Wiedervereinigung = Scheinhochzeit zweier Leichen (BRD und DDR)......

Die Hauptstadt der BRD ist Berlin? Nicht wirklich, denn erstens ist BRD und Deutschland nicht dasselbe und dann ist die Sache ja noch die:

Der Sonderstatus von Berlin

Das Gebiet Berlin wurde unter den Alliierten aufgeteilt (West-Berlin hatten die Westalliierten, Ost-Berlin die UDSSR). Berlin hatte also von vornherein einen Sonderstatus.

Der Alliierte Kontrollrat übernahm die Regierungsgewalt. Über 20 Jahre nach dem “Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin” gab es das Viermächteabkommen über Berlin, dass am 03. Juni 1972 in Kraft trat.

In Teil 2 B heißt es, dass Berlin-West kein Bestandteil der BRD ist und auch nicht von dieser regiert wird.

Der Status von Berlin nach 1990

Berlins besonderer völkerrechtlicher Status war zu Zeiten der Deutschen Teilung bis 1990 offiziell.

Deshalb wurde zur “Einigung Deutschlands” (eigentlich Einigung der 4 Besatzungszonen) im Zusammenhang mit dem 2+4 Vertrag, das “Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin” zwischen der BRD und den drei Westalliierten getroffen.

Damit und mit der angeblichen “Wiedervereinigung” sollte der Sonderstatus enden und Berlin wieder souverän sein.

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In dem Berlin-Übereinkommen findet sich zur Souveränität folgender Text:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. […] Artikel 2

Erkennen Sie daraus eine Souveränität Berlins?

Berlin nicht Hauptstadt und Land der BRD

In dem Berlin-Übereinkommen geht es um das Unwirksamwerden bzw. die Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte, während die drei Westmächte (alliierte Behörden) weiterhin alle Rechte und Verpflichtungen behalten.

Liegt darin der Grund, warum dieses Übereinkommen nur die drei Westmächte getroffen haben, denn die Sowjetunion hätte vor der “Einigung Deutschlands”, als eine der vier Besatzungsmächte doch mit unterzeichnen müssen.

Auch ein Vertreter der DDR für Ostberlin hätte Teil dieses Übereinkommens sein müssen. Damit ist dieses Übereinkommen in Bezug auf seine Gültigkeit weit mehr als nur anzuzweifeln. Genauso wie der Einigungsvertrag und 2+4 Vertrag.

Der einzige Schluss, der daraus gezogen werden kann, unter Berücksichtigung der ungültigen “Wiedervereinigung” und dem nach wie vor gültigen Deutschlandvertrag und Überleitungsvertrag ist, dass Berlin auch heute noch seinen Sonderstatus besitzt und nicht Teil der Bundesrepublik Deutschland sowie Hauptstadt der BRD sein kann.

Kernaussagen über “Berlin die Hauptstadt?”:

1. Berlins völkerrechtlicher Sonderstatus war zu Zeiten der Deutschen Teilung bis 1990 offiziell.

2. Aus dem Berlin-Abkommen zur Einigung Deutschlands geht keine volle Souveränität Berlins hervor.

3. Durch die ungültige Wiedervereinigung und den noch immer gültigen Deutschlandvertrag hat Berlin weiterhin seinen Sonderstatus.

4. Berlin ist damit kein Teil der Bundesrepublik Deutschland, welche kein Staat, sondern eine Besatzungsverwaltung der Deutschen für die Alliierten und diese hat zur Verwaltung eine eingetragene Firma begründet im Auftrag der Besatzungsmächte.

5. Berlin ist nicht die Hauptstadt der BRD.

Kommen wir nun zum Deckblatt des sogenannten „Einigungsvertrages“:

 

Angebliche Wiedervereinigung = Scheinhochzeit zweier Leichen (BRD und DDR).

 

Wir sehen oben links das Datum Bonn, 6. September 1990.

Alles gelb markierte ist die klare Bezeichnung BRD und DDR. Das blau markierte ist das Deutsche Reich (Adler und Art. 2 Abs. 1).

Kein Geltungsbereich – kein gültiges Gesetz

Die nächste Seite des sogenannten „Einigungsvertrages“:

 

Angebliche Wiedervereinigung = Scheinhochzeit zweier Leichen (BRD und DDR)..

BRD-DR

erscheint in Kürze

Ich bestelle verbindlich:

 

 

 

 

In Artikel 4 Abs. 2 (markiert) sehen wir, dass Artikel 23 des GG (Grundgesetz) aufgehoben wurde.

In diesem befanden sich unter anderem die Geltungsbereiche des Grundgesetzes, welche mit der Aufhebung des Artikels 23 aufgehoben wurden.

Das Grundgesetz ist somit seit rund einem viertel Jahrhundert ungültig. Warum ist das so?

Hier die Antwort: Gesetze ohne Geltungsbereich(e) verstoßen gegen die Rechtssicherheit und gegen das Bestimmtheitsgebot. Gesetze, die dagegen verstoßen, sind daher ungültig und dürfen nicht angewendet werden.

Dasselbe gilt übrigens auch für das Ordnungswidrigkeitengesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung und viele weitere „Ordnungen“ und Gesetze mehr.

Kurzum: Hierzulande besitzt so gut wie gar nichts Gültigkeit, da mit den Bereinigungsgesetzen der Jahre 2006/2007 die Geltungsbereiche all dieser und noch viel mehr Gesetze entfallen sind.

Gesetzblatt der DDR

 

Angebliche Wiedervereinigung = Scheinhochzeit zweier Leichen (BRD und DDR)...

Jetzt wird ´s erst richtig spannend! In § 1 (markiert) werden die sog. neuen Bundesländer erst mit Wirkung zum 14.10.1990 gebildet.

Anmerkung: Die BRD ist laut sogenannten „Einigungsvertrag“ im September 1990 durch Aufhebung des Art. 23 GG erloschen.

Screenshot (657)

Tag der sogenannten „Deutschen Einheit“ ist der 3.Oktober (1990). Die neuen Bundesländer wurden aber erst mit Wirkung zum 14.10.1990 wieder gebildet.

Der eine Patient (BRD) war also schon tot. Der andere Patient (DDR) war durch die Revolution auch tot und die neuen Länder noch nicht gebildet.

Sie sehen: Leichen kann man auch verheiraten. Zumindest kann man so tun, als ob.

Hier hätte man den eigentlichen Patienten aufwecken müssen, der bis dato seit Jahrzehnten im Koma liegt. Das ist jedoch nicht passiert.

Entscheidung über Einigungsvertrag durch die Firma „Bundesverfassungsgericht (BVG)“ (heute, wie immer,Verfassungsgericht, obwohl gar keine Verfassung existiert):

 

Angebliche Wiedervereinigung = Scheinhochzeit zweier Leichen (BRD und DDR)....

Das sogenannte „Bundes[verfassungs]gericht“ hat schon im Jahre 1991 den Einigungsvertrag für unvereinbar und nichtig erklärt.

Trotzdem glauben noch heute viele Menschen daran, dass eine Wiedervereinigung stattgefunden hätte.

Es wäre allerdings besser, mal aufzuwachen, und die Realität zu erkennen, auch wenn diese noch so unfassbar ist.

Es wäre besser, mal aufzuwachen, und zu erkennen, dass die deutsche Bevölkerung von eigenen Landsleuten von vorn bis hinten verarscht wurde und verarscht wird!

Diese eigenen Landsleute, die übrigens erwiesen Nachfolgenazis sind, hocken im Reichstagsgebäude und spielen seit Jahrzehnten „Regierung“ und „Opposition“!

„Wie jetzt… Nachfolgenazis?“

Noch heute findet das Einkommensteuergesetz und das Gewerbesteuergesetz Anwendung.

Diese Gesetze stammen aus den 1930er Jahren – sind also Gesetze aus der tiefsten Nazizeit, welche von Dwight D. Eisenhower VERBOTEN wurden!

Durch das Urteil des Französischen Restitutionsgerichtes wurden am 06. Januar 1947 alle Gesetze die nach dem 05.03.1933 verabschiedet wurden wegen Verstoßes gegen die Weimarer Reichsverfassung und das Völkerrecht aufgehoben, mit der Maßgabe das dies für alle deutschen Gerichte und Behörden bindend sei. (Tillessen-Urteil)

Wie bereits erwähnt, werden diese längst verbotenen Nazigesetze noch heute angewendet.

Und nun raten Sie mal, wer denn wohl Nazigesetze anwendet?

Richtig! Nazis natürlich! Und die hocken bis zur Minute auf Kosten und zum Schaden der Bevölkerung im Reichstagsgebäude!

Quelle: newstopaktuell.wordpress.com vom 03.03.2016 (rechtlich noch ergänzt staseve)

 

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Dr.med Wilhelm Neumayr
Dr.med Wilhelm Neumayr
7 Jahre zuvor

Die USA und die EU sind dabei die Leichenfledderer!