Höchst brisant: Gesellschaftliche und demokratische Auflösungserscheinungen

Nicole Höchst MdB; Bild: Nicole Höchst
Nicole Höchst (MdB) vom AfD-Landesverband Rheinland-Pfalz
 

Was Demokratie ist, bestimmen wir! / von Nicole Höchst

Eigentlich gibt es in Stein gemeißelte Merkmale für Demokratien. Die Kinderseite „Duda.news“ erklärt das Konzept in einfachen Worten: „In einer Demokratie dürfen alle Menschen frei ihre Meinung sagen, sich versammeln, sich informieren.“ Die Definition ist vor allem interessant in Bezug auf Deutschland, wo sich Politiker besonders im „besorgten Umgang“ und Bewerten anderer Länder und vermeintlich unvollkommener, bedrohter Demokratien üben, die eben diese Merkmale praktizieren. Ratsamer wäre es, einmal ein wenig kritische Nabelschau zu betreiben.

Denn dann würde man schnell folgendes feststellen: Selbstverständlich dürfen in Deutschland alle Menschen ihre Meinung sagen. Doch die meisten trauen sich das nicht mehr (siehe hier und hier). Denn immer häufiger kommen „Grenzen des Sagbaren“ ins Spiel, die nicht Recht und Gesetz unterworfen sind, sondern der Deutungshoheit des herrschenden Zeitgeistes – vielfach personifiziert in Politik, Medien, Hochschulen, Gewerkschaften, Stiftungen, Faktenfindern und allerlei sonst vom Zeitgeist und Staat finanziell abhängigen Funktionären bis hinunter zu den Blockwarten von „durchcouragierten bunten Bündnissen“ auf lokaler Ebene, die im „Antifa-Style“ Rufmordkampagnen an Akteuren mit mißliebiger Meinung vornehmen, nicht selten in der Hoffnung, durch ihre fiktionale Dreckschleuderei und abenteuerliche Verkettungen belastbare neue Narrative für den Verfassungsschutz zu liefern (der längst stark im Verdacht steht, zur Bekämpfung der Opposition instrumentalisiert zu werden).

Insbesondere die regierungshörige Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) besorgt die weitere die Aushebelung der Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit durch fortschreitende Verengung des „gemeinschaftlich vereinbarten“, gesellschaftlichen Korridors des Sagbaren. Dort widmet man sich eben diesem Vorwurf und begegnet ihm präventiv, indem man anmahnt, dieser sei ja bereits von Thilo Sarrazin ausgelotet worden, dem Urvater aller zeitgenössischen Shitstorm-Empfänger, an dem sich die Spezialdemokratische Partei bis hin zum Parteiausschluss abgearbeitet hat. Unter dem erhellenden Titel „Rechtspopulistische Lexik und die Grenzen des Sagbaren“ schreibt die bpb: „Bereits hier lässt sich allerdings mit gutem Recht fragen, wer denn überhaupt in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen, das in seinem Grundgesetz vergleichsweise lakonisch festlegt, dass eine Zensur nicht stattfindet (vgl. GG Art. 5, 1), diese Grenzen errichten und überwachen kann? Die Antwort darauf kann sicher nur lauten: Kein einzelner kann diese Grenzen festlegen. Dennoch gibt es eine weitgehende gesellschaftliche Übereinkunft darüber, was als (mehr oder weniger) sagbar gilt, auch wenn sich diese Grenzen im Laufe der Zeit immer wieder verändern. Wer diese Übereinkunft (wissentlich oder unwissentlich) übertritt, bricht ein Tabu und muss gegebenenfalls mit Sanktionen rechnen.

Heute schon gekimmicht worden?

Man darf eben nicht nur keine als „rechtspopulistisch“ geflaggten Vokabeln benutzen. Nein, auch Kritik an der besten Demokratie, die wir je hatten, ist nicht erlaubt, die sich zum Beispiel in der Kritik an der Berichterstattung des eigenen Arbeitgebers ausdrückt – etwa im Fall Ole Skambrak, des ehemaliger Redakteurs der ARD, über den der „Wochenblick“ schreibt: „Skambrak bracht sein Schweigen und plauderte Interna über die Vorgehensweise in den staatlichen Redaktionen aus… Seine Kritik an der Corona-Berichterstattung des Staatsfunk war vernichtend. Doch nun bezahlt er offenbar für seine Offenheit.“ Diese Sanktionen sind Drohszenarien: Bestrafe einen, erziehe Hunderte. Heute schon gekimmicht worden?

Unbequeme Zeitgenossen werden con Schlüsselstellen entfernt und stolpern dabei immer wieder über „Pussy Files„; nicht nur der Ex-Leiter der Berliner Stasiopfer-Gedenkstätte Hubertus Knabe, seit kurzem auch Ex-„Bild“-Chef Julian Reichelt kann ein Lied davon singen. Wenn irgendetwas auch nur im Entferntesten in die Nähe von „MeToo“ rückbar wird, ist das öffentliche Geifer- und erregungspotential sogleich unglaublich hoch und die mediale, berufliche und gesellschaftliche Hinrichtung wird in diesem Fall sofort vollzogen – praktischerweise noch bevor überhaupt die Anklage geschweige denn ein Urteil feststehen oder irgendetwas auch bloß gerichtsnotorisch zu sein braucht.

Besonders unbequem für die Betroffenen wirkt hierbei der Kontaktschuld-Vorwurf. Wenn die Begrenzer des Sagbaren verhindern wollen, dass jemand der ausgemachten Paria gar zu „salonfähig“ wird, greifen sie zu mitunter sehr speziellen und harten Maßnahmen, um dafür zu sorgen, dass die erwünschte soziale Ächtung garantiert erfolgt – und zwar mit allen Mitteln. Davon kann Hans-Joachim Mendig, einstiger Chef der Hessischen Filmförderung, ein Lied singen, der wegen eines privaten Mittagessens mit Jörg Meuthen gefeuert wurde. Soviel zunächst einmal zu den Mantras „in einer Demokratie darf jeder seine Meinung sagen“ oder „jeder darf reden, mit wem er möchte„. Diese Art von Freiheit erinnert stark an ein zynisches Zitat, welches Idi Amin zugeschrieben wird: „Ich garantiere, dass jeder seine Meinung frei sagen kann, aber nicht für das, was danach passiert.“ Amin gälte damit heute dann ebenfalls ein Musterdemokrat und ein mehr oder weniger heimlicher Verfechter des „Korridors des Sagbaren“.

Korridore des Sagbaren

Gehen wir noch kurz auf ein weiteres „unantastbares Grundrecht“ ein, das der Versammlungsfreiheit, das in den letzten Monaten sehr unterschiedlich gewährt wurde und dabei immer mit dem Hinweis auf Corona: Im Netz findet man (noch) einen bemerkenswerten Gastbeitrag der „Berliner Zeitung“ von Julian Reichelt, dessen Lektüre noch einmal die Vermutung bestärkt und plastisch vor Augen führt, warum dieser Journalist aus Sicht der Regierenden gar nicht schnell genug abserviert werden konnte (bzw. ein Pussygate zum beruflichen Stolpern aus Sicht der machthabenden Besserdemokraten wie gerufen kam, um zu verhindern, dass Reichelt den Äther weiterhin mit seinem glasklaren Verstand beglückte): „In den Köpfen vieler Politiker hat Corona zu einem gefährlichen, aber sehr bequemen Umdenken geführt: Plötzlich ist verboten, was nicht gönnerhaft erlaubt worden ist. Wir haben uns rasant entfernt von dem Gedanken, dass unsere Rechte nicht aberkennbar, nicht nehmbar sind, weil sie eben Rechte sind, Grundrechte. Plötzlich reden wir darüber, wem welches Recht ‚zurückgegeben‘ wird. Und immer mehr beschleicht mich das Gefühl: Rechte hat, wer den Wünschen unserer Regierung folgt.“ Damit ist zu diesem Thema eigentlich alles gesagt.

Kommen wir zu den weiteren Segnungen unserer zeitgenössischen Demokratie, in der man sich wie ausgepreist „frei informieren“ kann:

  1. Die freie Information erfolgt am besten halbstündig durch die GEZ Staatsmedien, deren Unabhängigkeit durch den Rundfunkbeirat gesichert ist. Könnte es sein, dass die Rundfunkbeiräte genauso fair besetzt sind, wie das Präsidium des Bundestages und die Kuratorien vieler Stiftungen? Oder ihre Talksendungen?
  2. Die Staatsrundfunkanstalten werden flankiert von Printmedien, deren maßgeblicher Anteilseigner allzuoft SPD heißt. Manche gehen sogar soweit zu behaupten, die SPD sei eher eine dubiose Medienholding als eine politische Partei. Auch die Bundesregierung trat in jüngerer Vergangenheit als Mediensponsor auf, schaltete in für Verlage existenzrelevanten Größenordnungen  Inserate und sorgte so dafür, dass die Medien großzügig ihre Propaganda abdruckten.

Umtriebe Wahrheitszementierer

  1. Natürlich ist die Information immer so frei wie die „Faktenfinder“, die „Correctivs„, „Mimikamas„, „Volksverpetzer“ und so fort, die als Regierungswahrheitzementierer zahlreich und umtriebig sind. Jeder kann sich selbst den Spaß machen und schauen, wer diese Portale finanziert. Schauen wir uns „Correctiv“ an. Wolf Wettlauf schreibt auf den „Nachdenkseiten„: „Die Firma, die diese Cleaner stellt, heißt Correctiv und ist so uneigennützig, dass sie von Google, der Deutschen Bank, der Open Society Foundation von George Soros, RTL u.v.a.m. finanziell unterstützt, also getragen wird. Dieses uneigennützige Unternehmen hat Fantasie, seinen Orwell wirklich gelesen und beruft einen Haufen von Leuten in ein Gremium, das doch wirklich ‚Ethikrat‘ genannt wird. Orwell hätte sich über diese Wortschöpfung gefreut. In diesem ‚Ethikrat‘, das ist kein Fake, sitzen so uneigennützige Leute wie Nikolaus Brender, früherer Chefredakteur des ZDF; Ulrich Reitz, Chefredakteur von ‚Focus‘; Cordt Schnibben, Redakteur beim ‚Spiegel“
    Oliver Schröm, Leiter ‚Investigative Recherche‘ beim Stern; Jochen Wegner, Chefredakteur von ‚Zeit-Online‘; Stefan Willeke, Chefreporter bei der ‚Zeit‘. Und so weiter und so fort. Sie sehen also: Hier ist Ethik, Ihre Meinung in professionellen, gut geübten Händen!“
  2. Natürlich darf in der besten Demokratie aller Zeiten nichts dem Zufall überlassen bleiben. Deshalb braucht es Verhaltensökonomen, die der Regierung beispringen, wenn die ihrem selbstauferlegten Volkserziehungsauftrag auch noch Nudging und Framing hinzufügen muss, um die angestrebten gesellschaftlichen Veränderungen auch effektiv zu erreichen. Die „Welt“ schreibt:  „‚Es geht um einen völlig neuen politischen Ansatz. Man kann ohne Gesetze und Verordnungen seine Ziele erreichen‘, schwärmt Wirtschaftsprofessor Cass Sunstein, der als geistiger Vater des Stups-Ansatzes gilt, seit er 2008 seinen Bestseller ‚Nudge: Improving Decisions About Health, Wealth, and Happiness‘ veröffentlichte.“ Hieraus folgt natürlich zusätzlich, dass die Auswahl der Medien und Quellen, aus denen sich ein freier Bürger informieren möchte, stets unter der Kontrolle des Staates stehen muss, damit auch wirklich nichts dem Zufall überlassen bleibt.

Und eben hierzu gibt es das NetzDG (und seine nochmalige Verschärfung). Seinerzeit gaben Juristen zu bedenken: „Das Gesetz gegen Hass im Netz war schon durch den Bundestag und den Bundesrat – aber dann brachte ein Beschluss des BVerfG das Prestige-Projekt der Bundesjustizministerin ins Wanken. Kritik an einzelnen Regelungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität gibt es schon lange – jetzt aber geht es um die Frage, ob das gerade erst verabschiedete Gesetz verfassungswidrig ist. Und vor allem: wie sehr? Ist es nur ein bisschen zweifelhaft, ist es wahrscheinlich verfassungswidrig oder sogar ganz offensichtlich?“  Besonders interessant an diesem Gesetz ist, dass es beinahe ausschließlich nach rechts wirkt, während linksseitige Hass und Hetze jederzeit und allüberall folgenlos verbreitet werden darf. Wer kennt das nicht, dass Facebook, Youtube, Instagram und ähnliche Anbieter die Meldungen von linker Hassrede zwar prüfen, aber immer wieder zu dem Ergebnis gelangen, dass diese Absonderungen „nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards“ verstoßen?

Linksdrehende Blockwarte

Umgekehrt stürzen sich Myriaden von linksdrehenden Blockwarten wie die Scheißhausfliegen auf Äußerungen, die aus Sicht der Inhaber der Meinungs- und Deutungshoheit außerhalb des „Korridors des Sagbaren“ liegen, und melden diese eifrig. Das betrifft dann gerne auch mal Gedichte von Heinrich Heine oder offiziell vom Bundestag beratschlagte Petitionstexte, die lediglich dokumentiert werden. Im Zweifel wird gelöscht und von der Plattform entfernt, was das Zeug hält. Und immer ist es der von dieser Zensurmaßnahme Betroffene, der unter Einsatz von viel Geld, Nerven und Geduld wie David gegen Goliath vor Gericht, im Streit mit den Großkanzleien der Big-Tech-Riesen, seine Unschuld beweisen und sich mühevoll wieder freiklagen muss. Ein Weg, der vielen schon wegen der anfallenden Kosten versperrt bleibt. Ein Beispiel: Auf TikTok wurde ein Beitrag von mir mit über 80.000 Zugriffen gelöscht, weil ich darin die Originalzahlen des Paul-Ehrlich-Instituts in meiner Bundestagsrede wiedergegeben hatte. Dies wurde als „Fake News“ gewertet.

  1. Um diese freie Möglichkeit der Information zusätzlich zu unterbinden, werden alternative Quellen allesamt als „Fakenews-Verbreiter“ und „unseriöse Quellen“ gebrandmarkt, auf die man sich in der gesellschaftlichen Diskussion nicht beziehen dürfe bzw. wenn doch, dann nur, um sie zu diskreditieren. Damit man das gleich richtig verinnerlicht, wird bereits an den Schulen das Spektrum der zitierfähigen Quellen gelehrt, die alle aus dem oben genannten Mainstream-Bereich stammen.
  2. Mit abnormen Steuermitteln werden Institute wie die Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung finanziert, die dann als „seriöse Urquelle“ die Existenzberechtigung supragesetzlicher, willkürlicher empfundener und durch bestimmte Interessensgeber definierter Grenzen des Sagbaren bejahen – in der besten Demokratie aller Zeiten. Die bpb-Veröffentlichungen dienen immer auch der Lehre an Schulen und Universitäten und werden häufig als vermeintlich unkompromittierte, objektive Wissenschaftsquelle zur Begriffsdefinition zitiert.

Zementierung von Leitgedanken

  1. Es wird geframed, was das Zeug hält. So werden beispielsweise „Bürgerräte“ installiert, um ein „Mehr an Basisdemokratie“ zu wagen. Interessant wird es dann, wenn offen darüber gesprochen wird, wie mit unerwünschten Meinungen oder Ergebnissen umzugehen sei; in einer echten Demokratie ja eigentlich gar kein Problem – denn da wird per Abstimmung geklärt, was die Mehrheit will. Es sei denn, dass die Mehrheit plöztzlich etwas anderes will, als die Regierungen für uns vorgesehen haben. Dann muss damit natürlich „umgegangen“ werden. Und wie macht man das in den Zwangskonsensdemokratien der Gegenwart? Durch Zwang. Ein Beispiel: Weit über 50 Prozent der Deutschen wehren sich gegen das Gendern der deutschen Sprache. Was passiert daraufhin? Die öffentlich-rechtlichen Sender sowie die Nachrichtenagenturen machen es einfach trotzdem – in der Hoffnung, die Sprachverhunzung durch Gewohnheit in die unwilligen Hirne der Rezipienten hineinzupressen und ihre Sprache und transportierten Konzepte dergestalt „hart“ zu kodieren.
  2. Apropos Prägung: Natürlich beginnt die Zementierung der Leitgedanken, des „Korridors des Sagbaren“, bereits im Kindergarten. Denn dort wird die staatliche Macht der Hoheit über die Kinderbetten exerziert. „Wer mitreden darf, bestimmen wir“, lautet die ausgegebene Parole.

Es herrscht also ein besonderer Umgang mit den oben zitierten Grundrechten in Deutschland. Mundtot machen, diffamieren, Ruf schädigen, gerne auch mit Hilfe der örtlichen Antifa, mit Hilfe von Bündnissen, die alle Parteien und wichtige Taktgeber einer Stadt vereinen und damit den „demokratischen Konsens“ zementieren, der Andersdenkende, andersmeinende mit bestimmten Etiketten versieht und außen vor lässt. Gerne auch mit Hilfe der örtlichen Gefälligkeitspresse und bedarfsweise per Antifa-„Handarbeit“. Wer Demokratie umdefinieren möchte, weg von der streitbaren Demokratie, in der um Kompromisse und Konsens auf Augenhöhe gerungen wird, hin zu einer zeitgeistverordneten „Konsensdemokratie“ innerhalb der „Grenzen des Sagbaren“, und damit andere meint als die Grenzen unserer Grundgesetzartikel und Gesetze des Strafgesetzbuchs, der definiert auch den Tsunami zu einem Brötchen um, der sagt zu „unten“ fortan „oben“ und nennt „Krieg“ ab sofort „Frieden„. Orwells 1984-Neusprech lässt grüßen.

Kreative Wege der gelenkten Demokratie

Und Menschen mit einem derartigen Demokratieunverständnis sind dann auch gewillt, „kreative“ Wege zu gehen, um einen Alterspräsidenten der AfD im Bundestag zu verhindern oder der AfD – erneut – den ihr laut demokratischen Gepflogenheiten und Geschäftsordnung eigentlich zustehenden Bundestagsvizepräsidenten zu verwehren. Ob all dies gesetzestreu ist und so „fest“ auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, oder nicht eher eine deutsche Spielart gelenkter Demokratie, werden nun teilweise Gerichte zu klären haben. Aber der Schaden an der deutschen Demokratie ist bereits entstanden, die Spaltung der Gesellschaft von Seiten der Haltungsdemokraten mit Bravour vollzogen. Die Menschen sehen das, erkennen das und trauen sich nichts mehr zu sagen aus Angst vor der drohenden Haltungskeulung.

Ich möchte mit folgenden Überlegungen aus der eingangs zitierten Definitionsquelle für Kinder schließen: „In Deutschland gab es von 1949 bis 1990 einen zweiten deutschen Staat, die ‚Deutsche Demokratische Republik‘, abgekürzt DDR. Obwohl im Staatsnamen der Begriff ‚Demokratie‘ vorkam, war die DDR aber keine Demokratie.“ Und weiter: „Viele Länder bezeichnen sich als Demokratie. Doch häufig werden demokratische Regeln nicht eingehalten. Die Bürger dürfen zum Beispiel nicht frei wählen oder ihre Meinung sagen. Oder die Medien werden von der Regierung kontrolliert und müssen berichten, was diese ihnen vorschreibt. Aktuelles Beispiel ist … die Türkei. Dort reißt der Präsident immer mehr Macht an sich, verfolgt, entlässt oder verhaftet diejenigen, die andere Meinungen haben, schließt Zeitungen und Radiosender.“

Oder er verfügt aus Südafrika per Ordre de Mufti, dass die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen, der mit den Stimmen der AfD gewählt worden war, rückgängig gemacht werden müsse. Oder er nimmt mit den Richtern des höchsten Gerichts des Landes ein gemeinsames Abendessen mit vertraulichen Gesprächen ein, woraufhin diese im Regierungssinne entscheiden. Oder…“ Oh, Moment, Entschuldigung… Die letzten beiden Sätze stammen von mir und betreffen ja gar nicht die Türkei, sondern Merkels Deutschland und die besten Demokratie aller Zeiten (wie man immer überall lesen darf). Denn dort geht dieses Umspringen mit Verfassungsorganen ja auch völlig unbedenklich…

Hier noch eine garantiert kalorienfreie Nachspeise – der aktuelle Demokratieindex, wie bei Wikipedia hinterlegt. Dort findet sich das beste Deutschland aller Zeiten auf Platz 14 von 22 „vollständigen Demokratien“ – nur noch neun Plätze von den „unvollständigen Demokratien“ entfernt. Da braucht es wohl einfach noch mehr Haltung, Haltung über alles –  und vor allem mehr Linksstaat -, um aus diesem Formtief herauszukommen.

Zur Person:

Nicole Höchst, Jahrgang 1970, ist AfD-Bundestagsabgeordnete aus Rheinland-Pfalz. Sie trat 2015 in die AfD ein und zog 2017 über die Landesliste Rheinland-Pfalz für den Wahlkreis 201 (Bad Kreuznach) in den 19. deutschen Bundestag ein. Dort ist sie unter anderem als Obfrau der Enquete-Kommission für Berufliche Bildung, als Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie im Unterausschuss für Bürgerliches Engagement tätig. Bis 2012 unterrichtete sie als Studienrätin am Staatlichen Speyer-Kolleg, anschließend war sie bis Oktober 2017 Referentin am Pädagogischen Landesinstitut (vormals IFB). Höchst war 2015 Mitglied der AfD-Bundesprogrammkommission und ist Schatzmeisterin des AfD-Kreisverbands Speyer. Sie ist katholisch, hat vier Kinder und lebt mit ihrer Familie in Speyer, wo sie auch Stadträtin ist.

Auf jouwatch veröffentlicht Nicole Höchst alle 14 Tage die kritische Kolumne „Höchst brisant“ zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen. Unter demselben Titel veröffentlicht sie in unregelmäßigen Abständen Videobeiträge auf ihrem YouTube-Kanal.

Quelle: journalistenwatch.com vom 31.10.2021

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Die Geschichte gibt klare Beispiele vor, die latrinich irgendwann von nachfolgenden Verbrechern und wenn es die schreibende Variante eines Volksmörders ist verfälscht wird.
Gehen wir mitten rein. Eine zum Verbrecher gewordene Diktatur wird durch einen Volksaufstand abgeschafft. Die erstellen eine Volksfreundliche Demokratie, die nach und nach von Restbeständen derer und Nachwuchs der Volksverräter (Rote Socken) unterwandert wird und wieder zu einer noch schlimmeren Diktatur vervolkswohlt wird. Dann kommt wieder ein Aufstand und genau vor diesen Starschuss befinden wir uns wieder!

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Hoffentlich geht der Schuss bald los……