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Schweden auf dem richtigen Weg: Familiennachzug wird erschwert
Stockholm. Die restriktivere Zuwanderungspolitik, die die rechtskonservative schwedische Regierung unter Ministerpräsident Ulf Kristersson dem Land verordnen möchte, nimmt allmählich Konturen an. Jetzt sollen Betrüger beim Familiennachzug mittels DNS-Test überführt werden.
Die Maßnahme ist Teil eines Pakets, mit dem der Familiennachzug nach Schweden erschwert werden soll, um die Zahl der Zuwanderer zu reduzieren. Die Ministerin für Migration der regierenden Moderaten Sammlungspartei, Maria Malmer Stenergard, und der migrationspolitische Sprecher der Schwedendemokraten, Ludvig Aspling, stellten nun am 9. Juli im Rahmen einer Pressekonferenz ihre Pläne vor. Sie wollen die Anforderungen an finanzielle Hilfen für Einwanderer, die Familienmitglieder unterstützen, verschärfen und untersuchen lassen, ob eine umfassende Krankenversicherung für Personen, die im Zuge der Familienzusammenführung nach Schweden kommen, obligatorisch sein sollte.
Außerdem soll eine Kommission klären, inwiefern DNS-Analysen zum Einsatz kommen können, um Verwandtschaftsverhältnisse zu verifizieren. Ministerin Stenergard verwies auf wachsende Probleme mit nicht-integrierbaren Zuwanderern und unterstrich, daß die schwedischen Vorschriften für Familienzusammenführungen schon jetzt strenger seien als die EU-Rechtsvorschriften und andere internationale Regelungen.
In Deutschland sind DNS-Analysen bei Zugewanderten und Asylbewerbern weiterhin tabu – sie gelten als „Körperverletzung“ und sind deshalb verboten. (mü)
Quelle: zuerst.de
Verbotsversuch gegen das „Compact“-Magazin: Faeser auf dünnem Eis
Falkensee/Brandenburg. Ein neuerlicher brutaler Schlag gegen die Meinungsfreiheit: am frühen Dienstagmorgen durchsuchte die Polizei mit einem massiven Aufgebot an mehreren Standorten in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Räumlichkeiten des „Compact“-Magazins. Auch Chefredakteur Jürgen Elsässer wurde in seiner Wohnung im brandenburgischen Falkensee aus dem Bett geholt. Die Polizei beschlagnahmte Computer, Akten, aber auch Konten des Verlags und selbst Büromöbel. Gleichzeitig wurden rund ein Dutzend „Compact“-Accounts im Internet und bei sozialen Medien stillgelegt.
Grund der Heimsuchung: eine Verbotsverfügung von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) gegen die „Compact Magazin GmbH“ sowie gegen die dem Magazin nahestehende Conspect Film GmbH. Das Magazin, das mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren monatlich als gewichtiger Akteur im rechten Spektrum gilt, wird bereits seit 2022 vom Verfassungsschutz beobachtet und als „gesichert rechtsextremistisch“ diffamiert; es wird beschuldigt, es trage „als multimediales Unternehmen demokratiefeindliche und menschenwürdewidrige Positionen in die Gesellschaft“. Es hetze „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie“, unterstellte Faeser am Dienstagmorgen in Berlin.
Rechtsgrundlage für den Verbotsanlauf ist dem Ministerium zufolge das Vereinsrecht – Faeser argumentiert, daß damit auch Unternehmen verboten werden könnten, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten. Allerdings steht diese Argumentation auf wackeligen Füßen. „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer widersprach in einer ersten Stellungnahme vehement der Gleichsetzung seines Verlags mit einem Verein und kündigte juristische Maßnahmen an.
Auch der bekannte Presserechtler Joachim Steinhöfel bezweifelt, daß „das von der in Verfassungsfragen nicht immer sattelfesten Innenministerin Faeser“ verfügte Verbot Bestand haben wird, und verweist auf ein Zitat des Bundesverfassungsgerichts: „Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer ‚Vergiftung des geistigen Klimas‘ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewußtseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte.“
Das „Compact“-Verbot sei im übrigen ein beispielloser Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit: „Das Vorgehen der Innenministerin Nancy Faeser zeigt eine Gleichgültigkeit und Anmaßung gegenüber den verfassungsrechtlichen Grundrechten“, urteilt Steinhöfel. Wenn das Verbot von „Compact“ durch die Gerichte aufgehoben werde, müsse die Ministerin zurücktreten. Er sei „sehr, sehr optimistisch“, daß dies passiere.
Auch die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) hält Faesers Verbotsversuch für riskant, weil er vor Gericht nicht Bestand haben könnte. Dann könnte der Versuch der Innenministerin, ein Exempel zu statuieren, nach hinten losgehen und Zweifel an der gebotenen Neutralität des Staates schüren. „Elsässer und seine Mitstreiter würden das als Freispruch interpretieren und könnten sich in der Öffentlichkeit als Kämpfer für die freie Rede inszenieren. Der Staat hätte den Schaden“, schreibt das Schweizer Blatt.
Besonders absurd: in seiner Verbotsverfügung hat das Faeser-Ministerium sogar Verlags-Embleme wie den „Compact“-Schriftzug schnurstracks zu „verbotenen Kennzeichen“ erklärt – bislang fallen darunter in Deutschland nur NS-Symbole und beispielsweise die Kennzeichen verbotener islamistischer Organisationen. Auch eventuelle Ersatzorganisationen für die „Compact Magazin GmbH“ werden in der Verbotsverfügung vorsorglich gleich mitverboten.
Im Vorfeld der wichtigen Landtagswahlen in mehreren mitteldeutschen Bundesländern muß Faesers Verbotsversuch auch als Angriff auf die AfD interpretiert werden, für die „Compact“ wichtige Vorfeldarbeit leistet. So wurde im Zuge des Verbots auch das bevorstehende Sommerfest in Sachsen-Anhalt verboten. Unter dem Strich freilich könnte das allzu durchsichtige Manöver der AfD am Ende sogar in die Hände spielen. Auch Bundessprecher Tino Chrupalla und Parteivorsitzende Alice Weidel sahen darin in einer ersten Stellungnahme einen „schweren Schlag gegen die Pressefreiheit“ und riefen zur Solidarität auf. (rk)
Quelle: zuerst.de
3. Verbotstag: Insider warnt: AUF1 die Nächsten! Kommt Elsässer zu AUF1?
Elsässer soll verbannt werden. Wir spielen nicht mit! Und ein Insider warnt konkret: Gegen AUF1 wird der nächste Schlag vorbereitet. AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet macht die Warnung öffentlich.
Am 3. Tag des Compact-Verbots durch Innenministerin Nancy Faeser berichtet AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet von einer neuen, bedrohlichen Entwicklung. Trotzdem, so Magnet, sei es die Aufgabe jedes Einzelnen, dem Willkür-Staat Einhalt zu gebieten. Jetzt nicht einschüchtern lassen! Der Kampf um die Pressefreiheit wird in diesen Stunden geführt. Wer einem System gestattet, die Pressefreiheit einfach per Federstrich zu eliminieren, der darf sich später nicht wundern, wenn es auch ihn trifft. „Heute fallen sie bei Elsässer ein. Und morgen schon bei Ihnen. Es geht uns alle an!“
Quelle: Auf1.TV
Verwaltungsgericht Berlin – „Junge Welt“ verliert gegen Verfassungsschutz
„Wir streben keine Gesellschaftsordnung an, sondern wir machen eine Zeitung“, sagt der Geschäftsführer der linksextremen „Jungen Welt“ und klagt gegen die Beobachtung seines Blattes durch den Verfassungsschutz. Nun fiel das Urteil.
BERLIN. Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage der linksextremen Zeitung Junge Welt gegen ihre Erwähnung in den Bundesverfassungsschutzberichten abgelehnt. Die Bezeichnung „marxistisch-leninistisch“ für die Ausrichtung des Blattes sei nicht zu beanstanden. Zudem bekenne sich die Postille nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit, urteilten die Richter laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa.
Der Bundesverfassungsschutz beobachtet das Blatt seit den neunziger Jahren. Im Jahresbericht 2023 hieß es, die Zeitung strebe „die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischem Verständnis an“. Die Junge Welt sei zudem ein „politischer Faktor und schafft Reichweite durch Aktivitäten wie zum Beispiel die Durchführung der alljährlichen Rosa-Luxemburg-Konferenzen“.
Verlag der „Jungen Welt“ weist Vorwürfe zurück
Zudem warf der Inlandsgeheimdienst dem Medium vor, daß „einzelne Redaktionsmitglieder und einige der Stamm- und Gastautorinnen und -autoren“ dem linksextremen Spektrum zugerechnet würden. Weiter heißt es im Verfassungsschutzbericht: „Die Junge Welt bekennt sich nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit. Vielmehr bietet sie immer wieder eine öffentliche Plattform für Personen und Organisationen, die politisch motivierte Straftaten befürworten.“
Das Gericht kam am Donnerstag nach einer mündlichen Verhandlung zu dem Schluß, daß die Ausrichtung des Blattes damit treffend „eingeordnet“ worden sei. Der Geschäftsführer der Jungen Welt, Dietmar Koschmieder, hatte die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen. „Wir streben keine Gesellschaftsordnung an, sondern wir machen eine Zeitung.“
Gegen das Urteil ist keine Berufung mehr möglich, teilte das Blatt mit. Allerdings könne die Zulässigkeit einer Revision auf Antrag beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geprüft werden. Die Zeitung wurde 1947 in sowjetischen Besatzungszone gegründet und war das Zentralorgan der FDJ. (ho)
Quelle: Junge Freiheit
Verfassungsrechtler kritisieren – „Extreme Verletzung der Pressefreiheit“: Kritik an „Compact“-Verbot reißt nicht ab
Immer mehr Juristen, Politiker und Journalisten sind sich einig: Innenministerin Nancy Faeser verletzt mit dem Verbot des „Compact“-Magazins die Pressefreiheit. Die Rücktrittsforderungen gegen die SPD-Politikerin werden lauter.
BERLIN. Zahlreiche Juristen, Politiker und Journalisten haben sich kritisch zum Verbot des „Compact“-Magazins geäußert. Für die Pressefreiheit gelte „ein besonders strenger Maßstab“, schrieb etwa Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) in den sozialen Medien. „Der Verdacht drängt sich auf, daß Umfang und Bedeutung dieses für unsere Demokratie elementaren Grundrechts verkannt wird.“
Kubicki richtete seine Kritik einerseits an Journalisten und „eifrige Kommentatoren auf sozialen Plattformen“. Andererseits bezog er sich auf Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Weder ihre Begründung für das Verbot „noch die per ‘FAQ‘ durch das Bundesinnenministerium nachgeschobenen Erläuterungen lassen eine im Ansatz ausreichende Auseinandersetzung mit der unzweifelhaft betroffenen Pressefreiheit erkennen“, konstatierte er.
Bereits kurz nachdem das Verbot erlassen worden war, hatte der Bundestagsabgeordnete Zweifel am Vorgehen der Innenministerin geäußert und ihren Rücktritt in den Raum gestellt. „Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“, betonte Kubicki.
Zahlreiche Juristen äußern Bedenken
Eine ähnliche Auffassung vertritt der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler, der auf der Plattform X deutliche Worte wählte: „Eine so extreme Verletzung der Pressefreiheit gab es in Deutschland noch nicht. Wenn Nancy Faeser weiter im Amt bleibt, sagt das ganz viel aus über die Regierung und ihren Respekt vor der Verfassung, der Freiheit und der Demokratie.“
Im Gespräch mit Welt TV führte er aus: „Man darf in die Pressefreiheit nur eingreifen, wenn es strikt verhältnismäßig ist.“ Innenministerin Faeser bediene sich eines Tricks und umgehe die Pressefreiheit, indem sie „Compact“ als Verein definiere. „Das ist juristisch völlig inakzeptabel“, unterstrich Boehme-Neßler.
Das sieht auch der ehemalige Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, Christoph Degenhart, so. Ein Vereinsverbot, „das sich im Wesentlichen auf grundrechtlich geschützte, also nicht strafbare Presseinhalte stützt, wäre verfassungswidrig – ominöse Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze reichen nicht aus“, sagte er der FAZ.
Ist das „Compact“-Verbot verfassungskonform?
Der Weg über das Vereinsverbot sei „verfassungsrechtlich nicht gangbar“, legte Degenhart dar. „Wenn es sich wie hier um einen Verein handelt, dessen wesentlicher Vereinszweck die Herausgabe einer Zeitung oder einer Zeitschrift, Print oder online, ist, handelt es sich materiell um ein Publikationsverbot in Gestalt eines Vereinsverbots. Damit wird die Kompetenzordnung des Grundgesetzes umgangen – Presserecht ist Landesrecht, dies gilt auch für Verbote, die in dieser Form im Presserecht der Länder eben nicht vorgesehen sind. Materiell ist das Verbot unmittelbar am Grundrecht der Pressefreiheit zu messen – Beschränkungen der Pressefreiheit sind zulässig, wenn strafbare Inhalte verbreitet werden, können aber auch dann meines Erachtens nur die jeweilige Ausgabe betreffen und kein Totalverbot rechtfertigen.“
Das Vorgehen des Innenministeriums bezeichnete Degenhart daher als „rechtlich in hohem Maße problematisch“. Er habe „erhebliche Zweifel, ob es einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten würde“. Damit schloß er sich dem Medienrechtsexperten Christian Conrad an, der im Interview mit der JUNGEN FREIHEIT ebenfalls bezweifelt hatte, daß das „Compact“-Verbot verfassungskonform ist.
Conrad verwies unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 2018. Daraus gehe hervor, daß ein Vereinsverbot „mit den Anforderungen des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren wäre, wenn es nur das Mittel wäre, Meinungsäußerungen oder Publikationen zu untersagen, die für sich genommen den Schutz der Pressefreiheit genießen“.
Staatsrechtler Vosgerau: Fundamentalkritik am politischen System zulässig
Das Innenministerium müsse nachweisen, daß es die strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten habe (Die gesamte Verbotsverfügung des Ministeriums als pdf-Datei), betonte Conrad. „Hinzu kommen weitere rechtliche Fragen zur Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf Medienunternehmen, zum Zensurverbot oder zur Zuständigkeit des Bundes, die bislang vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden wurden.“ Außerdem stelle sich die Frage, ob es anstelle des Verbots nicht mildere Mittel wie etwa ein Verbot bestimmter Tätigkeiten des Verlags oder Maßnahmen gegen einzelne Mitglieder gegeben hätte.
Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau stellte in einem Kommentar für die JF fest: „Die Ausübung von Grundrechten steht nach dem Grundgesetz nicht unter dem Vorbehalt der ‚prinzipiellen Systemfreundlichkeit‘ und des Verzichts auf Fundamentalkritik. Im Gegenteil: Die Grundrechte sollen im freiheitlichen Verfassungsstaat den Bürger gerade in die Lage versetzen, auch grundlegende Kritik am politischen System äußern zu können.“
Dies sei in der Bundesrepublik lange Zeit Konsens gewesen. Während des Kalten Krieges etwa habe „es zahlreiche fundamental- und systemoppositionelle Medien, die teils offen mit dem Sowjetsystem sympathisierten und nicht selten von der DDR finanziert wurden“, gegeben. „Niemand dachte in der alten Bundesrepublik und im Kalten Krieg auch nur daran, solche Publikationsorgane zu verbieten“, machte Vosgerau deutlich. Als Beispiel nannte er unter anderem den Pahl-Rugenstein-Verlag, in dem auch Nancy Faesers SPD-Parteifreund, der heutige Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, publiziert hatte.
Auch Journalisten kritisieren das Verbot
Neben der Kritik von juristischer Seite prangern auch immer mehr Publizisten und Journalisten das „Compact“-Verbot an. Der Medienverband der freien Presse (MVFP) teilte beispielsweise mit, er bewerte „das Verbot eines Presseverlages durch das Innenministerium als einen schwerwiegenden Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Pressefreiheit“.
Inhaltlich distanzierte sich der Verband vom „Compact“-Magazin, stellte aber klar: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Meinungen als ihre Grundlage sind jedoch zentrale Elemente jeder gelebten Demokratie, und ihre Grenzen dürfen nicht politisch definiert werden, sondern sind durch das Strafgesetzbuch geregelt. Ein Verstoß gegen Strafgesetze wurde von der Innenministerin nicht vorgetragen.“
„Mit dem ‘Compact’-Verbot geht die Regierung zu weit“
Der BZ-Journalist Gunnar Schupelius führte das gleiche Argument an. „Es ist schwer zu ertragen, was ‚Compact‘ in die Welt setzt, aber es ist nicht verboten“, bekräftigte er. „Die im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit beinhaltet ausdrücklich, daß auch absurde Meinungen und falsche Behauptungen geäußert werden dürfen, es sei denn, es handelt sich um Volksverhetzung, Aufruf zur Gewalt und ähnliche Straftaten. Solche werden ‚Compact‘ aber nicht vorgeworfen.“
Sein Fazit: „Mit dem ‚Compact‘-Verbot geht die Regierung zu weit, weil es keine kriminelle Vereinigung ist, die verboten wurde, sondern eine Meinungsschleuder, deren Agitation von der Meinungsfreiheit so lange gedeckt ist, wie ihre Auswüchse das Strafrecht nicht verletzen.“
Zuvor hatten sich unter anderem bereits die Zeit-Journalisten Lars Weisbrod und Jochen Bittner oder der Welt-Korrespondent Deniz Yücel kritisch zu Wort gemeldet. (dh)
Quelle: Junge Freiheit
Prüfung nicht bestanden: Zu dumm für die Polizei – Jede Vierte fällt durch die Zwischenprüfung: Zu dumm für Sachsen-Anhalts Polizei
Schüler werden immer dümmer. In Sachsen-Anhalt wird das zum Problem für die innere Sicherheit. Weil zu viele Polizeischüler und -studenten durch die Prüfung fallen, ist die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Zahl von 7000 Polizisten nicht mehr zu schaffen.
Bereits im Februar verließen 28 Prozent der Polizeimeister und 16,9 Prozent der Studenten die Polizeifachschule Aschersleben ohne Abschluss.
Es kommt noch dicker für die Polizei. Wie „Volksstimme“ berichtet, fiel nun jeder Vierte bereits durch die Zwischenprüfung. Der Abschlussjahrgang 2025 wird – rechnet man die übliche Abbrecherquote dazu – um mindestens ein Drittel schrumpfen.
Ziel von 7000 Polizisten nicht mehr zu erreichen
Wie das Innenministerium einräumt, „ist davon auszugehen, dass aufgrund von einem nicht erfolgreichen Abschluss oder Abbruch von Ausbildung oder Studium die Zielzahl von 7000 Polizisten im Jahr 2026 wohl unterschritten wird“.
Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt 6350 Polizisten. Die Zahl 7000 haben CDU, SPD und FDP im Koalitionsvertrag fest vereinbart
Auch Rüdiger Erben (56), innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, glaubt nicht mehr, dass es 2026 in Sachsen-Anhalt 7000 Polizisten geben wird.
Erben überrascht nicht, dass viele die Ausbildung nicht schaffen. Er stellte BILD einen Brief zur Verfügung, den er 2018 an den damaligen Innenminister Holger Stahlknecht (59, CDU) geschrieben hatte.
Sportabzeichen ersetzt Sport-Test
Schon damals sah er die Probleme und machte Vorschläge.
► „Die Anwärter waren früher deutlich älter, sie hatten oft vorher Wehr- oder Zivildienst geleistet und/oder einen anderen Beruf gelernt“, schrieb Erben. „Sie waren als Persönlichkeit deutlich gereifter.“ Bereits 2018 waren 100 Anwärter minderjährig.
Erbens Vorschlag: Erfahrene Beamte sollten als Betreuer hinzugezogen werden, Schülern und Studenten das Berufsethos eines Polizisten vermitteln.
► Früher mussten alle Bewerber einen Sport-Test bestehen. Inzwischen reicht es, wenn sie ein silbernes Sportabzeichen vorweisen. „Dann muss man sich nicht wundern, wenn so viele durch die Sportprüfung fallen.“
► Der SPD-Innenexperte forderte bereits 2018, mehr Bewerber einzustellen, um die Abbrecher auszugleichen. Damals waren es nur zehn Prozent.
Viele haben schlechte Allgemeinbildung
► Für Olaf Sendel, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, haben die Abgänge etwas mit dem Bildungswesen und der schlechten Allgemeinbildung vieler Schüler zu tun.
Zu BILD sagte er: „Das ist ein generelles Problem, das alle Länder haben.“ Und fährt fort: „Das liegt an Corona und geschlossenen Schulen, aber auch daran, dass wir die Bildung in Deutschland anders strukturiert haben. Das Ergebnis sieht man jetzt.“
Damit Sachsen-Anhalt keine Polizisten fehlen, will das Innenministerium ältere Beamte überzeugen, ihre Dienstzeit zu verlängern.
„So viele werden sich nicht finden. Wir werden nicht genug Polizisten haben“, ahnt Rüdiger Erben, der von 2006 bis 2011 Staatssekretär im Innenministerium war.
Quelle: Bild-online
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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 19.07.2024
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