600 000 abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben – EU verklagt Deutschland

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29.09.2015
Stefan Schubert

Dieser Tage kommt man aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr heraus. In den Jahren 2013 und 2014 wurden in Deutschland nur einer von drei Asylbewerbern anerkannt. Dadurch ist behördlich und letztinstanzlich vor Gericht festgestellt, dass die überwiegende Mehrheit das Asylrecht für eine illegale Einreise in die Sozialsysteme missbraucht hat. Milliarden Kosten sind für den Steuerzahler entstanden und werden Jahr für Jahr weiter anfallen, denn ein Kartell aus Politik, Flüchtlingsorganisationen und Medien verhindern, geltendes Recht umzusetzen. Duldung statt Abschiebung lautet die Parole ‒ die Zeche zahlt der Bürger.


Selbst der EU-Kommission werden Deutschlands ständige Rechtsverstöße in der Flüchtlingskrise jetzt zu bunt. Zwar hat die EU Kommission vor wenigen Tagen gegen insgesamt 19 Mitgliedsstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Jedoch meist wegen ungenügender Unterbringung, hygienischen Standards, Verpflegung und Vergleichbarem, dass dagegen ein Staat wegen zu laschem Umgang mit den Flüchtlingsmassen verklagt wird, dürfte einzigartig bleiben.

Die Zahlen sind eindeutig, zum 31. Dezember 2014 waren 154 191 abgelehnte Asylbewerber ausreisepflichtig. Abgeschoben wurden im gesamten Jahr lediglich 10 884 Ausländer, in dieser Statistik sind aber auch Migranten mit abgelaufenem Visum und Aufenthaltserlaubnis erfasst. Selbst dies ergibt einen Saldo von 143 307 Asylbewerbern, die zuvor bereits durch alle Gerichtsinstanzen geklagt haben, aber weiterhin durch Landes- und Kommunalpolitiker im Land geduldet werden.

2013 verblieben 131 598 abgelehnte Asylbewerber im Land, 2012 bereits 118 347 Personen. Insgesamt haben sich in den vergangenen Jahren 600 000 abgelehnte Asylbewerber in Deutschland aufgestaut, bestätigt das Bundesinnenministerium auf Anfrage.

Wie es dazu kommen konnte, erklärt ein hochrangiger Mitarbeiter des Innenministeriums: »Deutschland ist zum Hauptzielland für illegale Einwanderer in Europa geworden. Das will niemand zugeben und abschieben will die Flüchtlinge aus Angst vor schlechter Presse auch niemand. Das Abschieben ist nämlich Ländersache, es kostet Geld und sorgt für unschöne Fotos am Flughafen.«

Der Blick auf die Regierungsverhältnisse in den Landesregierungen ist eindeutig:

Niedersachsen Rot-Grün, Schleswig-Holstein Rot-Grün, Brandenburg Rot-Rot, Bremen Rot-Grün, Hamburg Rot-Grün, NRW Rot-Grün, Rheinland-Pfalz SPD, Mecklenburg-Vorpommern Rot-Schwarz, Sachsen Schwarz-Gelb, Thüringen Rot-Rot-Grün, Berlin Rot-Schwarz, Baden-Württemberg Grün-Rot, Saarland Schwarz-Rot, Bayern CSU, Hessen Schwarz-Grün, Sachsen-Anhalt Schwarz-Rot.

Die Landesregierungen von SPD und Grünen sind die Hauptverantwortlichen für die andauernden Rechtsverstöße auf Kosten der Allgemeinheit. Einzig aus ideologischen Gründen widersetzen sich die Politiker geltendem Recht. Es wird schlicht nicht abgeschoben, im Gegenteil, Länder wie Thüringen und Schleswig-Holstein verkünden in dieser angespannten Lage auch noch ein generelles »Winterabschiebeverbot«.

Neben der merkelschen Willkommenskultur hat sich auch Deutschlands Haltung, selbst rechtskräftig abgelehnte Asylanten nicht abzuschieben, bis in die entferntesten Winkel der Welt rumgesprochen. Dies bildet den Hintergrund eines weiteren wichtigen Anziehungspunktes der Flüchtlingsmassen, gezielt nach Deutschland einzuwandern, wie der Vorsitzende der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rückführung (AG Rück), Wilfried Burghardt, benennt: »Deutschland zieht auch wegen des relativ niedrigen Abschiebungsrisikos so viel Asylbewerber an. Die Mängel bei der Aufenthaltsbeendigung sind ein wesentlicher Pull-Faktor.«

Im Klartext heißt das, einmal im gelobten Land angekommen, ist gleichbedeutend mit Bleiberecht für immer. Obwohl keinerlei Asylgrund vorliegt, falsche Angaben gemacht wurden und selbst, wenn dem Einwanderer zwischenzeitlich Straftaten vorgeworfen werden. Eine Abschiebung findet so gut wie nie statt. Allein 2015 werden über eine Million zusätzliche Asylanten erwartet. Es sieht bei Weitem nicht danach aus, dass die Flüchtlingsmassen in den nächsten Jahren von alleine abebben werden.

Sollte eine Landesregierung sich doch mal genötigt sehen, Recht und Gesetz durchzusetzen, lassen Lokalpolitiker, oft aufgewiegelt von steuerbezuschussten Flüchtlingsorganisationen, keine Gelegenheit ungenutzt, sich ins linke Licht zu rücken. »Lokalpolitiker brechen eingeleitete Vollzugsmaßnahmen immer wieder in letzter Minute ab, um eine mögliche negative öffentliche Darstellung zum Abschiebevollzug zu vermeiden«, so der Leiter der AG Rück.

Es sind die gleichen rot-grünen Landes-und Kommunalpolitiker, die gegenwärtig lauthals nach Beschlagnahmungen von privaten Immobilien rufen. Die Enteignungen werden auf Basis der jeweiligen Landesordnungs- oder Sicherheitsgesetzen notdürftig versucht zu begründen. Bei Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit, heißt es dort, könne für Schutzsuchende eine Unterkunft beschlagnahmt werden.

Es würden mit einem Schlag 600 000 zusätzliche Unterkünfte zur Verfügung stehen, hätten sich Rot-Grüne-Politiker an geltendes Recht gehalten.

Quelle: Kopp-online vom 29.09.2015

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