Militäroperationen – Verfassungsgericht stärkt Informationsrechte des Bundestages


26.10.2022

Nahaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Nahaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Urteil: Der Bundestag muss auch bei europäischen Militäroperationen informiert werden. (picture alliance / CHROMORANGE)

Die Bundesregierung muss den Bundestag umfassend und frühzeitig über europäische Militäroperationen informieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und so die Informationsrechte des Bundestags gestärkt. Die Bundesregierung musste damit eine Niederlage hinnehmen.

Es ging um zwei Klagen der Bundestagsfraktionen von Grünen und Linken vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise im Jahr 2015. Im Frühjahr 2015 hatte die EU beschlossen, mit der „Operation Sophia“ gegen Schlepper und Menschenschmuggler auf dem Mittelmeer vorzugehen. An dem Einsatz hatten sich auch Schiffe der Bundeswehr beteiligt. Die Pläne wurden den Bundestagsabgeordneten erst zugänglich gemacht, nachdem der Rat der EU-Staaten den Einsatz bereits beschlossen hatte. Und auch dann konnten sie in der Geheimschutzstelle des Bundestags nur von Mitgliedern bestimmter Ausschüsse eingesehen werden.

Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass es sich nicht um EU-Angelegenheiten handele, weil sich die Mitgliedsstaaten untereinander über den Einsatz verständigten. Dagegen klagte die Grünen-Fraktion und bekam nun recht.

In dem anderen Fall ging es um einen Brief des damaligen türkischen Ministerpräsidenten Davutoglu an Bundeskanzlerin Merkel, der die Aufnahme von Flüchtlingen in der Türkei betraf. Auch hier wurde den Parlamentariern eine Einsicht verwehrt.

Zu Unrecht, wie es im heute veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts heißt. Das Informationsrecht gilt demnach für Maßnahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Verteidigungspolitik der Europäischen Union. Artikel 23 des Grundgesetzes besagt, dass Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken und von der Bundesregierung zu unterrichten sind, umfassend und frühzeitig. Diese Informationspflicht gelte auch für die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU. Ausnahmen seien nur in bestimmten Fällen möglich, die aber begründet werden müssten. Die Entscheidung betrifft auch künftige Mitwirkungsrechte des Bundestages in Fragen der europäischen Sicherheitspolitik. (AZ: 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Quelle: Deutschlandfunk vom 26.10.2022

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Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
1 Jahr zuvor

Na, das ist doch mal was.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Kann schon sein, daß die Bundesregierung informiert wird. Nur in welchem Land sind DIE? Wird die Information nur über den Flur gereicht?
In Börlin-langes-öör-und kurzes-linn-sitzen geschnitzte….

Ulrike
Ulrike
1 Jahr zuvor

Und was passiert dann wenn die Sesselfurzer informiert sind ????