Deutschland – Nach Anfrage der FDP: Asylbewerbern wird nur in 1,2 Prozent der Fälle Schutzstatus entzogen

 

Nach Anfrage der FDP: Asylbewerbern wird nur in 1,2 Prozent der Fälle Schutzstatus entzogen
Angela Merkel auf Wahlkampftour in Wolgast, Deutschland, 8. September 2017.

Die FDP wollte von der Regierung wissen, wie oft es bei Widerrufprüfungen bei anerkannten Asylbewerbern vorkommt, dass diesen der Schutzstatus entzogen wird. Die FDP kritisiert, dass dies insgesamt nur bei 1,2 Prozent der Fälle dazu kommt, besonders im Hinblick auf Flüchtlinge aus dem Irak.

Die FDP-Bundestagsfraktion stellte eine Anfrage an die Bundesregierung. Die Zeitung Welt erhielt einen Einblick in das Ergebnis. Der Entzug des Schutzstatus eines anerkannten Asylbewerbers kommt in der Praxis in Deutschland gelegentlich vor. Selten geht der Entzug mit veränderten Bedingungen im Heimatland der Geflüchteten einher, sondern geschieht nur bei Straftaten. Derzeit ist ein Gesetzentwurf in Arbeit, der den Zeitraum einer Widerrufprüfung von drei auf fünf Jahre verlängert. Denn dann könnte sich die Situation im Fluchtland verändert haben, sodass weniger unbefristete Aufenthaltstitel erteilt würden.

Das BAMF zu der Aufhebung der Schutzentscheidungen:

Der überwiegende Teil der Aufhebung von Schutzentscheidungen betrifft Personen, bei denen individuelle Umstände die Aufrechterhaltung des asylrechtlichen Schutzes nicht mehr rechtfertigen. (…) Mögliche Gründe für einen Entzug (…) sind die Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit, Fortzug ins Herkunftsland, Begehung von Straftaten oder auch sicherheitsrelevante Erkenntnisse von anderen Behörden.

Im letzten Jahr prüften die 450 BAMF-Mitarbeiter 85.053 Fälle auf eine mögliche Rücknahme. Davon wurde 982-mal der Schutzstatus entzogen. Die emigrationspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Linda Teuteberg:

Dass bei Widerrufverfahren derzeit 450 Mitarbeiter beim BAMF anscheinend nur prüfen, ob jemand eine Straftat begangen hat, und dann einen Haken an den Vorgang machen, ist nicht sinnvoll. Natürlich muss die Bedrohungslage vor Ort berücksichtigt werden, wenn der Erwartung auch der Bundeskanzlerin entsprochen werden soll, dass zum Beispiel Flüchtlinge aus dem Irak in ihre Heimat zurückkehren, wenn der IS besiegt ist und die Lage sich verbessert hat.

Insgesamt 1,7 Prozent von den irakischen anerkannten Asylbewerbern, die 2018 überprüft wurden, entzog man den Schutzstatus. In Bezug auf syrische Flüchtlinge bewertet das BAMF die Situation neu. Pro Asyl berichtet von einer zunehmenden Zahl an Flüchtlingen aus Syrien, denen Deutschland keinen internationalen Schutzstatus mehr gewährt. 

Quelle: Russia Today (RT) vom 15.04.2019 


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Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Schickt endlich das ganze Gesindel in ihre Heimatländer zurück. Wir brauchen die nicht.